Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 754/2007
Stuttgart,
11/15/2007



Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2008; Änderungen der Satzungen:
- Hausgebührensatzung (HGS)
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung über die Entsorgung mineralischer Abfälle




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.12.2007
05.12.2007
06.12.2007



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 1. Januar 2008 wird zugestimmt (Anhang 5 zur Anlage 1):

1.1 Die Restmüllgebühren werden um durchschnittlich 4,04% gesenkt. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtentlastung von rd. 2,2 Mio. €/Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Biomüllgebühren bleiben unverändert.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden um durchschnittlich 0,79% erhöht.

1.4 Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster werden von 4,30 €/20 kg (215,00 €/t) um 0,93% auf 4,34 €/20 kg (217,00 €/t) erhöht.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bleiben unverändert.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen wegen Mehranfall von Müllbehältern sowie das Aufstellen von Müllbehältern bei Festen und Veranstaltungen bleiben unverändert. 1.7 Für Zusatzleerungen wegen Versäumnis und für Zusatzleerungen wegen falsch befüllter Behälter werden die im Anhang 5 aufgeführten Gebühren neu eingeführt. 1.8 Die Gebühr für Expresssperrmüll bleibt unverändert. 1.9 Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle Klasse I erhöht sich von 18,60 €/t um 5,38% auf 19,60 €/t. Die Gebühr für mineralische Schlämme Klasse I bleibt konstant. Die Entgelte der mineralischen Deponie Einöd werden der aktuellen Marktsituation angepasst. Die Entgelte erhöhen sich gegenüber 01.01.2007 zwischen 5,11% und 15,40%.

1.10 Den der Gebühren- und Entgeltermittlung zugrunde liegenden Abschreibungssätzen entsprechend Anhang 6 zur Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Der sich aus der Nachkalkulation 2006 ergebende Überschuss von 11.905.394 € wird zusätzlich zur Finanzierung der Deponierückstellung verwendet. 3. Der sich aus der Nachkalkulation 2003 (5.200,12 €) und 2004 (419,83 €) der mineralischen Deponie ergebende Gebührenüberschuss von 5.619,95 € wird in die Kalkulation des Jahres 2008 einbezogen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS – wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS – wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von mineralischen
Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart (Stadtrecht 7/18) wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen (Beschlussantrag Nr. 1)

Die Restmüllgebühren werden um durchschnittlich 4,04% gesenkt. Dabei beträgt die Schwankungsbreite der Gebührensenkung in Abhängigkeit von der Behältergröße zwischen 4,00% und 4,09%.

Die rechtliche Vorgabe, dass im Biomüllbereich die variablen Kosten durch die Biomüllgebühren gedeckt sein müssen, kann in 2008 mit den derzeitig festgelegten Gebührensätzen erfüllt werden.

Die Gebühren für Großanfallstellen sollen geringfügig um durchschnittlich 0,79% erhöht werden. Im Einzelnen von 624 € auf 630 € je Abholung bis 6 cbm, von 912 € auf 919 € je Abholung bis 10 cbm, von 1.055 € auf 1.063 € je Abholung bis 12 cbm, von 1.343 € auf 1.351 € je Abholung bis 16 cbm und von 1.630 € auf 1.640 € je Abholung bis 20 cbm. Neu eingeführt wird eine Großanfallstelle mit 8 cbm und einer Gebühr von 775,- € je Abholung. Der Grund hierfür liegt in der mit EnBW im Verbrennungsvertrag vereinbarten Preisgleitklausel.

Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart- Münster erhöhen sich von 4,30 €/20 kg (215,00 €/t) um 0,93% auf 4,34 €/20 kg (217,00 €/t). Der Grund hierfür liegt in der mit EnBW im Verbrennungsvertrag vereinbarten Preisgleitklausel.

Die Gebühren für Behälteränderungen bei den Kleinbehältern sowie bei den 1,1 m³ Behältern sollen mit 24,00 € bzw. 34,00 € unverändert bleiben. Kostendeckende Gebühren würden bei 57,38 € bzw. 87,78 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 111.000 € im Rahmen der Restmüllgebühren abzudecken.

Für Zusatzleerungen von Müllbehältern (höhere Anzahl von Leerungen als Regelleerungen) und für die Aufstellung von Müllbehältern bei Festen und Veranstaltungen bleiben die Gebühren konstant.

Für Zusatzleerungen wegen Versäumnis (z.B. wegen Unzugänglichkeit der Behälter) und wegen falsch befüllter Behälter werden die Gebühren lt. Anhang 5 neu eingeführt.

Auf Grund der Umsetzung der Deponieverordnung vom 24.Juli 2002 in 2006/2007 mussten die Gebühren und Entgelte neu kalkuliert werden. Die Gebühren der mineralischen Deponie Einöd erhöhen sich zwischen 0,00% und 5,38%. Die Entgelte der mineralischen Deponie Einöd werden der aktuellen Marktsituation angepasst. Die Entgelte erhöhen sich gegenüber 01.01.2007 zwischen 5,11% und 15,40%. Verunreinigter Bodenaushub Klasse I von 18,40 €/t um 5,98% auf 19,50 €/t. Verunreinigter Bodenaushub der Klasse II von 25,00 €/t um 14,00% auf 28,50 €/t. Mineralische Schlämme Klasse II von 35,20 €/t um 5,11% auf 37,00 €/t. Sonstige mineralische Abfälle der Klasse II von 25,50 €/t um 13,73% auf 29,00 €/t. Asbestabfälle erhöhen sich von 55,46 €/t um 15,40% auf 64,00 €/t und grenzwertige Abfälle von 31,00 €/t um 9,68% auf 34,00 €/t.

