Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO/67
GRDrs 1119/2001
Stuttgart,
12/05/2001



Einführung EURO / Neufestsetzung und Glättung der Benutzungsentgelte im Kompostbetrieb des Garten- und Friedhofsamtes aufgrund der Währungsumstellung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.12.2001
19.12.2001
19.12.2001



Beschlußantrag:

Der Neufestsetzung und Glättung der Entgelte im Kompostbetrieb ab 01.01.2002, wie in der Anlage dargestellt, wird zugestimmt.


Begründung:


Mit dem Dritten Euro-Einführungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung des EURO geschaffen. Damit wird die D-Mark zum Stichtag 01.01.2002 durch den EURO als Zahlungsmittel ersetzt. Für die Entgeltregelung des Kompostbetriebs des Garten- und Friedhofsamtes wird vorgeschlagen, die sich aus der Umrechnung kraft Gesetzes ab dem Stichtag ergebenden ungeraden Euro- bzw. Centbeträge im Regelfall auf volle 50 Cent bzw. volle Euro zu runden. Auf Grund der großen Nachfrage der Friedhofsgärtner nach einem Kompost in einer Siebstärke von 0 – 10 mm wurde diese Siebgröße neu in das Programm aufgenommen. Die beiden nicht auf volle 50 Cent bzw. Euro gerundeten Beträge sind in der jeweils vorgeschlagenen Höhe sinnvoll und praktikabel.

Beteiligte Stellen

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat die Vorlage mitgezeichnet.




Jürgen Beck

Anlagen



Entgeltfestsetzung