Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
276
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VerhandlungDrucksache:
910/2004
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 18.11.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Eigenbetrieb Leben & Wohnen
Trägerdarlehen

Vorgang:
Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 15.11.2004, nichtöffentlich, Nr. 29
Verwaltungsausschuss vom 17.11.2004, nichtöffentlich, Nr. 451

jeweiliges Ergebnis:
einmütige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 28.10.2004, GRDrs 910/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von dem gewährten Trägerdarlehen in Höhe von 2.735.405,43 € (GRDrs 67/1997) wird ein Teilbetrag von 1.500.000 € rückwirkend zum 01.01.2004 in Eigenkapital umgewandelt und der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Leben und Wohnen zugeführt.

2. Hierzu wird im Vermögenshaushalt bei der AHSt. 2.4320.9301.000-0010, Kapitaleinlage, eine überplanmäßige Ausgabe zugelassen. Die Deckung erfolgt bei der EHSt. 2.4320.3257.000-0001, Tilgung Stadtdarlehen.

3. Der Restbetrag von 1.235.405,43 € ist ab 01.01.2004 zu verzinsen und wird vom ELW ab 2005 innerhalb von 5 Jahren getilgt.
Zur entsprechenden Frage von StRin Küstler (PDS) teilt EBM Föll mit, dass auch bei einer nur teilweisen Umwandlung des Trägerdarlehens die finanzielle Situation des Eigenbetriebs Leben und Wohnen in vollem Umfang gesichert ist. Diese zusätzlichen Mittel seien nicht zuletzt deshalb notwenig, weil aufgrund von investiven Maßnahmen eine langfristige Finanzierung erforderlich ist. Es handle sich um einen alten Vorgang aus früheren Zeiten; für das Betriebsergebnis des Eigenbetriebs seien daher keine Probleme zu erwarten.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.