Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1216
GRDrs 987/2006
Stuttgart,
12/22/2006



Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2007



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.01.2007
18.01.2007



Beschlußantrag:

Die Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahre 2007 wird in der aus der Anlage zu dieser Gemeinderatsdrucksache ersichtlichen Form beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die verkaufsoffenen Sonntage in 15 Stadtbezirken/Stadtteilen müssen gemäß § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat KBS
Rechtsamt
Referat WFB
OB/82


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

2
Anlage 1 zur GRDrs. 987/2006


Ausführliche Begründung:


Auch in diesem Jahr finden in den Stuttgarter Stadtbezirken attraktive Veranstaltungen statt, bei denen zahlreiche Besucher aus nah und fern erwartet werden.

Die örtlichen Handels- und Gewerbevereine haben im Einvernehmen mit den Bezirksämtern bzw. den Bezirksbeiräten beantragt, in insgesamt 15 Stadtbezirken bzw. Stadtteilen aus den nachfolgend unter Ziffer 1 bis 27 genannten Anlässen verkaufsoffene Sonntage durchzuführen.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat gegen eine zusätzliche Ausweitung der Ladenschlusszeiten Bedenken geäußert. Die Arbeitnehmer/innen seien bereits durch die ungünstigen Arbeitszeiten im Einzelhandel benachteiligt. Einer zusätzlichen Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird daher widersprochen. Es sei eine Verletzung des LadSchlG die “Verkaufsoffenen Sonntage” auf bestimmte Bezirke zu beschränken und damit eine Freigabe der nach § 14 LadSchlG möglichen Anzahl von “Verkaufsoffenen Sonntagen” pro Stadtbezirk zu ermöglichen.

Auch die Katholische und Evangelische Kirche machen Einwendungen geltend:

Die Katholische Kirche ist ebenfalls der Ansicht, dass die Beschränkung der Freigaben für die verkaufsoffenen Sonntage auf Stadtbezirke bzw. Stadtteile eine Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsgesetzes bedeute.

Die Evangelische Kirche sieht das Wohl und die Qualität der gemeinsamen Sozialzeit der Familien und Partnerschaften gefährdet und kritisiert u.a., dass die Anlässe der verkaufsoffenen Sonntage sich auf Veranstaltungen ausweiten, die den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprächen.

Der neue Gesetzesentwurf formuliert in der Vorschrift für die verkaufsoffenen Sonntage allerdings, dass eine Beschränkung der Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen auf bestimmte Bezirke möglich ist und die verkaufsoffenen Sonntage nur für diese Bezirke verbraucht sind. Zudem ist im Gesetzesentwurf eine Übergangsregelung enthalten, die nochmals vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2007 ermöglicht.

Insgesamt werden keine durchgreifend rechtsrelevanten Argumente, die zur Ablehnung beantragter verkaufsoffener Sonntage geführt hätten, vorgetragen.

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, der Einzelhandelsverband Württemberg e.V., der Bund der Selbständigen Kreisverband der Gewerbe- und Handelsvereine e.V. stimmen den beantragten Befreiungen zu.

Durch die Rechtsverordnung entsteht keine Pflicht zum Offenhalten der Verkaufsstellen.

Zu den einzelnen Anträge wird folgendes ausgeführt:

Zu Ziffer 1:
Der Gewerbe- und Handelsverein Bad Cannstatt e.V. beabsichtigt auch im Jahr 2007 das “Cannstatter Weinfest” zu veranstalten. Termin ist der 22.04.2007. Die Veranstaltung soll die Weinbautradition sowie die vielen ortsansässigen Weingärtnern mit ihren Traditionsbetrieben entsprechend würdigen. Als musikalisches Rahmenprogramm ist ein Jazzfest vorgesehen. Die Kombination aus Cannstatter Wein, historischer Cannstatter Altstadt und Jazzfest wird Besucher nicht nur aus den umliegenden Stuttgarter Stadtteilen anziehen. Daher wird für den 22.04.2007, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, ein verkaufsoffener Sonntag in Bad Cannstatt beantragt.

