Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister
Gz: OB-0412-00
GRDrs 258/2001
Stuttgart,



Neustrukturierung der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
bei der Landeshauptstadt Stuttgart
- IuK-Gesamtkonzept / Strategie und Umsetzungsvorschläge -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
02.05.2001
09.05.2001
10.05.2001



Beschlußantrag:
  1. Den Leitlinien unter Ziff. 2. der Anlage 1 für das IuK-Gesamtkonzept und dessen Umsetzung im Rahmen der Neustrukturierung der Informations- und Kommuni- kationstechnik aus dem Gutachten der Firma Schitag, Ernst & Young wird zugestimmt.
  2. Im Geschäftskreis des Oberbürgermeisters wird, zunächst befristet für 3 Jahre, eine Stelle für einen IT-Experten eingerichtet und bei der Stabsstelle für Wirtschafts- und Arbeitsförderung eingegliedert.
    Der Bedarf für diese Stelle für IT-Strategien und Kontakte zur Wirtschaft wird anerkannt. Die Besoldung/Vergütung orientiert sich an Bes.Gr. A 16 bzw. Verg.Gr. I BAT.
  3. Beim Haupt- und Personalamt wird der Bedarf für nachstehende, im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2002 zu schaffende Stellen anerkannt:

    3.1 Eine Stelle der Bes.Gr. A 12 bzw. Verg.Gr. IVa (1b) BAT bei der Abteilung IuK zur Qualitäts- und Erfolgskontrolle der IuK-Projekte und –Maßnahmen der Stadtverwaltung.

    3.2 Eine Stelle der Bes.Gr. A 11 bzw. Verg.Gr. IVa (1a) BAT bei der Abteilung IuK zur IuK-Koordination für die Bezirksämter.
  4. Der Zuordnung folgender Stellen wird zugestimmt:

    4.1 von zwei Stellen der Verg.Gr. Ib BAT und der Bes.Gr. A 11 für die Funktionen der Abteilung IuK nach Ziff. 4.4 der Anlage 1 aus dem Stellenbestand des Aufgabengebiets IuK-Organisation/Beratung;

    4.2 von vier Stellen aus dem Verwaltungsbereich der Abteilung IuK zur Abteilung Allgemeiner Service des Haupt- und Personalamts.
  5. Die Server der Ämter und Eigenbetriebe werden bei der Abteilung IuK des Haupt- und Personalamts zentralisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein detailliertes Konzept vorzulegen, das auch die Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt,

    6.1 die Wirtschaftlichkeit des Leasing und der Betreuung von Arbeitsplatz-PCs zu untersuchen und über das Ergebnis im Reform- und Strukturausschuß zu berichten;

    6.2 zu prüfen, ob die Unterrichts-PCs an den Schulen in das Konzept "Outsourcing APC-Betreuung und -Finanzierung" einbezogen werden können.
  7. Auf die Streichung von 5 Stellen aus dem ehemaligen Rechenzentrumsbetrieb bei der Abteilung IuK wird verzichtet (Wegfall von KW-Vermerken zum Stellenplan 2002).
  8. Die Verwaltung wird ermächtigt, sofort:

    8.1 außerhalb des Stellenplans bis zu 3 Absolvent(en)/-innen einer Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung als Beamt(e)/-innen der Bes.Gr. A 9G zur Anstellung im Rahmen des Personalkostenbudgets des Amts zu beschäftigen. Diese werden baldmöglichst, spätestens aber innerhalb von 9 Monaten, auf frei werdende Planstellen übernommen.

    8.2 die nach Ziff. 2. und 3. des Beschlußantrags erforderlichen zusätzlichen Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2002 zu besetzen.
  9. Von den organisatorischen Änderungen nach Ziff. 7. der Anlage 1 wird Kenntnis genommen.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Reform- und Strukturausschuss Ende 2001 einen ersten Zwischenbericht über die bis dahin umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Firma Schitag Ernst & Young (SEY) hat ihren Untersuchungsbericht zur Neu- strukturierung der städtischen IuK am 03.03.1999 im Reform- und Strukturausschuß präsentiert. Wegen der 1999 mit höchster Priorität versehenen Aufgaben Jahrtausend- wechsel, SAP-Einführung und Gemeinderatswahl legt die Verwaltung erst jetzt das auf dem Bericht aufbauende IuK-Gesamtkonzept vor.

Dieses enthält sowohl Umsetzungsvorschläge zu Ergebnissen im Untersuchungsbericht der Fa. SEY (Beschlußanträge Nr. 1., 3.1, 5. und 9.) als auch Maßnahmen, die aus städtischer Sicht in das Gesamtkonzept einzubeziehen sind (Beschlußanträge Nr. 2., 4.1, 4.2, 6.1, 6.2, 8.1 und 8.2) sowie Entscheidungen, die bisher im Hinblick auf das IuK-Gesamtkonzept zurückgestellt wurden (Beschlußanträge Nr. 3.2 und 7.).

Die mit dem IuK-Gesamtkonzept vorgesehenen organistorischen und technischen Veränderungen haben zum Ziel, die IuK als wichtigen strategischen Erfolgsfaktor für das städtische Dienstleistungsangebot sowie die zugehörigen Steuerungs- und Servicebereiche zukunftsorientiert auszurichten.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
DM
Laufende Aufwendungen
DM
Objektbezogene Einnahmen
DM
Laufende Erträge
DM
Von der Stadt zu tragen
DM
Folgelasten
445,000.00 DM
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Noch zu veranschlagen
445,000.00 DM




Beteiligte Stellen

Referate F und KBS

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 424/1997 vom 22.11.97
- Haushalt 1998/Finanzplanung 1997-2001
Einsatz von IuK -
Antrag der Stadträte Dr. Löffler und Hill Nr.: 327/2000 vom 15.03.2000
- Etablierung einer CIO-Funktion in der Stadtverwaltung -





Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen




Anlage 1
        Vollständige Begründung
Anlage 2
        Organigramm der Abteilung IuK (AbtIuKneuORG.xls)
Anlage 3
        Darstellung Stellen-IST der Abteilung IuK (Anlage3_258.doc)
Anlage 4
        Konzept "Outsourcing APC-Betreuung und Finanzierung (Konzept OutsourcingPC.doc)
Anlage 1
IuK-Gesamtkonzept

1. Ausgangssituation

Aufgrund der GRDrs 255/1998 wurde die Firma Schitag Ernst & Young (SEY) beauf- tragt, Vorschläge zur Neustrukturierung der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) bei der Landeshauptstadt Stuttgart zu erarbeiten. Die Firma SEY hat ihren Untersuchungsbericht in der Sitzung des Reform- und Strukturausschusses (RSA) am 03.03.1999 präsentiert und ihre Arbeit damit abgeschlossen. Eine weitere gemeinde- rätliche Behandlung erfolgte seitdem nicht. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, unter Einbeziehung der Anregungen der Firma SEY ein zukünftiges IuK-Gesamtkonzept (Strategie und Umsetzungsvorschläge) zu entwickeln.
Diesbezüglich hat die für die Untersuchung gebildete Projektlenkungsgruppe in ihrer abschließenden Sitzung Umsetzungsvorschläge beschlossen, die in weiten Teilen den Empfehlungen der Firma SEY folgen.
Wegen Aufgaben von höchster Priorität mußte die Abteilung IuK im Jahr 1999, vor allem wegen des Jahrtausendwechsels, der SAP-Einführung und der Gemeinde- ratswahl weitere Aktivitäten bezüglich des IuK-Gesamtkonzepts zurückstellen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zur Neustrukturierung der städtischen IuK wurden im Hinblick auf die Umsetzung des Gutachtens strukturelle Änderungen in den Bereichen IuK-Schulung und IuK- Beschaffung vorgenommen sowie die IuK-Innovationswerkstatt eingerichtet (s. Ziff. 7.).


2. Strategische Leitlinien

Für das IuK-Gesamtkonzept und dessen Umsetzung sollen nachfolgende Leitlinien aus dem Gutachten der Firma SEY gelten:

Und ergänzend aus der Sicht der Landeshauptstadt Stuttgart:

3. Zielsetzung

Das Gesamtkonzept hat zum Ziel, durch technische und organisatorische Verän- derungen in den Bereichen der IuK die Arbeit in der Stadtverwaltung sicher, effektiv, wirtschaftlich und zukunftsorientiert zu unterstützen. Die IuK-Unterstützung leistet damit einen wesentlichen Beitrag, daß die Stadt mittelfristig bundesweit eine führende Position im Bürgerservice und im Bereich der Informationssysteme für Gemeinderat und Verwaltungsspitze einnehmen kann.

Dieses Ziel resultiert aus folgenden Entwicklungen:


Zur Realisierung der Leitlinien und der gesetzten Ziele ist es erforderlich, die Steuerung der städtischen IuK zu verbessern, bestimmte zentrale Funktionen zu verstärken und die dezentralen IuK-Aufgaben deutlicher als bisher abzugrenzen. Dabei sind im Zuge einer Bürger- und Kundenorientierung der Bürgerservice sowie die Betreuung des Gemeinderats, der Referate sowie der Ämter/Eigenbetriebe (ohne Klinikum) sicherzu- stellen. Hierzu dienen die nachfolgenden Umsetzungsvorschläge, die in weiten Teilen die Empfehlungen der Fa. SEY enthalten.


4. Umsetzungsvorschläge

4.1 IuK-Steuerung/Strategie

Im Antrag Nr. 327/2000 vom 15.03.2000 der Stadträte Dr. Löffler und Hill der CDU- Gemeinderatsfraktion wird die Verwaltung aufgefordert, die Einrichtung eines Chief Information Officer (CIO) oder einer CIO-Organisation zu untersuchen.
Diese in der freien Wirtschaft im Vorstand angesiedelte Funktion läßt sich im Rahmen der Kommunalverfassung und der kommunalen Führungsorganisation nur in modi- fizierter Form umsetzen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Bereich der IuK-Strategie durch einen IT-Experten im Bereich des Oberbürgermeisters zu verstärken (s. Ziff. 4.2) und die Controllingfunktionen der Abteilung IuK auszubauen (s. Ziff. 4.3).
Durch den IT-Experten wird den Grundgedanken der Firma SEY zur strategischen Steuerung der IuK oberhalb der operativen Ebene Rechnung getragen, insbesondere dem Vorschlag, IuK-Steuerung und IuK-Service zu trennen. Gleichzeitig würde dies der Empfehlung des Vorstands des Städtetages vom 19.06.2000 zur strategischen Bedeutung der IuK und zur Erklärung als "Chefsache" entsprechen.

4.2 Stelle IT-Experte

Die Informationstechnik (IT) ist von wesentlicher Bedeutung für die Stadt Stuttgart als Standortfaktor. Aufgrund der Entwicklungen in der IT mit den vielfältigsten multimedialen Ausprägungen finden gravierende Veränderungsprozesse in den Dienstleistungsbereichen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand statt. Deshalb ist im Geschäftskreis des Oberbürgermeisters für die Pflege der Kontakte zu Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft in der Region Stuttgart auf dem IT-Sektor eine zusätzliche Stelle für einen IT-Experten erforderlich. Diese soll zunächst für 3 Jahre befristet werden und wird bei der Stabsstelle für Wirtschafts- und Arbeitsförderung eingegliedert. Sie soll dazu beitragen,


Die strategische Steuerung der IuK umfaßt alle Organisationseinheiten der Stadtver- waltung einschließlich der Eigenbetriebe. Die Fachverantwortung der Bürgermeister/ -innen und Referenten bleibt davon unberührt. Der IT-Experte ist das Bindeglied zwischen den IuK-Bereichen in der Verwaltung und soll dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für eine stadtweite und einheitliche Informationsstruktur zu verbessern und durchzusetzen. Damit ist es auch seine Angelegenheit, über die Einrichtung des von SEY empfohlenen IuK-Lenkungsgremiums zu entscheiden.

