Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 680/2007
Stuttgart,
09/06/2007



Beendigung der Verträge mit dem Land im Zusammenhang mit den Schlossgärten, dem Schlossplatz und anderen Grünflächen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
18.09.2007
19.09.2007
20.09.2007



Beschlußantrag:

Der Beendigung der nachstehenden Verträge zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart mit Ablauf des 31. Dezember 2007 wird zugestimmt:

1. Pflegevertrag über die Pflege und Unterhaltung des Oberen, Mittleren und Unteren Schlossgartens, des Schlossplatzes sowie von Teilen des Rosensteinparks usw. vom 15.07.1981 / 19.05.1982, 2. Vertrag über die Unterhaltung des Stadtgartens vom 02. / 08.03.1977, 3. Vereinbarung über die Überwachung der Schlossgärten, des Schlossplatzes, des Rosensteinparks und des Akademiegartens durch den städtischen Vollzugsdienst vom 05. / 19.03.1979.


Begründung:


Zwischen der Landeshauptstadt und dem Land bestehen drei Verträge, die die Zuständigkeiten und die wechselseitige Beteiligung an den Kosten der Pflege, Unterhaltung und Überwachung der Grünanlagen in der Innenstadt (Schlossgärten, Schlossplatz, Stadtgarten, Teile des Rosensteinparks, Akademiegarten) regeln.


Pflegeverträge von 1977 und 1982

Im Vorvertrag von 1974 zur Bundesgartenschau 1977 ging die Landeshauptstadt die Verpflichtung ein, sich nach Abschluss der Bundesgartenschau an den Kosten des Landes für die Unterhaltung der Schlossgärten und des Schlossplatzes zu beteiligen. Im Gegenzug sagte das Land eine finanzielle Beteiligung an der Unterhaltung des Stadtgartens, der im städtischen Eigentum steht, zu.

Die Grundsatzvereinbarung von 1974 wurde bezüglich des Stadtgartens bereits 1977 umgesetzt. Der Vertrag vom 02. / 08.03.1977 regelt zum einen die Planung, Ausführung und Kostentragung der Neugestaltung des Stadtgartens und angrenzender Außenanlagen der landeseigenen Hochschulgebäude, zum anderen die Beteiligung des Landes mit einem Drittel an den künftigen Unterhaltungskosten der städtischen Flächen.

Der Pflegevertrag über die im Eigentum des Landes stehenden Flächen der Bundesgartenschau 1977 wurde 1982 rechtskräftig. Der Vertrag sieht folgende Kostentragung vor:

BereichEigentümer bzw.
zur Unterhaltung Verpflichteter
Kostenanteil des anderen Vertragspartners
Schlossplatz ohne Hof des
Neuen Schlosses
Oberer Schlossgarten
Mittlerer Schlossgarten
Unterer Schlossgarten
Teile der mit der BGS 77 neu
gestalteten Anschlussflächen
des Rosensteinparks
LandLandeshauptstadt 1/3
Lärmschutzwand an der
Cannstatter Straße
LandLandeshauptstadt 1/2
Berger SprudlerLandeshauptstadtLand 1/2


Vereinbarung zur Überwachung der Anlagen

Die Vereinbarung von 1979 regelt die Überwachung des landeseigenen Schlossgartens, des Akademiegartens, des Rosensteinparks und der landeseigenen Grünflächen auf dem Schlossplatz. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Benutzungsordnung des Landes überwacht der städtische Vollzugsdienst im Schichtdienst mit einer Personalstärke von acht Mitarbeitern.

Das Land trägt zwei Drittel der anteiligen Personalkosten (einschl. Sach- und Verwaltungskostenzuschlag); vom Kostenanteil des Landes geht noch die Miete von 5.000 € / Jahr für den Dienstraum des Vollzugsdienstes im Neuen Schloss ab.


Finanzielle Auswirkungen der Verträge

Die Verträge führen zu folgenden Einnahmen und Ausgaben der Landeshauptstadt (Rechnungsergebnis 2006):

Bereich
Einnahmen
Ausgaben
Pflege/Unterhaltung Schlossgärten, Lärmschutzwand Cannstatter Straße
574.000
Unterhaltung Berger Sprudler
24.000
Überwachung Schlossgärten
300.000
Pflege/Unterhaltung Stadtgarten
40.000
Summe
364.000
574.000
Mehrausgabe der Landeshauptstadt
210.000
Seit Herbst 2006 macht das Finanzministerium einen erhöhten Finanzbedarf für die Unterhaltung der Schlossgärten geltend. Begründet wird dies insbesondere mit den starken Verschleißerscheinungen, der Vergreisung des Altbaumbestandes und dem Sanierungsbedarf der Bewässerungsanlagen und Kinderspielplätze. Hierfür wurde vom Finanzministerium in den kommenden Jahren ein zusätzlicher städtischer Finanzbedarf in Höhe von jährlich 300.000 € geltend gemacht.

Um die zügige Instandsetzung und Erneuerung der Kinderspielplätze im Unteren und Mittleren Schlossgarten bereits im Jahr 2007 zu gewährleisten, besteht ein Finanzbedarf in Höhe von insgesamt 345.000 €. Der städtische Anteil hieran beträgt 115.000 €. Da der Landeshauptstadt die zügige Instandsetzung der Kinderspielplätze im Schlossgarten ebenfalls am Herzen liegt, hat die Verwaltung die notwendige Mehrausgabe bewilligt und dem Land die Mittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt.


Beendigung der Verträge

Die Pflegeverträge sind aus der Situation der Bundesgartenschau 1977 und der Neugestaltung des Stadtgartens heraus entstanden. Sie widersprechen aber dem Grundsatz, dass der Träger einer Aufgabe (Grundstückseigentümer) für deren Finanzierung alleine aufkommt. Die Umsetzung der Verträge macht vielfältige Abstimmungen auf fachlicher Ebene notwendig; sie ist kompliziert und verwaltungsaufwändig. Eine Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Landeshauptstadt in diesem Bereich ist sinnvoll und geboten. Aus Sicht der städtischen Gartenbauverwaltung besteht kein fachlicher Bedarf an der Fortsetzung der beiden Pflegeverträge.

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass andere baden-württembergische Städte sich nicht an der Unterhaltung der staatlichen Schlossgärten beteiligen. Dies ist beispielsweise weder in Karlsruhe noch in Schwetzingen oder Ludwigsburg der Fall.

Das Finanzministerium wurde bereits informiert, dass die Landeshauptstadt beabsichtigt, die Verträge zum 31. Dezember 2007 zu beenden. Da die Verträge keine Kündigungsklausel enthalten, sind sie nach Auskunft des Rechtsamts gemäß § 621 Nr. 4 BGB mit einer Frist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres kündbar.

Die Landeshauptstadt wird auch bei einer Beendigung der Verträge weiterhin den städtischen Vollzugsdienst zur Überwachung der Schlossgärten usw. einsetzen um das gegenwärtige Sicherheitsniveau zu erhalten. Die Verwaltung geht außerdem davon aus, dass der gute Pflege- und Unterhaltungszustand der von den Verträgen umfassten Grünanlagen auch nach der Entflechtung der Finanzbeziehungen gewährleistet ist.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate RSO und T haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 335/2007 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 303/2007 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


Erledigte Anträge/Anfragen

Nr. 335/2007 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 303/2007 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN




Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Antrag Nr. 335/2007 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 303/2007 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN





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