Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 362/2007
Stuttgart,
06/26/2007



Klinikum Stuttgart
Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.07.2007
19.07.2007



Beschlußantrag:

Die Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart wird gemäß Anlage 2 beschlossen.


Begründung:


Mit dem Wechsel der Sozialpsychiatrischen Hilfen vom Gesundheitsamt zum Klinikum Stuttgart zum 01.10.2004 ist auch die Verwaltung des betreuten Wohnens auf das Klinikum Stuttgart übergegangen. Die Satzung vom 9. Oktober 2003 musste daher auf das Klinikum Stuttgart umgeschrieben und in einigen Punkten redaktionell angepasst werden. Die Neufassung liegt bei (Anlage 2).

Die Satzung regelt die Nutzung der von der Landeshauptstadt Stuttgart - Klinikum Stuttgart - verwalteten Betreuungsplätze in Betreuten Wohngemeinschaften oder im Betreuten Einzelwohnen. Zielgruppen sind seelisch Behinderte, die nicht oder nicht mehr einer stationären Betreuung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Fachklinik oder einem Heim bedürfen, aber nicht in der Lage sind, alleine zu wohnen oder mit Angehörigen zusammenzuleben und deshalb vom Klinikum Stuttgart betreut werden. Ziel ist es, die Betreuten zur autonomen Lebensführung zu befähigen.

In die Satzung wurden inhaltlich gegenüber der bisherigen Fassung folgende Punkte neu aufgenommen:

· Die Änderung der Berechnungsgrundlage der Nutzungsgebühr: Um in der Kostenkalkulation und der Belegung von Wohnungen flexibler reagieren zu können, ist die bisherige Anlage mit der genauen Auflistung der einzelnen für Wohngemeinschaften vorgesehenen Wohnungen mit jeweiliger Nutzungsgebühr entfallen und stattdessen ein in Anlehnung an die Festlegungen des Mietspiegels nach guter, mittlerer und einfacher Ausstattung des Wohnraums differenzierter m²-Preis für die Wohnfläche aufgenommen worden. Bei den Wohngemeinschaften sind die Gemeinschaftsflächen entsprechend der möglichen Anzahl der Wohnplätze aufgeteilt.

· Beginn und Ende des Nutzungsverhältnisses sind künftig jeweils entweder zum 1. oder 15. eines Monats möglich (§ 4 der Satzung).

· Das Klinikum Stuttgart schließt künftig für die Betreuten eine Privathaftpflichtversicherung ab (§ 11 der Satzung).

· Die Regelungen zur Haftung wurden in der Neufassung in § 11 zusammengefasst.

Die Änderungen und Ergänzungen sind in einer Synopse (Anlage1) dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Der qm-Preis (§ 3 der Satzung) musste aufgrund stark gestiegener Nebenkosten (z.B. Energie) erhöht werden. Die neu kalkulierten Nutzungsentgelte sind vollständig kostendeckend.


Beteiligte Stellen

Referat R hat die Vorlage mitgezeichnet.




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Synopse (Alt-/Neufassung der Satzung)
Anlage 2: Neufassung der Satzung





File Attachment Icon
Vorlage3622007.pdf