Der Bedarf für diese Stelle für IT-Strategien und Kontakte zur Wirtschaft wird anerkannt. Die Besoldung/Vergütung für diese herausgehobene Tätigkeit orientiert sich an Bes.Gr. A 16 bzw. Verg.Gr. I BAT. Die Stelle ist zum Stellenplan 2002 zu schaffen und kann sofort im Vorgriff besetzt werden.

4.3 IuK-Controlling

4.3.1 Unterstützung des strategischen IuK-Controllling

Die Aufgaben der Abteilung IuK umfassen die IuK-Produktion sowie die IuK-Beratung/Betreuung der Referate und Ämter. Sie unterstützt aber auch Aufgaben des strategischen IuK-Controlling durch


Aufgrund der eingeschränkten personellen Ausstattung konnten die Aufgaben der beiden letzten Punkte in der Vergangenheit nur unzureichend wahrgenommen werden. Beispielhaft sei genannt, daß über 30 städtische Regelungen zur IuK existieren, von denen ein Großteil veraltet ist und daß seitens des Rechnungsprüfungsamts eine neue PC- und Netzsicherheitskonzeption seit Jahren angemahnt wird.
Diese Aufgaben muß die Abteilung IuK zukünftig mit mehr Personalressourcen wahrnehmen. Deshalb ist vorgesehen, daß durch die Verlagerung der beiden Stellen aus dem Bereich IuK-Organisation/Beratung (Beschlußantrag Nr. 4.1) dieser Aufgabenbereich verstärkt wird (davon eine mit 50% bisheriger Leitungsfunktion).


4.3.2 Operatives IuK-Controlling

Mit der IuK-Maßnahmen-Planung über den sog. Projektplan, dem zentralen IuK-Budget sowie der Weiterverrechnung aller IuK-Leistungen an die Ämter/Eigenbetriebe, einschließlich der Leistungen des ZV KDRS, verfügt die Abteilung IuK über Instrumente des operativen IuK-Controlling und koordiniert diesbezüglich die IuK-Aktivitäten in der Stadt. Die vom Gemeinderat und der Verwaltungsspitze gewünschte laufende "Erfolgskontrolle" von IuK-Maßnahmen sowie die von SEY vorgeschlagene Einführung der Qualitätskontrolle werden zukünftig mit Bereitstellung der notwendigen Personalkapazität realisiert.
Im Sinne der Vorschläge von SEY soll die IuK-Maßnahmen-Planung als operatives Planungsinstrument durch ein modifiziertes Budgetierungsverfahren neu gestaltet werden, wobei die Budgetvorgabe der Finanzverwaltung (IuK-Gesamtbudget) weiterhin bestehen bleibt. Die Planungen hierzu sehen vor, daß die Ämter/Eigenbetriebe aus dem IuK-Gesamtbudget für ihre amtsspezifischen Vorhaben und für Ersatzbeschaffungen entsprechend den Standards ein selbst zu verwaltendes Budget erhalten (s. a. Ziff. 4.6.1). Ämterübergreifende Projekte, Großprojekte und Infrastrukturmaßnahmen werden weiterhin vom Haupt- und Personalamt zentral bewirtschaftet.
Alle IuK-Projekte und -Vorhaben sind dabei weiterhin in der IuK-Maßnahmen-Planung enthalten.

Zur Verbesserung des operativen IuK-Controlling soll zukünftig eine laufende Qualitäts- und Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Hierzu gehört ein aufzubauendes Berichtswesen, das die erreichten Ziele und eingetretenen Nutzen (Effizienzsteige- rungen, Einsparungen, etc.) sowie die zentral und dezentral aufgetretenen Folgekosten dokumentiert. In Verbindung mit einem standardisierten Projektmanagement kann mit Vorlage der IuK-Maßnahmen-Planung im Verwaltungsausschuß regelmäßig über die Ergebnisse der Vorjahre ein Bericht erfolgen. Außerdem gilt es, innerhalb der Verwaltung Rationalisierungspotentiale im Rahmen von IuK-Maßnahmen einzufordern.
Zum Ausbau der Qualitäts- sowie Erfolgskontrolle bzw. zur Erhebung und Darstellung der gewonnenen Nutzenpotentiale ist eine Stelle der Bes.Gr. A 12 bzw. Verg.Gr. IVa (1b) BAT erforderlich, die zum Stellenplan 2002 zu schaffen ist und die sofort im Vorgriff besetzt werden kann. Dies ist durch die finanzwirtschaftliche Bedeutung dieser Aufgabe gerechtfertigt.

4.4 IuK-Organisation/Beratung bei der Abteilung IuK

Die Fa. SEY hat vorgeschlagen, daß die IuK-Organisator(en)/-innen zukünftig nur im Projektmanagement von wichtigen und/oder ämterübergreifenden IuK-Projekten tätig sind. Diesem Vorschlag folgt die Verwaltung. Die rein organisatorische Zuordnung der IuK-Organisation verbleibt entgegen der Ansicht von SEY weiterhin bei der Abteilung IuK. Dies entspricht auch der Meinung der Projektlenkungsgruppe.

