Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1033/2006
GZ:
T
Sitzungstermin: 18.01.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: I. Erhöhung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren
II. Erhöhung der Bearbeitungsentgelte des Bestattungsdienstes - gewerblicher Bereich -
III. Provisionsgewährung Krematorium
IV. Änderung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.01.2007, nicht öffentlich, Nr. 12

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.01.2007, GRDrs 1033/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Bestattungsgebühren ab dem 01.02.2007 um durchschnittlich 3,8 % und die Grabnutzungsgebühren um durchschnittlich 18,3 % zu erhöhen, wird zugestimmt (Gebührentabelle Anlage 2).

2. Dem Vorschlag der Verwaltung, das Bearbeitungsentgelt für die Inanspruchnahme des städtischen Bestattungsdienstes, gewerblicher Bereich, von netto 72,41 € auf 96,64 € (brutto 115 €) bzw. bei Beratung mit Hausbesuch von netto 99,14 € auf netto 147,06 € (brutto 175 €) ab dem 01.02.2007 zu erhöhen, wird zugestimmt.

3. Dem Vorschlag der Verwaltung, in einer Pilotphase vom 01.02.2007 bis Ende 2008 auf die Entgelte des Krematoriums Provisionen in Höhe von 60 bis 80 € je Einäscherung zu gewähren, wird zugestimmt.

4. Dem Vorschlag der Verwaltung, künftig auf dem Hauptfriedhof Rasengräber als Urnenwahlgräber in Sonderlage als neue Grabart zuzulassen, wird zugestimmt.

5. Die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 02.07.1998, zuletzt geändert am 08.12.2005, wird durch Satzung gemäß Anlage 3 geändert.

6. Die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18.12.1970, zuletzt geändert am 08.12.2005, wird durch Satzung gemäß Anlage 4 geändert.


Es gehe an die Wurzeln der Friedhofs- und Gedenkkultur, so StR Lieberwirth (REP), wenn aus Kostengründen Grabnutzungsrechte nicht verlängert werden. Einen Ort des Gedenkens zu haben, sei gerade in größeren Städten wichtig. Zudem würden Angehörige häufig außerhalb Stuttgarts wohnen; für sie sei es bereits mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden, die Gräber ihrer Angehörigen zu besuchen. Im Übrigen hätten die Friedhofsämter festgestellt, dass schon durch die bisherige Gebührenhöhe Grabnutzungsrechte vorzeitig zurückgegeben werden und dadurch die Einnahmen entsprechend gesunken sind. Seine Gruppierung werde den Ziffern 1 bis 3 des Beschlussantrags nicht zustimmen; er bitte um getrennte Abstimmung.

OB Dr. Schuster stellt fest:

Ziffern 1 bis 3: bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen

Ziffern 4 bis 6: einstimmig beschlossen