Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1424/2009
Stuttgart,
12/15/2009


2. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2010/2011 und
Entwicklung des Finanzstatus nach der 2. Lesung




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich18.12.2009

Bericht:


Nachfolgend wird dem Gemeinderat zur 3. Lesung ein Finanzstatus unter Berücksichtigung der Ergebnisse der 1. und 2. Lesung sowie der offenen Punkte vorgelegt:
2010
2011
2012
2013
Ergebnishaushalt
Ergebnis Stand Einbringung
Unterdeckung (-)
-75,2
-61,9
17,8
25,1
Haushaltssicherungskonzept (GRDrs 849/2009)
71,4
74,2
77,3
77,3
Ausgangsbasis Haushaltseinbringung
-3,8
12,3
95,1
102,4
Änderungen und offene Punkte
Haushaltssicherungskonzept
(Anlage 2)
Verbesserungen
1,8
4,6
4,6
4,6
Verschlechterungen
-14,0
-13,1
-12,3
-12,3
Änderungen aus HSK-Umsetzung
-12,2
-8,5
-7,7
-7,7
Änderungen Haushalt
Verschlechterungen 1. ÄLI GRDrs 1363/2009)
-18,8
-12,3
-12,2
-15,4
darin enthalten
Ausw. Steuerschätzung, Wachstumsbeschl.gesetz
-7,8
-6,6
-6,6
-6,6
Mehraufwand Jobcenter KdU
-9,3
-4,0
-5,5
-8,2
Verschlechterungen 2. ÄLI lt. Anlage 1
(2. Lesung, Sonstiges)
-23,5
-33,4
-27,6
-34,8
Zwischenstand einschl. HSK
-58,3
-41,8
47,6
44,5
Offene Punkte Haushalt (Anlage 3)
-7,8
-7,4
-7,4
-7,4
Neuer Stand Ergebnishaushalt
-66,1
-49,2
40,2 x)
37,1 x)
Verschlechterung gegenüber Ausgangsbasis
Haushaltseinbringung
62,3
61,6
54,9
65,3
Finanzhaushalt
2010
2011
2012
2013
Finanzmittelbedarf Stand Einbringung (einschl. Tilgung)
-285,5
-286,6
-78,5
-56,7
Haushaltssicherungskonzept (GRDrs 849/2009)
71,4
74,2
77,3
77,3
Grüne Liste (einschl. Verschiebung Rosensteintunnel
und Streichung Tunnel Konrad-Adenauer-Straße)
4,6
19,9
4,5
7,6
Ausgangsbasis Finanzmittelbedarf
Haushaltseinbringung einschl. HSK und Grüne Liste
-209,6
-192,4
3,4
28,2
Verschlechterungen ErgebnisHH (beschlossene Änderungen einschl. HSK und offene Punkte)
-62,3
-61,6
-54,9
-65,3
1. Änderungsliste Investitionstätigkeit (ohne Grüne Liste)
-0,2
-5,3
-3,4
-1,7
2. Änderungsliste Investitionstätigkeit
-26,3
-13,0
-13,9
-5,7
Finanzmittelbedarf Stand 2. Lesung (einschl. HSK)
-298,3
-272,3
-68,8
-48,8
Offene Punkte
Investitionstätigkeit (Anlage 4)
-27,3
-33,2
-25,0
-18,5
Möglicher Finanzmittelbedarf
-325,6
-305,5
93,8
-67,3
Verschlechterung gegenüber Ausgangsbasis
Haushaltseinbringung
116,1
113,1
97,2
91,2
x) Die Fehlbeträge im Ergebnishaushalt 2010/2011 von 115,3 Mio. € sind auf neue Rechnung vorzutragen und werden mit den Überschüsse 2012/2013 von 77,3 Mio. € verrechnet. Es verbleibt ein Defizit von 38 Mio. € in der Finanzplanung bis 2013, weshalb die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit in Frage gestellt ist.


In der 2. Änderungsliste sind die zum Entwurf des Haushaltsplans 2010/2011 und zur mehrjährigen Finanzplanung bis 2013 vom Gemeinderat in der 2. Lesung vom 7. bis 10.12.2009 beschlossenen sowie weitere notwendige Änderungen (insbesondere Umsetzung der Instandhaltungsanteile vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt mit pauschal 30 % der Sanierungsaufwendungen) zusammengestellt. Es ist insbesondere auf das Sonderprogramm zum „Ausbau und der Sanierung von Kindertageseinrichtungen“ mit einem Investitionsvolumen von 47,5 Mio. € hinzuweisen. Damit können insgesamt rd. 2.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, davon rd. 1.200 Plätze für unter 3-jährige Kinder. Dies führt zu zusätzlichen jährlichen Betriebskosten von rd. 28 Mio. €.

Änderungen im Haushaltssicherungskonzept 2009 (GRDrs 849/2009), d.h. Abweichungen vom Konsoldierungsbetrag von 71,4 Mio. EUR in 2010 und 74,2 Mio. EUR in 2011, sind in der 2. Änderungsliste nicht enthalten.