Zu Ziffer 2:
Am Sonntag, 22.04.2007, findet im Stadtbezirk Vaihingen der traditionelle “Vaihinger Frühling” statt. Geboten werden Live-Musik, verschiedene Beiträge der Vereine und ein Kinderprogramm. Außerdem finden eine Oldtimerschau, eine Präsentation umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel und ein Spezialmarkt zum Thema “mobiles Vaihingen” statt. Der Verband Vaihinger Fachgeschäfte hat für diesen Tag die Offenhaltung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 3:
Der traditionelle “Maimarkt” in Gablenberg ist weit über den Stadtteil hinaus bekannt. Der Handels- und Gewerbeverein beantragt deshalb, die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Ost am Sonntag, 29.04.2007, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 4:
Von der City-Initiative Stuttgart (CIS) e.V. ging ein Antrag auf Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags in der Stuttgarter Innenstadt am 29.04.2007, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ein. Bereits zum siebten Mal findet die Veranstaltung “S-City mobil” statt, bei der sich in der gesamten Königstraße bis zu 30 Automarken präsentieren. Aus den Erfahrungen der letzten Jahren kann bei der Veranstaltung “S-City mobil” bei entsprechender Witterung mit bis zu 200.000 Besuchern gerechnet werden.

Zu Ziffer 5:
Seit vielen Jahren findet in Möhringen traditionell eine “Autoschau” der ortsansässigen Autohäuser statt, die auch einen beträchtlichen Besucherstrom auswärtiger Interessierter mit sich bringt. Aus diesem Anlass möchte der Verbund Möhringer Fachgeschäfte die Autoschau mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbinden und beantragt daher am Sonntag, 06.05.2007, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Verkaufsstellen offen zu halten.

Zu Ziffer 6:
Für Sonntag, 17.06.2007, beantragt der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V. einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Anlass ist das “33. Fleckenfest”.

Zu Ziffer 7:
Das “Weilimdorfer Sommerfest”, wird begleitet durch ein Rahmenprogramm mit verschiedenen Künstlern sowie der jährlich stattfindenden Autoschau. In den vergangenen Jahren fand diese Veranstaltung als Weilemer Frühling jeweils im Frühjahr statt. Wetterbedingt wurde aber nun für dieses Jahr ein späterer Zeitpunkt für das traditionelle Fest gewählt und daher auch der Name in “Weilimdorfer Sommerfest” umgewandelt. Aus diesem Grund wird für das Jahr 2007 die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, 24.06.2007, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 8:
Jazzveranstaltungen haben in Degerloch Tradition. Der Gewerbe- und Handelsverein Degerloch e.V. veranstaltet seit über 10 Jahren Jazz-Konzerte.
Mit dem “Sommerfestival 2007” beginnt in Degerloch eine neue Veranstaltungsreihe. Geplant ist am Sonntag den 24.06.2007 ein Open-Air Jazz-Konzert, das am Mittag in einer “Hocketse” münden soll. Für die insgesamt 3-tägige Veranstaltung wird mit einem beträchtlichen überregionalen Besucherstrom gerechnet.
Der Gewerbe- und Handelsverein Degerloch e.V. beantragt daher am 24.06.2007 einen verkaufsoffenen Sonntag von 13:00 bis 18:00 Uhr.

Zu Ziffer 9:
Die Plieninger Leistungsgemeinschaft e.V. beantragt im Zuge der “Gewerbeschau” im Gewerbegebiet Entenäcker am Sonntag, 01.07.2007, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen. Durch überregionale Werbung ist, wie in den vergangenen Jahren, bei dieser Veranstaltung mit einer großen Resonanz zu rechnen.

