Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
44
1a
VerhandlungDrucksache:
201/2005
GZ:
OB
Sitzungstermin: 17.03.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Umsetzung Hartz IV
Verbesserung der Arbeitssituation beim
JobCenter Stuttgart
Auslagerung der BSHG-Abschlussarbeiten

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 14.03.2005, öffentlich, Nr. 22

Ergebnis: ohne Votum Verweisung in den Verwaltungsausschuss

Verwaltungsausschuss vom 16.03.2005, öffentlich, Nr. 83

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.03.2005, GRDrs 201/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Abschlussarbeiten der BSHG-Altfälle beim Sozialamt Personal im Umfang von bis zu 11 Vollzeitstellen (VergGr. IV b BAT) befristet für 12 Monate ohne Blockierung von Planstellen einzustellen.

2. Aus dem Bereich OB/82 werden zusätzlich zwei Stellen für denselben Zeitraum in Anspruch genommen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach ca. 6 Monaten über das Ergebnis zu berichten.


OB Dr. Schuster dankt sehr herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der Umsetzung von Hartz IV befasst sind. Sie hätten zum Teil erhebliche Überstunden geleistet, um für die Betroffenen die Situation zu klären und dafür zu sorgen, dass diese pünktlich ihr Geld ausbezahlt bekommen. In diesem schwierigen Prozess sei man aber noch lange nicht am Ziel, denn dieses laute, möglichst vielen Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht nur die materielle Unterstützung zu sichern, sondern vor allem eine Perspektive auf dem ersten und oder zweiten Arbeitsmarkt anbieten zu können.

In der Vorlage sei dargelegt worden, dass das Personal befristet aufgestockt werden müsse, um bei der Umsetzung von Hartz IV auch weiterhin zügig und gut voranzukommen. Die Verwaltung wäre deshalb für eine Zustimmung des Gemeinderats dankbar.

StR Lieberwirth (REP) schließt sich dem Dank an die Mitarbeiterschaft an, die Großartiges geleistet habe. Leider zeige sich wieder einmal, dass der finanzielle Arbeitsaufwand bei Hartz IV wesentlich höher ist als geplant. Gesamtstädtisch bilanziert sei der Mehraufwand möglicherweise kostenneutral, nicht aber für den Steuerzahler insgesamt. Das zeige auch die Vorlage.

StRin Küstler (PDS) konstatiert, dass die Umsetzung der Hartz IV-Gesetze mehr Probleme mit sich bringt als angenommen. Den 13 weiteren Stellen, die nötig sind, um wenigstens die Bearbeitung der Leistungsanträge in allen Bereichen in absehbarer Zeit zu ermöglichen, stimme sie daher zu.

Dem Bericht von Herrn Peeß sei aber zu entnehmen gewesen, dass nach der Sicherstellung der Auszahlungen erst noch eine Qualifizierungsphase für alle ARGE-Beschäftigten kommen müsse, bevor sie als Fallmanager/-innen arbeiten und Eingliederungen planen und durchführen können. Das sei nicht den Beschäftigten anzulasten, denn diese hätten in den vergangenen Monaten alles Menschenmögliche getan, und es werde ihnen zu Recht gedankt. Jedoch hätten sich die Aussagen und Planungen von EBM Föll als illusorisch herausgestellt, der angekündigt hatte, dass das Fachwissen für beide Tätigkeitsbereiche in der Arbeitsgemeinschaft vorhanden sei. Nicht bedacht worden sei dabei die neue Struktur, die Selbstständigkeit und Vielseitigkeit verlange. Die von EBM Föll am 30.09.2004 zugesagte Leistungsgewährung zum 01.01.2005 sei nicht sichergestellt worden, und Verwaltung und ARGE würden sich bislang nur marginal darum kümmern, wie die Angebote für Qualifizierung, Beschäftigung und Ausbildung im Einzelnen aussehen sollen. Die Förderung sei zweitrangig oder finde nicht statt. Besonders schlimm sei, dass der Rechtsanspruch auf Beratung, Ausbildung und Vermittlung gerade bei den jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren nicht funktioniere, denn jeder verlorene Monat wirke sich für sie nachteilig auf das gesamte weitere Arbeitsleben aus.

Sie fordere deshalb die Verwaltung auf, schnellstens die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit auch die Beratung und Eingliederung umgehend und nicht erst in der zweiten Jahreshälfte beginnen kann. Wenn erforderlich müssten dafür weitere Stellen geschaffen werden. Dies wäre eine gut zu begründende außerplanmäßige Ausgabe.

EBM Föll merkt an, dass StRin Küstler ihn nur unvollständig zitiert habe. Er habe in der September-Sitzung auch darauf hingewiesen, dass man sich keine Illusionen machen dürfe und dass es zu Beginn Reibungen geben werde. Bei allen Problemen, die man in Stuttgart habe und die man versuche Stück für Stück und in guter Partnerschaft mit dem JobCenter und der Arbeitsagentur abzuarbeiten, sollte StRin Küstler sich einmal einen Überblick verschaffen, mit welchen Problemen andere Großstädte bei der Umsetzung von Hartz IV kämpfen. Die Probleme in Stuttgart seien - dank dem Einsatz Vieler und nicht zuletzt der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - in Relation zu anderen Städten noch überschaubar. Er räume allerdings ein, dass der Start nicht so optimal war, wie ihn sich alle gewünscht hätten. Die Verwaltung bearbeite derzeit das Thema Eingliederungsleistungen und werde dazu am 27./28.04.2005 eine Gemeinderatsdrucksache vorlegen, um auch das Thema Fördern und Fordern für die Betroffenen auf den Weg zu bringen.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.