4.4.1 Themenorientierung / Projektmanagement

Entsprechend qualifizierte IuK-Organisatoren/-innen werden für die Themen SAP und Internet (einschließlich des Aufbaus eines Führungsinformationssystems) sowie dem Dokumentenmanagement und der Geschäftsprozessoptimierung als stadtweite Berater/-innen eingesetzt. Beim Dokumentenmanagement und der Geschäftspro- zessoptimierung sind für die Landeshauptstadt Stuttgart auch noch Einsparpotentiale und Effizienzsteigerungen zu erwarten.
Derzeit sind in der Abteilung IuK 11 Mitarbeiter/-innen in den bisherigen 3 Sachgebieten DV-Organisation/Entwicklung mit Aufgaben der IuK-Organisation beschäftigt. Davon 2 in Leitungsfunktion zu je 50% (insgesamt 10 Stellen netto). Von diesen 10 Stellen sollen 2 in den Bereich IuK-Planung/-Steuerungsunterstützung übertragen werden. Mit der GRDrs 222/2000 wurde beschlossen, 1 Stelle für die organisatorische Betreuung im SAP-Umfeld dem Competence Center SAP zuzuordnen (Modulberatung). Bei der Umsetzung der Rahmenkonzeption Bürgerservice im Internet ist die Mitwirkung von IuK-Organisatoren/-innen in einer Summe von ca. 2 Stellen vorgesehen. Damit verbleiben für die themenorientierte Sachbearbeitung bzw. für das Management von IuK-Projekten 5 Stellen (s. Anlage 3).

4.4.2 Beratung der Fachämter

Bisher war ein/e IuK-Organisator/-in zur allgemeinen Beratung und Unterstützung für eine bestimmte Anzahl von Ämtern/Eigenbetrieben der/die zentrale Ansprechpartner/-in. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfaßten die:


Diese Leistungen werden auch weiterhin für bestimmte Organisationseinheiten aufgrund ihrer Bedeutung und/oder Größe erbracht werden müssen (OB-Bereich, Bürgermeisteramt, Bezirksämter). Für die übrigen Ämter/Eigenbetriebe ist die allgemeine Beratung und Unterstützung durch die Einführung der Dezentralen Ressourcenverantwortung (GR-Beschluß am 15.06.2000, GRDrs 526/2000) ein Wahlservice.
Wie unter Ziffer 4.4.1 dargestellt sind die Personalressourcen im Bereich IuK- Organisation/Beratung auf die Themenorientierung und das Projektmanagement ausgerichtet. Der Umfang der Inanspruchnahme des Wahlservice wird damit maßgebend für den zusätzlichen Personalbedarf im Bereich IuK-Organisation/Beratung sein. Deshalb wird eine diesbezügliche Umfrage bei den Ämtern/Eigenbetrieben durchgeführt. Erforderlichenfalls wird das Haupt- und Personalamt die notwendigen Stellenschaffungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Im Hinblick auf eine Ressourcenplanung soll die Leistungsabnahme zukünftig über Kontrakte geregelt werden.

4.5 Entwicklungen / Make or Buy

Entsprechend den Vorschlägen der Fa. SEY entscheidet grundsätzlich die Abteilung IuK, ob Softwareentwicklungen eingekauft werden oder ob das eigene Personal die Entwicklung vornimmt. Die Entscheidung soll im Rahmen eines Auftrags des anfordernden Amts/Eigenbetriebs, dem ein Pflichtenheft beiliegt, getroffen werden. Dabei hat der Kauf von Standardsoftware Vorrang. Bei den Eigenentwicklungen wird eine strategische Orientierung bzw. Konzentration auf die Schwerpunkte SAP und Internet/Intranet einschließlich der städtischen Informationssysteme unter Lotus Notes angestrebt. Mit dieser Lösung soll sichergestellt werden, daß


Damit verbunden ist die strategische Festlegung auf bestimmte Plattformen und Werkzeuge (z.B. SAP/ABAP, Java, XML, Lotus Notes), dies erfordert die Weiter- qualifizierung der Anwendungsentwickler/-innen der Abteilung IuK.
Mit den heute vorhandenen 11,5 "Entwicklerstellen" (ohne SAP) werden ca. 40% der städtischen Entwicklungen realisiert; der Hauptteil wird extern vergeben.

4.6 Neue Aufgaben der Fachämter

Durch das von SEY vorgeschlagene modifizierte Budgetierungsverfahren (s. Ziff. 4.3.2), die Konzentration der zentralen IuK-Organisation auf Schwerpunkthemen (s. Ziff. 4.4.1) und bedeutende Projekte sowie die Entwicklungen in der Dezentralen Ressourcen- verantwortung erhalten die IuK-Koordinatoren/-innen der Ämter/Eigenbetriebe mehr Verantwortung und neue Aufgaben bei den fachamtsspezifischen IuK-Vorhaben sowie den Ersatzbeschaffungen. Zur Wahrnehmung dieser fachamtsspezifischen Aufgaben im Rahmen der IuK-Koordination beim Fachamt/Eigenbetrieb stehen nach der Serverzentralisierung die dort freigewordenen Stellenanteile zur Verfügung.

4.6.1 Sachentscheidung bei amtsspezifischen IuK-Vorhaben

Die Ämter/Eigenbetriebe führen die amtsspezifischen IuK-Vorhaben in eigener Verantwortung durch. Dies beinhaltet:


Die amtsspezifischen IuK-Vorhaben müssen in der IuK-Maßnahmen-Planung (Projektplan) enthalten sein, zur
Die IuK-Koordinatoren/-innen sind für diese neuen Aufgaben entsprechend zu qualifizieren.