Zu Ziffer 10:

Für das traditionelle “Sillenbucher Sommerfest” beantragt die “Sillenbucher Meile” im Bund der Selbständigen Sillenbuch, Heumaden und Riedenberg e.V. einen verkaufsoffenen Sonntag am 01.07.2007, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Zu Ziffer 11:
Wie jedes Jahr findet das “Roter Stadtteilfest” statt. Dieses sprengt aufgrund seines großen Einzuggebietes den üblichen Rahmen eines Straßenfestes. Das Fest soll unter anderem das Zusammenleben zwischen der ausländischen und einheimischen Bevölkerung fördern. Es beteiligen sich die Kirchen, Schulen und örtlichen Vereine mit Verkaufsständen; ebenso ist ein Krämermarkt sowie ein Flohmarkt für die Jugend geplant.
Der Handel und Gewerbeverein Stuttgart-Rot beantragt daher für den 15.07.2007 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag.

Zu Ziffer 12:
Die “Feuerbacher Kirbe” ist eine Veranstaltung mit Volksfestcharakter, die in den nördlichen Stadtteilen seit jeher einen hohen Stellenwert hat und auch Einwohner der umliegenden Stadtteile anzieht. Der Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach e.V. beantragt für Sonntag, 09.09.2007, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Öffnung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 13:
Der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. Stuttgart-Untertürkheim beantragt für Sonntag, 16.09.2007, anlässlich des “Kirbesonntags mit Weinfest Untertürkheim” die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Zu Ziffer 14:
In bewährter Weise führt der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e.V. den “Vaihinger Herbst” durch. Als Begleitveranstaltung stellen ca. 30 Künstler bei ca. 30 Vaihinger Unternehmen aus. Außerdem wird ein umfangreiches Kinderprogramm angeboten. In der “Vaihinger Kunstmeile” stellen über 60 Künstler und Kunsthandwerker ihre Werke aus. Deshalb wird für Sonntag, 16.09.2007, die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 15:
Die Arbeitsgemeinschaft Marktstraße e.V. Bad Cannstatt beantragt für Sonntag, 30.09.2007, die Verkaufsstellen von 13:00 bis 18:00 Uhr offen halten zu dürfen. An diesem Tag findet der traditionelle Volksfestumzug in Bad Cannstatt statt, der regelmäßig mit einem großen Besucherandrang verbunden ist.

Zu Ziffer 16:
Im Zuge der Straßenrad-Weltmeisterschaften 2007 führt eine Rennstrecke am Sonntag, 30.09.2007, direkt durch Feuerbachs Zentrum und Hauptgeschäftsstraßen. Zu diesem Ereignis werden zahlreiche Zuschauer im Feuerbacher Zentrum erwartet.
Daher beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach e.V. die Verkaufsstellen am 30.09.2007 von 13:00 bis 18:00 Uhr öffnen zu dürfen.

Zu Ziffer 17:
Der “Hedelfinger Herbst” wird Jahr für Jahr von zahlreichen Besuchern frequentiert. Der Gewerbe- und Handelsverein Hedelfingen – Rohracker beantragt deshalb am 07.10.2007, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, die Offenhaltung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 18:
Der Möhringer Gewerbe- und Handelsverein beantragt für den 07.10.2007, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist wiederum der seit vielen Jahren veranstaltete “Möhringer Herbst”.

Zu Ziffer 19:
Anlässlich der seit vielen Jahren stattfindenden “Kirbe” beabsichtigt der Bund der Selbständigen des Stadtbezirk Mühlhausen am Sonntag, 21.10.2007, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Stadtbezirk Mühlhausen sowie in den Stadtteilen Freiberg, Mönchfeld, Hofen, Neugereut und Steinhaldenfeld die Verkaufsstellen offen zu halten.

Zu Ziffer 20:
Das “Zuffenhäuser Herbstfest” hat eine Tradition von nunmehr über 20 Jahren. Der große Besucherstrom aus allen Stadtteilen und aus den Nachbargemeinden spricht für die Attraktivität dieses Festes. Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V., beantragt für Sonntag, 21.10.2007, die Öffnung der Geschäfte von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Zu Ziffer 21:
Aus Anlass der traditionsreichen “Degerlocher Kirbe” im Stadtbezirk Degerloch wird für Sonntag, 28.10.2007, beantragt, dass die Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet haben dürfen.

