Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-14.1 dürr/lo
GRDrs 252/2002
Stuttgart,
03/26/2002



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Ostumfahrung Riedenberg, Bereich Kirchheimer /Bockelstraße im Stadtbezirk Sillenbuch, Stadtteile Riedenberg und Heumaden(Heu 59)
- i.V.m. § 13 BauGB erneuter Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
- Inkraftsetzen des Teilbereichs 1 öffentliche Grünfläche für Jugendverkehrsschule und Hundesport (Heu 59/1)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
16.04.2002
23.04.2002
25.04.2002



Beschlußantrag:

1. Der Bebauungsplanentwurf “Ostumfahrung Riedenberg, Bereich Kirchheimer/Bockelstraße” wird in 2 Teilbereiche getrennt. Die Aufteilung vom 22. Januar 2002 ist im Lageplan vom 10. Mai 1999 dargestellt.

2. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften “Ostumfahrung Riedenberg, Bereich Kirchheimer/Bockelstraße” (Heu 59/1) - Teilbereich 1 “öffentliche Grünfläche für Jugendverkehrsschule und Hundesport” - wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfes des Stadtplanungsamtes vom 10. Mai 1999/22. Januar 2002 i.V.m. § 13 BauGB gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO erneut als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung vom 10. Mai 1999.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Um die dringend notwendige Verlagerung der Jugendverkehrsschule von Stuttgart-West nach Stuttgart-Heumaden realisieren zu können, ist der Erwerb des im Privateigentum stehenden Flurstücks 2604 notwendig. Seit Jahren bemüht sich das Amt für Liegenschaften und Wohnen erfolglos, dieses Flurstück freihändig zu erwerben. Es ist nun vorgesehen, den Teilbereich 1 des Bebauungsplans vorab in Kraft zu setzen, um die Grundlage für eine eventuell erforderliche Enteignung zu schaffen.

Finanzielle Auswirkungen
Nach einer Kostenschätzung ergeben sich Kosten von ca. 3,1 Mio. €. Mittel müssen erst noch bereitgestellt werden.


Beteiligte Stellen

Rechtsreferat R, Referat USO, Referat SJG, Referat T, Referat KBS, Referat WK,
Referat F, Bezirksbeirat Sillenbuch


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Übersichtsplan Teilbereich 1 und 2 vom 10. Mai 1999/22. Januar 2002
3. Erschließungsplan vom 22. Januar 2002
4. Bebauungsplanentwurf vom 19. Mai 1999/22. Januar 2002 (Verkleinerung)


Anlage 1


Ausführliche Begründung

Der Bebauungsplan “Ostumfahrung Riedenberg, Bereich Kirchheimer/Bockelstraße” im Stadtbezirk Sillenbuch, Stadtteil Riedenberg und Heumaden (Heu 59) wurde am 7. Oktober 1999 in der Fassung des Bebauungsplanentwurfes des Stadtplanungsamts vom 10. Mai 1999 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen (GRDrs. 467/1999). An der damaligen Abwägung hat sich nichts geändert. Auf die umfangreiche GRDrs. 467/1999, die über den kommunalen Sitzungsdienst (KSD) abgerufen werden kann, wird verwiesen.

Da der Bebauungsplan vorrangig für ein Straßenprojekt (B 312) aufgestellt wurde, ist das Inkrafttreten des Bebauungsplans zurückgestellt, bis die ingenieurmäßige Planung (RE-Entwurf) für die B 312 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnen in Berlin genehmigt wird. Die Beteiligten wurden durch einen Zwischenbescheid hierüber unterrichtet. Der Genehmigungszeitpunkt durch das o.g. Bundesministerium ist derzeit noch offen.

Die Jugendverkehrsschule soll dringend vom Diakonissenplatz im Stuttgarter Westen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans verlegt werden, damit der Platz als öffentliche Grün- und Spielfläche für die Allgemeinheit wieder geöffnet werden kann, zumal der Stuttgarter Westen mit Grün- und Spielflächen extrem unterversorgt ist.

Im gesamten Stadtgebiet wurde nach einer Fläche gesucht, die die Bedingungen an einen Verkehrserziehungsplatz erfüllt: gute Erreichbarkeit über das Straßennetz, Anschluss an den ÖPNV, ein verfügbares Gelände von etwa 1 ha, Platz für Schulungsräume und Abstellflächen für die Schulbusse.

Folgende Standorte standen in der engeren Auswahl:

- Messepark Maybachstraße
- Wasengelände
- Freifläche westlich der künftigen B 312 in Heumaden

Der Standort an der Maybachstraße auf dem Messeparkplatz ist nur in der Zeit ohne Messe nutzbar. Weitere Standorte im Stadtgebiet waren entweder zu klein oder stehen, wie z.B. der Wasen, ebenfalls nur zeitweise zur Verfügung.

Nur der Standort in Heumaden erfüllt die Bedingungen und kann als Dauereinrich-tung realisiert werden. Hier können bis auf ein zu erwerbendes Flurstück (Flst. 2604)
ausnahmslos städtische Grundstücke genutzt werden. Ein freihändiger Erwerb durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen war bisher nicht erfolgreich.

Der Teilbereich 1 (Heu 59/1) der geplanten öffentlichen Grünfläche (Jugendverkehrsschule und Hundesport) aus dem zur Satzung beschlossenen Bebauungsplan Heu 59 soll vorab zur Rechtsverbindlichkeit gebracht werden, um hier Planungssicherheit - auch für ein ggf. erforderliches Enteignungsverfahren - zu haben (siehe Anlage 4). Die Hundesportfläche steht im direkten Sachzusammenhang (Erschließung, städtische Flächen) und wird deshalb in den Geltungsbereich mit einbezogen.

Der Flächennutzungsplan 2010 stellt für den Teilbereich 1 “sonstige Grünfläche” dar.


Bis zur Realisierung der B 312 (Teilbereich 2) erfolgt die Erschließung über die Kemnater Straße und den sogenannten “Schwarzäckerweg” (siehe Anlage 3). Die Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb des Geltungsbereichs kann endgültig erfolgen.

Die Kosten für die Realisierung der Jugendverkehrsschule werden von den beteiligten Stellen auf rund 3,1 Mio. € geschätzt. Hinzu kommen noch die Kosten für den Grunderwerb (Flurstück 2604) über ca. 40 000 €.

Die Trennung in 2 Bereiche ist möglich bzw. wäre auch bereits von Anfang an möglich gewesen, weil der Teilbereich 1 (öffentliche Grünfläche für Jugendverkehrsschule und Hundesport) und der Teilbereich 2 (Straßenprojekt Ostumfahrung Riedenberg) jeweils in einem separaten Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden können.

Die damals durchgeführte Bestands- und Eingriffsbewertung durch das Amt für Umweltschutz ergab ein Defizit von 8 %. Bei den vorliegenden Gegebenheiten - Modifizierung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes aus dem Jahre 1990 - wurde am 7. Oktober 1999 vom Gemeinderat beschlossen, auf die Festsetzung zusätzlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. außerhalb des Plangebiets) zu verzichten. Anläßlich der zwischenzeitlichen Neuregelung der UVPG-Novelle wurde geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine entsprechende Vorprüfung erforderlich ist. Es muss keine UVP-Prüfung durchgeführt werden, da zum einen das Bebauungsplanverfahren vor dem 14. März 1999 begonnen wurde und zum anderen die vorgesehene Nutzung in der Liste “UVP-pflichtige Vorhaben” nicht enthalten ist.