Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuverfolgen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeit. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Vorbemerkung: Vom Referat Soziales, Jugend und Gesundheit wurde dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderats im Juli 1998 ein Bericht zur “Integration behinderter Kinder in Tageseinrichtungen” vorgelegt. Dieser Bericht beschäftigt sich mit dem Thema “Integration behinderter Kinder in Regeleinrichtungen sowie in Schulkindergärten”. Aus der Sicht der Schulverwaltung wird eine Fortführung in der Schule und im Freizeitbereich angestrebt, wo dies im Interesse der Betroffenen möglich und sinnvoll ist. Zur rechtlichen Situation - Verfassungsmäßiger Grundsatz im Grundgesetz und in der Landesverfassung; Schulgesetz für Baden-Württemberg in der geänderten Fassung vom 15.12.1997; Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 08.03.1999 – wird auf Anlage 1 verwiesen. Derzeitige Situation in Stuttgart Die zielgleiche Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher wird bereits an vielen allgemeinen Schulen in Stuttgart praktiziert. Um einen Überblick über den derzeitigen Stand der Betreuung zu gewinnen, hat das Schulverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart eine Umfrage an alle Schulleitungen der Grund-, Haupt- und Realschulen sowie an die Gymnasien gerichtet. Die Auswertung der Befragung (aktualisierter Stand: Juli 2002) ergab, daß an 38 von 115 allgemeinen Schulen ca. 60 seh-, körperbehinderte, gehörlose und schwerhörige Kinder unterrichtet werden. Auf Antrag können diese Kinder im Rahmen der dafür vom Land zur Verfügung gestellten zweckgebundenen Ressourcen die notwendige sonderpädagogische Unterstützung erhalten. Weitere 60 Schulen wären bereit, vorbehaltlich der räumlichen und personellen Ressourcen ein behindertes Kind bzw. einen Jugendlichen aufzunehmen, das dem Bildungsgang der Schule folgen kann. Zum Status von behinderten Kindern in Regelschulen und Zuordnung der Kostenträgerschaft (Seiten 9 bis 12), zu den organisatorischen und finanziellen Folgen der Ausweitung integrativer Angebote (Seiten 12 bis 14) bzw. zum Angebot der öffentlichen und privaten Sonderschulen in Stuttgart (Seiten 14 bis 18) vergl. Anlage 1. Rahmenplan Die nachfolgend genannten Maßnahmeempfehlungen zur Erleichterung der Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in allgemeinen Schulen sowie zur Verbesserung der Kooperation zwischen allgemeinen Schulen und Sonderschulen gliedern sich in unterschiedliche Zielbereiche bzw. Handlungsfelder und umfassen schwerpunktmäßig die Öffentlichkeitsarbeit, die berufliche Ausbildung, die Umsetzung baulicher Maßnahmen, Begegnungs- und Kooperationsprojekte und die Sicherstellung der Finanzierung: Maßnahmeempfehlungen - Verbesserung der Integration -
Die konkreten Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen – insbesondere baulicher, einrichtungsseitiger und organisatorischer Art - werden in separaten Vorlagen dargestellt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Mittel hierfür sind im Doppelhaushalt 2002/2003 im wesentlichen nicht veranschlagt. Beteiligte Stellen Die Referate F und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet. Referat F weist darauf hin, dass sich die Finanzsituation der Stadt – wie dem Gemeinderat berichtet – drastisch verschlechtert hat und die weitere Entwicklung sehr unsicher ist. Auch enthält die Vorlage weitgehend keine Kostenangaben, die eine finanzielle Bewertung ermöglichen würden. Wann und in welchem Umfang der Rahmenplan umgesetzt werden kann, ist deshalb noch offen. Referat F gibt außerdem zu bedenken, dass sich die Ausgaben für Schulen im Einzelplan 2 des Verwaltungshaushalts in den letzten Jahren ganz außerordentlich stark erhöht haben. Sie sind von 86 Mio. € im Jahr 1998 um 30,7 Mio. € (= 35,7 %) auf 116,7 Mio. € im Jahr 2002 gestiegen. Die Gründe für diese Steigerung sind nicht zuletzt in zahlreichen Verbesserungen und Weiterentwicklungen des schulischen Angebots zu finden (u.a. vermehrte Bauunterhaltung, Neugestaltung Schülerbeförderung, Einführung und Ausweitung Verlässliche Grundschule einschl. Ferienbetreuung, Ausbau des Betreuungsangebots an Hauptschulen, Schulen online 1–3 mit System- und Netzwerkbetreuung, Neustruktierung der Schulhausbetreuung). Diese Entwicklung sollte bei Entscheidungen über weitere Maßnahmen im Schulbereich nicht außer Acht bleiben. Dr. Iris Jana Magdowski Anlagen Ausführliche Begründung (Anlage 1) Auswertung der Befragung zur Integration behinderter Kinder und Jugendlicher an Regelschulen (Anlage 2) Behindertengerechte Erschließung von Regelschulen im Stadtgebiet Stuttgart (Anlage 3)