Die in den Entwürfen aufgeführten Personen wurden entweder von den Gemeinderatsfraktionen, den Bezirksvorstehern für die inneren Stadtbezirke, den Bezirksämtern sowie von gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden vorgeschlagen oder haben sich initiativ um die Aufnahme in die Vorschlagslisten beworben. Sofern Personen, die bereits im Jahr 2000 vorgeschlagen wurden, noch wählbar waren und einer erneuten Aufnahme nicht widersprachen, wurden sie ebenfalls wieder in die neuen Listen übernommen.
Alle vorgeschlagenen Personen hatten Gelegenheit, sich zu ihrer Benennung zu äußern und die beabsichtigte Aufnahme in die Vorschlagslisten gegebenenfalls abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen Beteiligte Stellen Michael Föll Erster Bürgermeister Anlagen 3
Ausführliche Begründung: Die Amtszeit der derzeit tätigen Schöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 sind die Schöffen neu zu wählen. Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Vorschlagslisten von den Gemeinden aufzustellen. Dabei ist für die Aufnahme in die Listen die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. In die Vorschlagslisten sind nach § 36 Abs. 4 GVG mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie Haupt- und Hilfsschöffen zu wählen sind. In die Vorschlagslisten dürfen keine Personen aufgenommen werden, die nach § 32 GVG zum Amt eines Schöffen unfähig sind oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen. So sind in die Listen u.a. nicht aufzunehmen - Personen, die am 01.01.2005 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - Personen, die am 01.01.2005 das 70. Lebensjahr vollendet haben, - Rechtsanwälte und Notare, - Religionsdiener, - Personen, die bereits acht Jahre als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflegetätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung nach dem 31.12.1996 liegt.