4.6.2 Ersatzbeschaffungen / quantitativer Ausbau

Die Ämter/Eigenbetriebe nehmen zukünftig Ersatzbeschaffungen von Hardware anhand der vorgegebenen Standards selbständig in eigener Verantwortung wahr (Ersatzbe- schaffungen im Jahr 2000: rd. 39% des Investitionsvolumens des Projektplans). Hierzu erhalten sie ein eigenes Budget und bedienen sich nach getroffener Sachentscheidung des Service der zentralen Beschaffung beim Haupt- und Personalamt für Ausschreibung und Vergabe oder Bestellung. Gleiches gilt für den quantitativen Ausbau innerhalb des Fachamts/Eigenbetriebs (Bsp.: Neue Mitarbeiter/-innen brauchen entsprechende Technikausstattung); hierbei kann auch Standardsoftware zum festgelegten Versionsstand beschafft werden.

Ersatzbeschaffungen bei Software erfolgen im Benehmen mit der Abteilung IuK, um


4.7 Technische/r Betreuung/Betrieb zentral/dezentral

Die technische Betreuung und der Betrieb der Netze, Server und Endgeräte ist unter wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten zu regeln und neu zu gestalten.

4.7.1 Netze

Das Stadtnetz (Backbone) und die lokalen Netze (LANs) sind die Basis der städtischen IuK-Infrastruktur. Sie werden durch die Abteilung IuK zusammen mit den NWS oder einem anderen Netzbetreiber betrieben.

4.7.2 Serverzentralisierung

Ein wirtschaftlicher, effizienter und sicherer Serverbetrieb in der Stadtverwaltung kann nur mit zentral bereitgestellten Ressourcen (Personal und Sachmittel) durchgeführt werden. Ein sicheres städtisches Netz ist mittelfristig nur durch die Serverzentralisierung und damit einheitlichen Betrieb möglich. Deshalb ist der Serverbetrieb entsprechend dem Vorschlag der Firma SEY zu zentralisieren.

Die Wirtschaftlichkeit der Zentralisierung ergibt sich aus folgenden bekannten Aspekten:


Diese allgemeinen Wirtschaftlichkeitsaspekte sind monetär nicht überzubewerten. Mittel- bis langfristig sind die wesentlichen Einsparpotentiale einer Serverzentralisierung bei folgenden Entwicklungen zu sehen:
Hinzu kommen die Vorteile einheitlicher Datensicherheits- und Datenschutzmaßnahmen sowie eine hohe Ausfallsicherheit.
Für die Serverzentralisierung ist ein eigenständiges Konzept zu erstellen. Dieses beinhaltet:
Die zeitliche Planung der Serverzentralisierung ist vom Erfolg der Ausschreibung von Leasing- und Wartungsleistungen abhängig, da die hier frei werdenden Personalressourcen für die zentrale Serverbetreuung vorgesehen sind.

4.7.3 Ausschreibung von Leasing- und Wartungsleistungen

Mit der Neustrukturierung der städtischen IuK sollen auch die Aufgaben des Bereichs Anwender- und Systemservice der Abteilung IuK zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Um dies zu erreichen, ist die Ausschreibung von Leasing- und Wartungsleistungen an Externe im Rahmen eines Pilotversuchs geplant.

Die eigenen Personalressourcen sollen vorrangig auf

konzentriert werden.

Dies ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Entlastung bei Aufgaben erfolgt,
Um diese Entwicklung einzuleiten, hat die Abteilung IuK ein Konzept "Outsourcing APC-Betreuung und -Finanzierung" entwickelt, das derzeit noch verwaltungsintern abgestimmt wird (Entwurf siehe Anlage 4). Die Ziele dieses Konzeptes sind:
Ob und wie das Konzept umgesetzt werden kann, hängt insbesondere vom Ergebnis eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs ab, der folgende Alternativen enthalten soll:
a) Reine Finanzierungskosten für APCs bei Eigenfinanzierung und bei Leasing.
b) Reine Betreuungskosten für APCs bei Eigenleistung und bei Fremdvergabe.
c) Gesamtkosten für Finanzierung und Wartung von APCs bei Eigenleistung und bei einer Paketlösung für Leasing und Betreuung.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß der vermehrte Einsatz von Externen auch städtisches Personal für qualitative und wirtschaftliche Kontrollen bindet.

Für die Vergabe von Leasing- und Wartungsleistungen wird eine eigene Vorlage erstellt, die auch eine Gesamtschau über die Betreuungsleistungen enthält.

4.7.4 Unterrichts-PC

Die Betreuungssituation bei der Hard- und Software im Lern- und Lehrbereich der Schulen ist bisher nicht zufriedenstellend gelöst. Aus nachfolgenden Gründen wird deshalb vorgeschlagen, das Konzept für die Ausschreibung für Leasing- und Wartungsleistungen auch für die Unterrichts-PC zu prüfen.
Die Stadt Stuttgart hat als Schulträger auf das gesamte Stadtgebiet verteilt rund 160 städtische Schulen zu verwalten. Mit Ausnahme der reinen Grundschulen wurden bislang 118 Schulen mit Hard- und Software im Schülerbereich ausgestattet. In den Klassenzimmern werden neben zahlreichen Servern bis Ende 2001 rund 3.400 PC-Systeme installiert sein. Die Installationen der Hard-/Software- sowie der Netzlandschaft ist in den Schulen sehr heterogen gestaltet. Neben verschiedenen Betriebssystemen und eingesetzten Netzprotokollen ist auf den vorhandenen Rechner-Systemen zahlreiche schulbereichsspezifische Lehr- und Lernsoftware aufgespielt.

Bislang hat der Gemeinderat für die Netzwerk-Betreuung mit der GRDrs. Nr. 274/1998 einer ”Einstiegslösung” mit der Stadt-/Landesbildstelle zugestimmt. Bei der Stadtbildstelle stehen derzeit 2,5 Stellen für die Netzwerkbetreuung zur Verfügung, die vorrangig bei den weiterführenden Schulen (Haupt-/Realschulen und Gymnasien) eingesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel von 305.000 DM stammen aus einer Umschichtung innerhalb des Schulbudgets (Neue Lernmittel-Verordnung).
Dem Gemeinderat wurde am 19./20. Juli 2000 die GRDrs 531/2000 zur Entscheidung vorgelegt, in der u. a. weitere Betreuungsmittel in Höhe von insgesamt 650.000 DM pro Jahr beschlossen wurden, die vorwiegend für die Sicherstellung des IT-Betriebs der Berufsschulen (vor allem in Prüfungszeiten) vorgesehen sind.