Die Prozentangaben der Erhöhung bei den Entgelten beziehen sich auf die zum 01.01.2007 (GRDrs 797/2006 Anhang 5 zur Anlage 1) festgelegten Entgelte. Zum 01.08.2007 wurden die Entgelte unterjährig erhöht (vgl. Anlage 1, Seite 14).

Die Gebühren für die sonstigen mineralischen Abfälle der Deponieklasse I sind seit Gründung des Eigenbetriebs 2001 unverändert bei 18,60 €/t. Mit Umsetzung der Deponieverordnung ergeben sich für die Ablagerungsbereiche von mineralischen Abfällen der Deponieklasse I und II unterschiedliche Ausbaustandards (Basisabdichtung, Oberflächenabdichtung etc.), deren Kostenberechnung erstmalig in der Gebührenkalkulation für 2008 einfließen. Unter Berücksichtigung des dabei zu Grunde gelegten Mengengerüstes der zu erwartenden mineralischen Abfälle im Jahre 2008 ergibt sich für diesen Abfallstoff eine Gebühr von 19,60 €/t. Die Gebühr für mineralische Schlämme der Deponieklasse I konnte beibehalten werden.

Im Bereich der nicht andienungspflichtigen mineralischen Abfälle ermöglicht die Marktsituation eine weitere Anpassung der Entgelte. Dies ist insbesondere auch zur Steuerung der mineralischen Abfallströme in der Region Stuttgart erforderlich. Besonders bei den Asbestabfällen muss der bisherige Entsorgungspreis dem üblichen Marktpreis angepasst werden.


1. Gebührennachkalkulation Abfallwirtschaft 2006 (Beschlussantrag Nr. 2)

Der sich aus der Nachkalkulation 2006 ergebende Überschuss von 11.905.394 € wird zur Finanzierung der Deponierückstellungen verwendet, so dass sich abschließend ein ausgeglichenes Betriebsergebnis ergibt.


3. Einbeziehung des Gebührenüberschusses 2003 und 2004 der mineralischen Deponie in die Gebührenkalkulation 2008 und Zuführung des Entgeltüberschusses 2006 zur Rücklage (Beschlussantrag Nr. 3)

Der sich aus der Nachkalkulation 2003 (5.200,12 €) und 2004 (419,83 €) der mineralischen Deponie ergebende Gebührenüberschuss von 5.619,95 € wird in die Kalkulation des Jahres 2008 einbezogen. Der geplante Entgeltüberschuss 2008 in Höhe von 230.809,95 € wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.


2. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 4, Anlage 2 zur GRDrs)

Zu § 1

Aufgrund der neu kalkulierten Gebühren für die Entleerung der Restmüllbehälter muss § 7 Nr. 1 der Hausgebührensatzung geändert werden.


3. Änderung der AfS (Beschlussantrag Nr. 5, Anlage 3 zur GRDrs)

Zu § 1

Aufgrund der Neukalkulation der Restmüllgebühren wurden die Gebühren für Großanfallstellen, die Gewichtsgebühr für Direktanlieferer zu Abfallbeseitigungsanlagen sowie für den 70-l-Müllsack geändert.

Bei den Großanfallstellen wurde eine neue Behältergröße eingeführt.

Außerdem wurden die bisherigen Gebühren für Zusatzleerungen weiter untergliedert in zusätzliche Leerungen, die wegen einer Falschbefüllung des Behälters oder wegen einer versäumten Mitwirkungshandlung bei der Leerung, z.B. dem Nichtaufschließen des Tores angefordert wurden.

Bei der Sperrmüllabfuhr auf Abruf wird eine Begrenzung des zu entsorgenden Sperrmülls auf haushaltsübliche Mengen neu eingeführt.

Es wurde ergänzend klargestellt, dass Bereitstellungsfläche eine Fläche auf dem eigenen Grundstück des Gebührenschuldners meint und nicht den Gehweg.

Die Entsorgung von Abfällen, die in unzulässiger Weise abgelagert wurden, werden aufgrund gesetzlicher Regelungen vom AWS getragen. Dies wurde klargestellt.

Bei den weiteren Änderungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen.


4. Änderung der Satzung über die Vermeidung und Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart (Beschlussantrag Nr. 6, Anlage 4 zur GRDrs)

Zu § 1

Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle wird erhöht.

Finanzielle Auswirkungen

Die Abfallgebühren 2008 sind vollkostendeckend kalkuliert. Damit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Stadthaushalt.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und R

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Technisches Referat Betriebsleitung AWS
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Dr.Manfred Krieck
Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 754/2007:
Ausführliche Begründung

Anlage 2 zur GRDrs 754/2007:
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS- )

Anlage 3 zur GRDrs 754/2007:
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart - AfS - )

Anlage 4 zur GRDrs 754/2007:
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart

Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 754/2007:
Nachkalkulation 2006 mit Vergleich Vorkalkulationen 2007 und 2008 -Abfallentsorgung-

Anhang 2 zur Anlage 1 der GRDrs 754/2007:
Abgleich Kosten und Erlöse Vorkalkulationen 2007 und 2008 -Abfallentsorgung-

Anhang 3 zur Anlage 1 der GRDrs 754/2007:
Leistungsbezogene Gebührenbedarfsrechnung 2008 -Abfallentsorgung-

Anhang 4 zur Anlage 1 der GRDrs 754/2007:
Leistungsbezogene Entgelt- und Gebührenbedarfsberechnung 2008
-mineralische Deponie-

Anhang 5 zur Anlage 1 der GRDrs 754/2007:
Übersicht über die Gebühren und Entgelte -Abfallentsorgung und mineralische Deponie-

Anhang 6 zur Anlage 1 der GRDrs 754/2007:
Übersicht über die Abschreibungssätze nach Anlageklassen





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