Protokoll:

Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
97
5
VerhandlungDrucksache:
-
GZ:
-
Sitzungstermin: 12.05.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
- Antrag Nr. 64/2005 von StR Rockenbauch (SÖS)
vom 25.02.2005 sowie Stellungnahme des
Herrn Oberbürgermeisters vom 18.04.2005 -

Angeheftet ist der Niederschrift der im Betreff genannte Antrag mit der Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters.


OB Dr. Schuster bezieht sich auf seine Beantwortung des oben genannten Antrags und spricht die Hoffnung aus, dass StR Rockenbauch mit der vorgeschlagenen Verweisung in den Unterausschuss Bürgerbeteiligung einverstanden ist.

StR Rockenbauch erklärt, er wolle kurz begründen, warum es wichtig sei, über das Thema öffentlich im Gemeinderat zu sprechen. OB Dr. Schuster macht darauf aufmerksam, dass es zunächst um die Frage des Verfahrens gehe. Da StR Rockenbauch sich gegen eine Verweisung ausgesprochen habe, stelle er selbst den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag Nr. 64/2005 in den Unterausschuss zu verweisen. Wenn dieser seine Arbeit beendet habe, werde das Ergebnis im Gemeinderat zur Diskussion gestellt.

StRin Küstler (PDS) geht davon aus, dass aufgrund der Einladung zur Sitzung - siehe dort TOP 5 - jetzt in der Vollversammlung diskutiert werden könne. Geschäftsordnungsanträge, so OB Dr. Schuster, hätten Vorrang vor Sachanträgen. StR Rockenbauch bittet, das Thema dann gar nicht erst auf die Tagesordnung zu setzen, wenn in dieser Weise verfahren werde.

OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Antrag zur Geschäftsordnung auf Verweisung des Antrags Nr. 64/2005 von StR Rockenbauch (SÖS) in den Unterausschuss Bürgerbeteiligung wird bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.