Für eine umfassende zufriedenstellende Betreuungsleistung sämtlicher Schulen reichen die in der GRDrs 531/2000 angeforderten Mittel nicht aus. Aus diesem Grund sollten die Möglichkeiten eines weiteren Ausbaus der Betreuungsleistung geprüft werden.

Die Prüfung sollte auch in enger Abstimmung mit dem Städtetag Baden-Württemberg und den Behörden des Landes (einschließlich Landesmedienzentrum) erfolgen. Bei der Schaffung einer funktionierenden und bezahlbaren Betreuung von Unterrichts-PCs und Schulnetzen handelt es sich - auch nach Ansicht des Städtetags - um eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Hier sollten landeseinheitliche Lösungen angestrebt werden. Der Städtetag Baden-Württemberg fordert vom Land, daß die fusionierte Landesbildstelle (Landesmedienzentrum) das Kompetenzzentrum für die Netzwerkbetreuung an den öffentlichen Schulen wird. Die Klärung der neuen Strukturen und der strittigen Finanzierungsfragen mit dem Land bleibt deshalb zunächst abzuwarten.


5. Stelleneinsparungen, Stellen-/Personalbedarf

Die von der Firma SEY in ihrem Gutachten (Stand 1/1999) gemachten Aussagen zum Umfang der Stelleneinsparungen (zentral und dezentral) sind aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen neu zu bewerten. Die Fa. SEY führt aus: "Die aufgezeigten Umsetzungspotentiale sind nicht ad hoc, sondern erst nachdem die strukturellen Änderungen erfolgt sind, realisierbar. Für die Umsetzungsphase ist daher mit einem entsprechenden Personalaufwand zu rechnen, da zunächst eine Reihe von Voraussetzungen (einheitliche Strategie, Festlegung von Standards und Normen, IuK-Projektcontrolling, Kostenrechnung, Sanktionen usw.) zur Steuerung dezentraler Strukturen geschaffen werden müssen. Dieser liegt voraussichtlich etwa in der Größenordnung der aufgezeigten Einsparpotentiale (interne Personalressourcen in Höhe von ca. 872 TDM p.a.) eines Jahres. Eine genauere Abschätzung kann erst nach der Erstellung eines detaillierten Umsetzungskonzepts getroffen werden."
Wie - insbesondere nachfolgend - dargestellt, sieht die Verwaltung zunächst keine Einsparpotentiale. Eine diesbezügliche Überprüfung sollte in 2 bis 3 Jahren vorgenommen werden, wenn das Umsetzungskonzept sowie die neuen, optimierten Strukturen im gesamten IuK-Bereich realisiert sind und auch technische Verbesserungen vorgenommen wurden.

5.1 Stelleneinsparungen

Die von der Fa. SEY ermittelten Stelleneinsparungen nach Realisierung des Umsetzungskonzepts können aus heutiger Sicht nicht realisiert werden. Dies hat folgende Gründe:


Die vorliegenden Umsetzungsvorschläge haben zum Ziel, die zukünftig notwendigen und wirtschaftlich sinnvollen Aufgabenbereiche mit den dafür erforderlichen Personalressourcen auszustatten. Beispiele hierfür sind die
Die bei der Serverzentralisierung freiwerdenden Stellenanteile bei den Ämtern/ Eigenbetrieben lassen sich aus den o. g. Gründen (Bruchteile auf den Ämtern/Eigenbetrieben) nicht "abschöpfen", zudem erhalten die Ämter/Eigenbetriebe durch das Umsetzungskonzept für sie neue Aufgaben. Zur Wahrnehmung dieser fachamtsspezifischen Aufgaben im Rahmen der IuK-Koordination beim Fachamt/Eigenbetrieb können die nach der Serverzentralisierung dort freigewordenen Stellenanteile herangezogen werden.

5.2 Noch nicht realisierte Stellenstreichungen

Im Beschluß der GRDrs 476/1997 hat der Verwaltungsausschuß bezüglich des Ab- baus von Stellen aus dem ehemaligen Rechenzentrumsbetriebs der Zurückstellung von 5 Stellenstreichungen (von insgesamt 10,5 noch zu streichenden Stellen) bis zum Abschluß der geplanten Organisationsuntersuchung zugestimmt. Die zwischenzeitlich auf diesen Stellen wahrgenommenen Aufgaben (Datenbankadministration, Server- betreuung, Web-Editor für das Haupt- und Personalamt, IuK-Maßnahmen-Planung, Entwicklung) sind für die Abteilung IuK unverzichtbar. Andere Stellen stehen aufgrund der von der Abteilung IuK zu erledigenden Aufgaben ebenfalls nicht zur Streichung zur Verfügung.
Deshalb ist auf die Streichung von 5 Stellen aus dem ehemaligen Rechenzentrums- betrieb endgültig zu verzichten (Wegfall von KW-Vermerken zum Stellenplan 2002).

