Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1374/2009
Stuttgart,
12/16/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 18.12.2009



Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten

Beantwortung / Stellungnahme

Am 24.11.2009 haben sich Land und Kommunale Spitzenverbände auf die Finanzierung der frühkindlichen Bildung, Umsetzung des Orientierungsplans, auf folgende wesentlichen Eckpunkte verständigt:

1. Der vom Landesjugendamt für die Betriebserlaubnis vorgesehene Mindeststandard für den Personalschlüssel für Gruppen mit 3- bis 6-jährigen Kindern wird in Kindergärten mit Veränderter Öffnungszeit um 0,2 Stellen, in allen übrigen Betriebsformen um 0,3 Stellen erhöht.

2. Die Erhöhung wird stufenweise um 0,1 Stellen jährlich bis 2012 umgesetzt.

3. Die Kosten für die Umsetzung werden zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Kommunen getragen.

4. Ab 1.9.2010 werden für Fortbildungen des päd. Personals 10 Mio. Euro aus Landesmitteln bereitgestellt.

5. Reine Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren wurden nicht in die veränderte Finanzierung aufgenommen.

6. Die Einzelheiten über den Personalschlüssel werden in einer Rechtsverordnung geregelt.

Ausgangspunkt für die Erhöhung des Personalschlüssel sollen die vom KVJS bislang zur Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII zugrunde gelegten personellen Mindestvoraussetzungen sein. Dies ist jedoch nicht näher konkretisiert. Nachdem bislang keine gesetzlich verbindliche Mindest-Personalausstattung vorgeschrieben war und die vom KVJS jeweils berechneten Mindestvoraussetzungen höchst differenziert, nach dem individuellen Angebot der Einrichtung, ausfielen, bleibt abzuwarten, welche (erhöhten) Personalschlüssel künftig tatsächlich als verbindlich festgeschrieben werden.

Die Auswirkungen der Ergebnisse auf die Personalausstattung des städtischen Trägers und auf die Förderung freier Träger lassen sich deshalb auf Grundlage der pauschalen Einigungsergebnisse derzeit noch nicht abschätzen oder gar ermitteln. Die Rechtsverordnung, zu der es noch keinen Zeitplan gibt, bleibt abzuwarten.

Der vom Land getragene Anteil (133 Mio. EUR) an den angenommenen Mehrkosten (200 Mio. EUR) soll den in § 29b FAG vorgesehenen Betrag erhöhen. Demzufolge kann angenommen werden, dass auch diese Aufstockung nach den bisherigen Kriterien des § 29b FAG auf die Kommunen verteilt wird. Der restliche Betrag (67 Mio. EUR) ist von den Kommunen zu erbringen.
Von der bisherigen in § 29b FAG enthaltenen Summe von 386 Mio. EUR entfallen im Jahr 2009 auf Stuttgart (Stadt und freie Träger) voraussichtlich rd. 5,86% (22,6 Mio. EUR). Das Verhältnis Stadt – freie Träger beläuft sich derzeit auf rd. 42% zu 58%.
Bei einem unterstellten Anteil von 5,86% entfielen auf Stuttgart ggn. den für 2010 und 2011 jeweils veranschlagten 22,7 Mio. EUR, geschätzte Mehreinnahmen von rd. 1 Mio. EUR (2010) und 4 Mio. EUR (2011). Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der Umsetzung im Detail. Beispielsweise können diese Beträge je nach konkreter Ausgestaltung des künftigen Finanzausgleichs (Vorwegentnahme) auch geringer ausfallen. Letztlich kann derzeit noch keine Aussage darüber gemacht werden, in welcher Höhe Mehreinnahmen tatsächlich anfallen werden.

Die Verwaltung kann vor diesem Hintergrund auf der jetzigen Grundlage keine Mehreinnahmen aus dem FAG oder evtl. Mehrausgaben durch angehobene Stellenschlüssel beziffern und deshalb keine Veränderungen im Haushaltsplan vornehmen.

Entsprechend der Vorberatung in der 2. Lesung des Haushalts 2010/2011 wird folgender Grundsatzbeschluss gefasst:

1. Sobald die Details hinsichtlich der zusätzlichen FAG-Einnahmen sowie evtl. Mehrausgaben durch angehobene Stellenschlüssel feststehen, wird dem Gemeinderat unverzüglich darüber berichtet.
2. Die o.g. zusätzlichen FAG-Einnahmen sollen in voller Höhe zur qualitativen Verbesserung in den Kitas verwendet werden. Dazu gehören entsprechend der Vorberatung in der 2. Lesung des Haushalts 2010/2011 die Themen
a. evtl. notwendige Anpassungen des Stellenschlüssels zur Umsetzung des Orientierungsplans sowie Sicherung des Betriebsablaufs
b. Ausbau der Sprachförderung (GRDrs 692/2009 bzw. Haushaltsvorlage 963/2009)
c. Standardangleichung für Horte an der Schule freier Träger (Haushaltsvorlage 1092/2009)
d. Anpassung der Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger an die tariflichen Personalkostensteigerungen
e. Verbesserung der Ressourcen der Einrichtungen mit bonuscardberechtigten Kindern (GRDrs 547/2009 und Haushaltsvorlage 1016/2009)
f. Zentren Früher Bildung (GRDrs 700/2009 und Haushaltsvorlage 1016/2009)
g. Beschaffung von Musikinstrumenten
h. Schaffung von 17 Springkraftstellen (GRDrs 547/2009, Haushaltsvorlage 976/2009)
i. Schaffung von 22 Stellen zur Fortsetzung des Einstein-Transferprozesses (GRDrs547/2009, Haushaltsvorlage 972/2009)
j. Wegfall von 50% der Anrechnung von Anerkennungspraktikantinnen auf den Personalschlüssel (GRDrs 547/2009, Haushaltsvorlage 972/2009)
k. Einschulungsuntersuchung: Stuttgarter Weg (GRDrs 483/2009 und Haushaltsvorlagen 975/2009 bzw. 1281/2009)
3. Ausgehend von dem in Ziffer 1 genannten Bericht wird dem Gemeinderat zeitgleich eine Beschlussvorlage vorgelegt, in der die Verwaltung Vorschläge für die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen macht.












Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin




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