Die Zusammenstellung der offenen Punkte umfassen im Ergebnishaushalt 2010/11 (15,2 Mio. EUR) und im Finanzhaushalt (60,5 Mio. EUR) alle wesentlichen offenen Themen. Inhaltlich betroffen ist insbesondere das „Sonderprogramm Schulsanierungen 2010 bis 2014“ mit 100 Mio. € sowie einzelne Neubau- und Erweiterungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rd. 20 Mio. €. Die offenen Punkte sind nicht in der 2. Änderungsliste berücksichtigt, da noch keine Entscheidung des Gemeinderats vorliegt. Gleichwohl wurden sie in die vorstehende Darstellung des Finanzstatus aufgenommen. Sie würden zu einer weiteren Verschlechterung des Haushalts 2010/2011 von 75,7 Mio. EUR führen.

In den Finanzstatus nicht aufgenommen wurde eine weitere Grundsteuererhöhung über 470 Punkte hinaus. Hierzu liegen Anträge aus dem Gemeinderat vor. Eine Erhöhung um weitere 25 Punkte (auf 495 Punkte) führt zu jährlichen Mehreinnahmen von rd. 6,85 Mio. EUR, um weitere 30 Punkte (auf 500 Punkte) von rd. 8,2 Mio. EUR, um weitere 50 Punkte (auf 520 Punkte) von 13,7 Mio. EUR.

Kreditbedarf
2010
2011
2012
2013
Möglicher Finanzmittelbedarf
-325,6
-305,5
-93,8
-67,3
Verfügbare liquide Mittel
Stand Einbringung
58,5
71,1
5,7
5,5
Zusätzliche Entnahmen Parkierungsrücklage
3,0
1,4
2,3
0,5
Liquide Mittel aus Streichung
Tunnel Konrad-Adenauer-Straße
1,7
Liquide Mittel aus Nichtübertragung HHRest 2009 Investitionszuschuss Planetarium
2,5
Tilgung (Umschuldung) SES-Darlehen
23,3
23,3
Summe verfügbare liquide Mittel
89,0
95,7
8,0
6,0
Zu finanzieren = Kreditaufnahme
236,6
209,7
85,8
61,3
Kreditaufnahme lt. HH-Entwurf unter Berücksichtigung
Umsetzung HSK
155,6
141,3
Veränderung
81,0
68,4
90,3
87,4

Gegenüber den im Entwurf des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Haushaltssicherungskonzepts vorgesehenen Kreditaufnahmen 2010/2011 von 296,9 Mio. EUR würde sich der Kreditbedarf somit um 149,4 Mio. EUR erhöhen. Ausgehend von einem Schuldenstand zum 31.12.2009 in Höhe von 79,2 Mio. EUR würde sich dieser um die in den Jahren 2010/2011 erforderliche Kreditaufnahme von 446,3 Mio. EUR auf 525,5 Mio. EUR zum 31.12.2011 erhöhen. Eine Kreditaufnahme in dieser Größenordnung war bisher in keinem Stadthaushalt erforderlich. Sie ist mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Finanzwirtschaft auch nicht vereinbar.


Haushaltsausgleich

Der Haushaltsplanentwurf 2010/2011 in der vorliegenden Fassung ist jedoch nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart nicht genehmigungsfähig, weil der Haushaltsausgleich nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts nicht möglich ist. Nach dieser Übergangsregelung finden für den Haushaltsausgleich bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2015 die bisherigen Bestimmungen (§ 22 GemHVO-Kameral) sinngemäß Anwendung. Danach muss der Überschuss im Ergebnishaushalt mindestens so hoch sein, das damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine sog. Ersatzeinnahmen (wie Grundstückserlöse, Beiträge und ähnliche Entgelte sowie Darlehensrückflüsse) zur Verfügung stehen. Die Mindestzuführungsrate (Kredittilgung) beläuft sich auf 17,1 Mio. (2010) und 31,2 Mio. Euro (2011), so dass unter Berücksichtigung der o.g. Unterdeckungen (2010: 66,1 Mio. EUR, 2011: 49,2 Mio. Euro) zum Haushaltsausgleich gemäß Artikel 13 Abs. 6 sog. Ersatzeinnahmen in Höhe von 83,2 Mio. EUR (2010) bzw. 80,4 Mio. Euro (2011) zur Verfügung stehen müssen.

Tatsächlich stehen aber nur 67,0 Mio. EUR (2010) bzw. 58,1 Mio. EUR (2011) zur Verfügung, so dass die Mindestzuführungsrate um 16,2 Mio. EUR (2010) bzw. 22,3 Mio. EUR (2011) unterschritten wird – insgesamt 38,5 Mio. €.

Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, wird auf GRDrs. 1425/2009 verwiesen. Hierin werden entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Ergebnishaushalts vorgeschlagen, um die Lücke bei der Mindestzuführungsrate von 38,5 Mio. € im Haushalt 2010/11 zu schließen.

Beteiligte Stellen








Michael Föll
Erster Bürgermeister




Anlagen:
1. 2. Änderungsliste
2. Veränderungen und offene Punkte Haushaltssicherungskonzept
3. Offene Punkte Ergebnishaushalt
4. Offene Punkte Investitionstätigkeit

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2. Änderungsliste Anlage 1 GRDrs 1424_2009.pdf
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Veränderungen HSK Anlage 2 GRDrs 1424_2009.pdf
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Offene Punkte ErgebnisHH Anlage 3 GRDrs 1424_2009.pdf
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Offene Punkte FinanzHH Anlage 4 GRDrs 1424_2009.pdf
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Vorlage14242009.pdf