Damit stellt sich der Stellenabbau aus dem Rechenzentrumsbetrieb (GRDrs 141/1996 und 476/1997) wie folgt dar:

    Noch zu streichen laut GRDrs 476/1997
10,5 Stellen
    Verzicht auf Stellenstreichung (s. o. und Beschlußantrag Nr. 6.)
    - 5,0 Stellen
    Rest
5,5 Stellen
    davon gestrichen zum Stellenplan 1999
- 0,5 Stellen
    davon gestrichen zum Stellenplan 2000
- 1,0 Stellen
    noch nicht realisiert
4,0 Stellen

Von diesen 4 Stellen sind 3,5 Stellen noch mit Mitarbeitern/-innen aus dem Rechenzentrumsbetrieb besetzt, von denen 3 Mitarbeiter/-innen (2,5 Stellen) bei anderen Fachämtern beschäftigt sind und 1 Mitarbeiter (1 Stelle; Mitarbeiter war langzeiterkrankt und ist jetzt schwerbehindert) bei der Abteilung IuK tätig ist. 0,5 Stellenanteile mußten im IuK-Bereich besetzt werden. Die KW-Vermerke an diesen 4 Stellen bleiben erhalten, die Streichung erfolgt im Rahmen der Fluktuation.

5.3 Stellen- / Personalbedarf

Zur Personalgewinnung ist es zwingend geboten, Nachwuchskräfte einzustellen. Vom freien Markt sind nur sehr schwer Mitarbeiter/-innen zu gewinnen ("Greencard"), die dann meistens über kein Verwaltungswissen verfügen. Dieser Mangel könnte mit 3 Nachwuchskräften der gehobenen Verwaltungslaufbahn ausgeglichen werden. Deren Einstellung erfolgt zunächst überplanmäßig mit der Vorgabe, sie nach 9 Monaten (Einarbeitungszeit), in freiwerdende Planstellen einzuweisen.

5.4 IuK-Koordinator/-in für die Bezirksämter

Die Bezirksverwaltungen haben in den vergangenen Jahren einen immensen Aufgabenzuwachs im Bereich der IuK erfahren. Die Anzahl der PC s in den Bezirksämtern ist zwischenzeitlich vergleichbar mit der Ausstattung eines städtischen Amts mittlerer Größenordnung (insgesamt ca. 290 PCs). IuK-Themenstellungen in den Bezirksverwaltungen werden bisher "nebenamtlich" und dezentral von jedem Bezirksamt wahrgenommen. Die Erfahrungen aus jüngster Zeit zeigen, daß die erforderliche Betreuung der installierten PCs sowie der eingesetzten Anwendungssoftware durch den Benutzerservice der Abteilung IuK des Haupt- und Personalamts nicht mehr im notwendigen Umfang sichergestellt werden kann. Auftretende Störungen erfordern zwingend eine zeitnahe Reaktion zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs.

Die Aufgaben dieser IuK-Koordinationsstelle beinhalten neben der zentralen Benutzerverwaltung für die Großrechneranwendungen beim Zweckverband KDRS den sogenannten First-Level-Support für die eingesetzte Anwendungssoftware im Personenstandswesen (DZ-ABISTA), in der Sozialhilfe (PROSOZ), in den Ortsbehörden (Rentenantragsverfahren), Auskünfte aus der digitalen Stadtkarte (SIAS), die notwendige Großrechnerverbindung (Rumba) sowie für alle Microsoft Office-Produkte incl. Lotus Notes. Die Wahlen werden ebenfalls bei den Bezirksämtern mit IuK-Unterstützung abgewickelt, die entsprechend betreut werden muß.

Darüber hinaus werden von dieser Stelle im Hinblick auf den Ausbau des Bürgerservice alle IuK-Themenstellungen koordiniert und mit den Vertreter(n)/-innen des Haupt- und Personalamts bearbeitet. Der/die IuK-Koordinator/-in hat auch die Aufgabe, für alle Bezirksämter einen einheitlichen Standard hinsichtlich Hardware- und Software-Ausstattung entsprechend den städtischen Standards sicherzustellen, wie dies durch die IuK-Koordinatoren/-innen der Fachämter/Eigenbetriebe geschieht.
Die Schaffung einer Stelle der Bes.Gr. A 11 bzw. Verg.Gr. IVa (1a) BAT für diese Aufgaben zum Stellenplan 2002 ist zwingend erforderlich, mit der Notwendigkeit, diese im Vorgriff sofort zu besetzen.


6. Wirtschaftlichkeit der IuK

Durch die starke IuK-Unterstützung in der Stadtverwaltung (ca. 5.000 PCs) ist die IuK auch ein Kostenfaktor. Der sich weiter vollziehende Technikausbau bei den Ämtern/Eigenbetrieben (Gesamtinvestitionen über die Projektpläne durchschnittlich 8,2 Mio. DM jährlich; ohne Netz) erhöht ständig die laufenden Kosten für die Betreuung (städtisches Personal und Externe), das Netz und für Lizenzen. Deshalb muß der Technikeinsatz bei der Aufgabenerledigung wirtschaftlich erfolgen. Dieses Ziel zu erreichen, wird durch unkoordinierte dezentrale Aktivitäten, die im Projekt Jahrtausendwechsel deutlich wurden und die zunehmende Komplexität der Technologien erschwert. Einsparpotentiale, die aus der stadtweiten IuK-Unterstützung resultieren, treten vorwiegend bei den Ämtern/Eigenbetrieben in deren eigentlichem Kerngeschäft auf.

Die im Umsetzungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich

sind dazu da, unnötige Kosten zu vermeiden und einzelne Einspareffekte zukünftig besser darzustellen.
Spezielle Einsparmöglichkeiten wurden bzw. werden überprüft und vorangetrieben
(s. Ziff. 6.2 und Ziff. 4.7.3).


6.1 Einsparungen (CDU-Antrag Nr. 424/1997 vom 20.11.1997)

Die Beantwortung der Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Wirtschaftlichkeit des IuK-Einsatzes in den Jahren 1991 - 1997 erfolgt gesondert über die Mitteilungsvorlage Nr. 851/2000. Im Ergebnis hat der IuK-Einsatz zu Einsparungen im Stadthaushalt geführt.