Zu Ziffer 22:
Anlässlich des traditionellen Untertürkheimer “Flegga Treffs” beantragt der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. am Sonntag, 28.10.2007, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 23:
Am “Weilemer Herbst” werden wie jedes Jahr Weinlauben aufgestellt, es wird das traditionelle Drachenfest stattfinden und auf dem Löwen Markt wird eine große Kürbisausstellung von ortsansässigen Bauern durchgeführt. Wie in den vergangenen Jahren soll auch im Zuge dieser Veranstaltung in Zusammenarbeit mit den Jugendhäusern und Kindergärten das “Remmi Demmi Fest” für Kinder und Jugendliche gefeiert werden. Die Werbegemeinschaft Weilimdorf beantragt daher für Sonntag, 28.10.2007, in der Zeit von 13.00 bis 18:00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 24:
Am Sonntag, 04.11.2007, findet im Stadtteil Sillenbuch der traditionelle “Martini-Markt” statt. Die Veranstaltung mit vielen Attraktionen wird von vielen auswärtigen Besuchern, vor allem aus dem gesamten Filder-Raum, besucht. Aufgrund der großen Besucherströme wird für diesen Tag ein verkaufsoffener Sonntag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 25:
Im Stadtbezirk Bad Cannstatt findet der traditionelle “Martini-Umzug” statt. Aus diesem Grund beantragt der Handels- und Gewerbeverein Bad Cannstatt e.V. die Verkaufsstellen am Sonntag, 11.11.2007, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen zu dürfen.

Zu Ziffer 26:
Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e.V. beantragt für Sonntag, 11.11.2007, aus Anlass des Martinimarktes die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 12:00 bis 17:00 Uhr. Wie im vergangenen Jahr findet in Gablenberg statt des Weihnachtsmarktes ein Martinimarkt statt. Grund hierfür ist auch dieses Jahr eine Vorverlegung des Marktes, da die letzten Novembersonntage Feiertage sind (Volkstrauertag und Totensonntag) und im Dezember die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags gesetzlich verboten ist. Eine Vorverlegen des Weihnachtsmarktes hätte zudem einen Vorgriff auf die Adventszeit bedeutet.

Die bisherigen Marktveranstaltungen in Gablenberg waren immer sehr beliebt und über den Stadtteil hinaus bekannt und werden sicher auch im Jahr 2007 viele Besucher anziehen.

Zu Ziffer 27:
Im Rahmen der Martini-Veranstaltung soll in der Stuttgarter Innenstadt am 11.11.2007 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden.

Anlage 2 zur GRDrs 987/2006

RECHTSVERORDNUNG


der Landeshauptstadt Stuttgart über verkaufsoffene Sonntage im

Jahr 2007


Aufgrund von § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung vom 02.06.2003 (BGBl. l S. 744), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 8 der Verordnung der Landesregierung über den Ladenschluss vom 16.10.1996 (GBl. S. 658), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.07.2004 (GBl. S. 469), und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2006 (GBl. S.20),

erlässt der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart folgende Rechtsverordnung:


§1

Zulässige Öffnungszeiten


1. Im Jahr 2007 dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Ladenschlussgesetzes in den jeweiligen Stadtbezirken bzw. Stadtteilen an Sonntagen wie folgt geöffnet sein:

Lfd. Nr.Stadtbezirk/
Stadtteil

Tag
ÖffnungszeitenAnlass
1Bad Cannstatt
22.04.
13:00 – 18:00 UhrCannstatter Weinfest
2Vaihingen
22.04.
13:00 – 18:00 UhrVaihinger Frühling
3Ost
29.04.
12:00 – 17:00 UhrMaimarkt
4Innenstadt
29.04.
13:00 – 18:00 UhrStuttgart-City Mobil
5Möhringen
06.05.
13:00 – 18:00 UhrAutoschau
6Zuffenhausen
17.06.
13:00 – 18:00 Uhr33. Zuffenhäuser Fleckenfest



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