Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit und Ordnung
Referat Städtebau und Umwelt
Technisches Referat

Gz: StU 1515-01
GRDrs 1427/2009
Stuttgart,
12/17/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 18.12.2009



Aktionsplan Luftreinhaltung

Beantwortung / Stellungnahme

1. Von den Planungen des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Fortschreibung des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung für die Stadt Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Die finanziellen Mittel in Höhe von 95.000,-- € für die Beschilderung des Lkw-Durchfahrtsverbotes (M1) und der Umweltzone (M2) werden im Haushalt 2010/2011 bereitgestellt.


Begründung

zu 1. Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt seit Frühjahr 2009 aufgrund rechtlicher Vorgaben den Aktionsplan zur Luftreinhaltung für die Stadt Stuttgart fort. Ziel der Fortschreibung ist eine kurzfristige Verbesserung der Luftqualität. Der nun vorliegende Entwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme und der Möglichkeit zur Stellungnahme vom 15. Dezember 2009 bis zum 15. Januar 2010 in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart sind bis zum 29. Januar 2010 möglich. Eine Vorlage zur Beschlussfassung der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart ist für die erste Sitzung des Gemeinderats im Januar 2010 in Vorbereitung.



Der Fortschreibungsentwurf enthält folgende Maßnahmen:

M1 Einführung eines ganzjährigen Lkw-Durchfahrtsverbots (ab 3,5 t, Lieferverkehr frei) im Stadtgebiet Stuttgart, erweitert um das Stadtgebiet Ostfildern und das Gebiet bis zur B 313 im Osten, ab dem 1. März 2010. Ausgenommen ist in Stuttgart die B 10 mit den Abzweigen B 14 Richtung Waiblingen und B 27/B 27a Richtung Kornwestheim.

M2 Verschärfung der Fahrverbote in der Umweltzone Stuttgart: ganzjährige Fahrverbote für Fahrzeuge mit roter Umweltplakette ab 1. Juli 2010 und für Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette ab 1. Januar 2012. Die Zufahrt von Süden über die B 27 bis zum Parkhaus Albplatz in Stuttgart-Degerloch wird vom Fahrverbot ausgenommen.

M3 Aufbringen eines Feinstaubbindemittels im Winterhalbjahr auf der B 14 im Bereich des Neckartors.

Calcium-Magnesium-Acetat (CMA) ist ein umweltfreundliches Taumittel im Winterdienst, das aufgrund seiner molekularen Struktur auch zum Binden von Feinstaub geeignet ist. Die Wiederaufwirbelung von Feinstaub kann reduziert werden, sofern CMA in Wasser gelöst alle 2 Tage flächig auf der Straße aufgebracht wird. Dies haben Praxisuntersuchungen in Stockholm, Klagenfurt und Halle gezeigt.

CMA wird daher in Stuttgart zunächst auf dem ca. 1 km langen Abschnitt der B 14 zwischen dem Neckartor und der Heinrich-Baumann-Straße im Winterhalbjahr (vom 1.10. bis zum 31.03.) eingesetzt. Der Auftrag von CMA sollte vor dem morgendlichen Berufsverkehr erfolgen. In einer zweimonatigen Evaluierungsphase im Januar und Februar 2010 (vor dem Inkrafttreten des Lkw-Durchfahrtsverbots) wird die LUBW die Höhe der PM10-Reduzierung für den hoch belasteten Spotmesspunkt Neckartor durch Abgleich mit Messergebnissen an weiteren Messstationen in Stuttgart ermitteln. Für das Aufbringen des Bindemittels im Winterhalbjahr 2010/2011 bzw. 2011/2012 entstehen Kosten bis Ende 2011 in Höhe von 120.000 €, die aus Rückstellungen bei AWS finanziert werden.

Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass das Bindemittel auch in den Jahren nach 2011 regelmäßig auszubringen ist. Über diese Mittel wird aber später zu entscheiden sein.
M4 Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 14 zwischen Neckartor und Schwanenplatztunnel von derzeit 60 km/h auf künftig 50 km/h ab 1. März 2010.


Die Haushaltsentscheidung ist jetzt zu treffen, damit die Mittel zur Verfügung stehen, falls die Maßnahmen unter 2. befürwortet werden. Über die Haltung der Stadt ist im Anhörungsverfahren zu entscheiden.


zu 2. Für die Einführung des ganzjährigen LKW- Durchfahrtsverbots (M1) werden die noch bestehenden und derzeit „ausgekreuzten“ Verbotsschilder wieder in Betrieb genommen. Diese Schilder wurden zum 1.1.2006 mit der Einführung eines LKW- Durchfahrtsverbots erstmalig aufgestellt und mit Einführung der Umweltzone und der damit einhergehenden Aufhebung des LKW- Durchfahrtsverbots Ende Februar 2008 außer Betrieb genommen.








Matthias Hahn Dirk Thürnau Dr. Martin Schairer
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