6.2 Kostenvergleich mit Externen

Aufgrund einer Anfrage aus dem VA am 19.01.2000 fand ein Kostenvergleich zwischen Externen zu städtischen Mitarbeiter(n)/-innen statt, der nachfolgend verkürzt dargestellt ist.

Ausgehend von den derzeitigen Gegebenheiten beim Einsatz von nichtstädtischen Mitarbeiter(n)/-innen (Externe) fand der Vergleich unter folgenden Bedingungen statt:


Den Externen wird ein städtischer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und sie bedürfen der gesonderten Disposition und Kontrolle. Deshalb fallen Sach- und Verwaltungsgemeinkosten in gleicher Höhe wie für städtisches Personal an.
Verglichen wurden die Personalkosten pro Stunde für städtische IuK-Mitarbeiter/-innen in der Client/Server-Betreuung (Ergebnisse der KLR bei der Abteilung IuK) und der aus den Verträgen errechnete durchschnittliche Stundensatz für Externe.
Ergebnis:
    Stundensatz für städtisches Personal
95,74 DM
    Stundensatz für Externe
120,57 DM

Dies zeigt, daß bei Betreuungsaufgaben, die eine höhere Qualifikation erfordern, durch den Einsatz von Externen grundsätzlich keine Einsparungen zu erzielen sind. Das Konzept "Outsourcing APC-Betreuung und -Finanzierung" (Ziff. 4.7.3) ist nicht auf die komplette Client/Server-Betreuung sondern zunächst ausschließlich auf die Betreuung der Endgeräte ausgerichtet.


7. Organisatorische Veränderungen im Haupt- und Personalamt

Aufgrund des Gutachtens der Firma SEY hat die Verwaltung organisatorische Umsetzungsmaßnahmen vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zur Neustrukturierung der städtischen IuK vorgenommen. Zudem ist eine neue Organisationsstruktur in der Abteilung IuK geplant.

7.1 IuK-Schulung

Entsprechend dem Vorschlag von SEY wurden die Aufgabenbereiche Fortbildung und IuK-Schulung (Abt. IuK) zum 01.07.1999 zusammengeführt und die IuK-Schulung mit 3,8 Stellen der Abteilung Organisation und Personalentwicklung des Haupt- und Personalamts zugeordnet.

7.2 "Innovationswerkstatt"

Im Sinne der Vorschläge von SEY wurde die "IuK-Innovationswerkstatt" gebildet und dazu die Mitarbeiter/-innen der Abteilung IuK mit Wirkung vom 01.08.1999 unmittelbar der Leitung des Haupt- und Personalamts mit 3 Stellen zugeordnet.
Zu den Hauptaufgaben der "IuK-Innovationswerkstatt" gehören die Initiierung, Steuerung, Durchführung, Auswertung und Begleitung von Innovationsvorhaben (im Rahmen vorgegebener Budgets). Die Abteilung IuK und die "IuK-Innovationswerkstatt" stimmen sich über ihre Aufgaben/Projekte regelmäßig ab.

7.3 IuK-Beschaffung

Der Bereich "IuK-Beschaffung" wurde mit seinem bisherigen Aufgabenspektrum aus der Abteilung IuK herausgelöst und mit Wirkung vom 1. Februar 2000 mit den bisher der Abteilung IuK zugeordneten 1,75 Stellen dem Bereich “Zentraler Einkauf” der Abteilung Allgemeiner Service des Haupt- und Personalamts zugeordnet.
Die Firma SEY führt in ihrem Gutachten hierzu aus: "Die zentrale IuK-Beschaffung beschafft im Auftrag der Ämter/Eigenbetriebe und des Bereichs IuK-Steuerung amtsspezifische Hard- und Software, IuK-Dienstleistungen und sämtliche Komponenten, die Bestandteil der standardisierten LHS-weiten IuK-Infrastruktur sind. Die zentrale IuK-Beschaffung ist in der neuen IuK-Struktur in der neuen Abteilung IuK angesiedelt."
Mit der Zuordnung dieses Aufgabenbereichs beim Zentralen Einkauf wird dagegen eine höhere Effizienz erwartet, da dort das gebündelte Wissen zur Anwendung der Vergabevorschriften vorhanden ist. Gerade im Bereich der IuK-Beschaffungen wird oft der Schwellenwert für EU-weite Ausschreibungspflicht überschritten. Zusätzlich wird die Vertretungsregelung erleichtert; Engpässe bei der IuK-Beschaffung werden vermieden. Zudem kann durch wechselnde Bearbeitung verstärkt Korruptionsprävention erreicht werden.

7.4 Neue Organisationsstruktur der Abteilung IuK

Die Firma SEY hat bezüglich der Organisationsstruktur der Abteilung verschiedene Vorschläge gemacht. Gleichzeitig wurde mit der GRDrs. 222/2000 das Competence Center SAP-Stuttgart (CCS) gebildet, das personelle und strukturelle Änderungen in der Abteilung nach sich zieht. Deshalb sind folgende organisatorische Änderungen vorgesehen (Organigramm s. Anlage 2; Stellenzuordnung s. Anlage 3):


Durch die Ansiedlung der Aufgaben der IuK-Planung und des IuK-Controlling in einem eigenen Team wird eine klare Abgrenzung zu den reinen Servicebereichen der Abteilung IuK erreicht.
Neben einer deutlichen "Verschlankung" der 2. Führungsebene (Sachgebiets- bzw. Teamleiter/-innen) der Abteilung IuK ist, trotz der neuen Aufgabe SAP, insbesondere die Zusammenführung der Personalressourcen der IuK-Beratung/Organisation und Entwicklung in einem Bereich hervorzuheben. Diese Aufgaben waren bisher auf 3 Sachgebiete verteilt. Dieses zukunftsgerichtete Organisationsmodell soll auch die Aufgaben der Abteilung IuK bei der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung der städtischen IuK unterstützen.