Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-11.1 Ja-cle
GRDrs 219/2002
Stuttgart,
03/06/2002



Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Theodor-Heuss-/König-/Bolzstraße (Stgt 137)
im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und § 74 LBO mit Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.03.2002
21.03.2002



Beschlußantrag:

1. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der
2. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Theodor-Heuss-/König-/ Bolzstraße wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 30. Mai 2001/ 17. Juli 2001 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Der Beiplan “Unterirdische Fahr- und Leitungsrechte” mit dem gleichen Datum ist Bestandteil des Bebauungsplans.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für den Neubau der Galerie der Stadt Stuttgart, zusammen mit einem Geschäftsgebäude auf dem Kleinen Schloßplatz sowie die städtebauliche Neuordnung des Postareals hinter dem Königsbau, ist es erforderlich, das geltende Planungsrecht zu ändern.

Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Galerie erfolgt aus städtischen Mitteln sowie aus dem Verkauf von städtischen Grundstücken.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



1. Anlage 1
2. Bebauungsplanentwurf (siehe Dateianhang)
3. Begründung gem. § 9 (8) BauGB (Deckblatt siehe Dateianhang)


Anlage 1
Anlage 2
(Deckblatt siehe Dateianhang)