Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
84
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VerhandlungDrucksache:
220/2003
GZ:
St
Sitzungstermin: 04/10/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Haasis
Betreff: Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Stuttgart 21 Teilgebiet A 1 (Stgt. 977.A), im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
- Teilbebauungsplan Stgt. 977.3, Pariser
Platz/Baufeld A 1.14 (SüdLeasing) mit Satzung
über örtliche Bauvorschriften -
- Satzungsbeschluss mit Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.03.2003,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 12.03.2003, GRDrs 220/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den Anregungen der Betroffenen /berührten Trägern öffentlicher Belange Nr. 1, 6, 7 und 11 zur vereinfachten Änderung im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Stgt. 977.3 wird nicht entsprochen.

2. Der Teilbebauungsplan Stgt. 977.3 mit Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Fassung des Stadtplanungsamtes vom 20. Februar 2003 wird als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 20. Februar 2003.

3. Voraussetzung für das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes oder für das Eintreten der Planreife nach § 33 BauGB im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Stgt. 977.3 ist der wirksame Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Pariser Platz GmbH + Co. KG (SüdLeasing) und der Stadt und eines Erschließungs- und städtebaulichen Vertrags zwischen der DB Services Immobilien GmbH (Erschließungsträger) und der Stadt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

BM Hahn nimmt zu den Anregungen, insbesondere hinsichtlich der Dachbegrünung und der Stellplatzbeschränkung, Stellung. Er bittet um Zustimmung zum Beschlussantrag.

OB Dr. Schuster stellt fest: