Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
276
13
Verhandlung
Drucksache:
910/2004
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
18.11.2004
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
hr
Betreff:
Eigenbetrieb Leben & Wohnen
Trägerdarlehen
Vorgang:
Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 15.11.2004, nichtöffentlich, Nr. 29
Verwaltungsausschuss vom 17.11.2004, nichtöffentlich, Nr. 451
jeweiliges Ergebnis:
einmütige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 28.10.2004, GRDrs 910/2004, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von dem gewährten Trägerdarlehen in Höhe von 2.735.405,43 € (GRDrs 67/1997) wird ein Teilbetrag von 1.500.000 € rückwirkend zum 01.01.2004 in Eigenkapital umgewandelt und der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Leben und Wohnen zugeführt.
2. Hierzu wird im Vermögenshaushalt bei der AHSt. 2.4320.9301.000-0010, Kapitaleinlage, eine überplanmäßige Ausgabe zugelassen. Die Deckung erfolgt bei der EHSt. 2.4320.3257.000-0001, Tilgung Stadtdarlehen.
3. Der Restbetrag von 1.235.405,43 € ist ab 01.01.2004 zu verzinsen und wird vom ELW ab 2005 innerhalb von 5 Jahren getilgt.
Zur entsprechenden Frage von StRin
Küstler
(PDS) teilt EBM
Föll
mit, dass auch bei einer nur teilweisen Umwandlung des Trägerdarlehens die finanzielle Situation des Eigenbetriebs Leben und Wohnen in vollem Umfang gesichert ist. Diese zusätzlichen Mittel seien nicht zuletzt deshalb notwenig, weil aufgrund von investiven Maßnahmen eine langfristige Finanzierung erforderlich ist. Es handle sich um einen alten Vorgang aus früheren Zeiten; für das Betriebsergebnis des Eigenbetriebs seien daher keine Probleme zu erwarten.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.