Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 2019
GRDrs 760/2001
Stuttgart,
10/15/2001


Stuttgarter Programm Schule online 3



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.11.2001
14.11.2001
15.11.2001

Bericht:


Die Verwaltung hat das Stuttgarter Programm Schule online fortgeschrieben. Diese Konzeption befindet sich in Anlage 1 als Dateianhang (im Folgenden mit "Konzeption" bezeichnet).

Mit dieser Konzeption wird der bisher eingeschlagene Weg eines schlanken Auf- und Ausbaus der schulischen Medienausstattung in überschaubaren Schritten, die den jeweils erreichten Stand und die notwendig anstehenden Maßnahmen aufzeigen, fortgesetzt. Die Vorlage stellt hierzu eine übersichtliche Kurzfassung der in der Konzeption "Stuttgarter Programm Schule online 3" bearbeiteten Themen zur Medienausstattung der Stuttgarter Schulen dar. Bei dem jetzt aufgezeigten Bedarf handelt es sich nur um über Lehrpläne gesicherte und aufgrund der Erfahrungen der letzten vier Jahre dringend notwendige Maßnahmen, deren Schwerpunkt ein sicherer Betrieb der Systeme in den Schulen bildet. Weitergehende Ausstattungswünsche des Landes wie z. B. Medienecken in den Unterrichtsräumen sind dabei noch nicht berücksichtigt. Hierfür sind zunächst die finanziellen Rahmenbedingungen für die Schulträger mit dem Land zu klären.

Übersicht
über die nach Auffassung der Verwaltung im Rahmen der Beratungen über den Doppelhaushalt 2002/2003 zu treffenden Entscheidungen


Begründung:

1 Wiederbeschaffung
(s. Teil B 1 der Konzeption - hohe bis höchste Priorität)


Das 1998 verabschiedete Programm Schule online (GRDRs. 274/1998) sah vor, in den Jahren 1998 bis 2001 insgesamt 3.199 Computerarbeitsplätze zu beschaffen und einzurichten. Bis Ende dieses Jahres soll dieses Programm umgesetzt werden und damit alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Sonderschulen mit multimediafähigen, vernetzten Computersystemen ausgestattet sein. Im Rahmen der Einrichtung von neuen Berufen an den beruflichen Schulen wurden zusätzlich Computerarbeitsplätze notwendig und beschafft. Weitere Computer sind gesponsert oder von der Stadt als Spende angenommen worden. Deren Gesamtzahl beträgt 382 PC mit Zubehör. Um den Stand der Technik zu erhalten, wurde ein Abschreibungszeitraum von 4 Jahren bestimmt (GRDrs. 274/1998).

Die mit dem Programm Schulen online vorgenommene drastische Erhöhung der Haushaltsmittel und der Anzahl von Ausstattungen hat zu erheblichen personellen Engpässen bei den Beschaffungsvorgängen geführt. Für eine rechtzeitige Umsetzung des vorliegenden Programms ist daher nach Auffassung von Referat A eine Personalaufstockung um eine Stelle im Einkauf beim Haupt- und Personalamt (derzeit für die Beschaffungen auch der Schul-EDV zuständig) unabweisbar.
Das gleiche gilt auch für die Vorbereitung der Beschaffungen im Schulverwaltungsamt, wobei hier eine halbe Stelle (Verg.Gr. IVa, 63.750 DM / 32.595 €) für ausreichend angesehen wird. Bei einer Verlagerung der Beschaffungszuständigkeit für die Schul-EDV auf das Schulverwaltungsamt und des entsprechenden Personals könnte auf Grund der erreichbaren Synergieeffekte auf diese halbe Stelle verzichtet werden. Dies hat sich bereits bei der Möbel- und Maschinenbeschaffung für die Schulen (Einsparung von zwei Stellen) als äußerst wirtschaftlich erwiesen. Diese zusätzliche Stelle ist in der beiliegenden Konzeption nicht enthalten.

Die Wiederbeschaffung der im Rahmen des Programms Schule online beschafften Ausstattung kann im Rahmen der im Schulbudget zur Verfügung stehenden 5,2 Mio. DM / Jahr finanziert werden. Für die ebenfalls anstehende Wiederbeschaffung der zusätzlich beschafften bzw. gesponserten 382 PC mit Zubehör müssen zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2002 0,7 Mio. DM / Jahr bereitgestellt werden.
Um die im Rahmen dieser Vorlage vorgesehenen Beschaffungen in der vorgesehenen Zeit bewältigen zu können, sind die Schaffungen von zusätzlichen Stellen beim Haupt- und Personalamt (eine Stelle im Einkauf Verg.Gr. IV a BAT, ca, 127.500 DM) und ggf. beim Schulverwaltungsamt erforderlich. Um auf die weitere halbe Stelle beim Schulverwaltungsamt verzichten zu können, wird vorgeschlagen, die Beschaffungszuständigkeit für die Schul-EDV dem Schulverwaltungsamt zu übertragen.

Vom Referat A wird zur Verlagerung der Beschaffung hingewiesen, dass mit Beginn des Jahres 2000 sämtliche IuK-Beschaffungen zur Erzielung optimaler Synergieeffekte dem Zentralen Einkauf zugeordnet wurden. Diese Maßnahme habe sich bewährt.

Um Folgekosten für eine weitere Erhöhung der Zahl an PC in den Schulen zu vermeiden (Raumressourcen stehen nicht zur Verfügung, Folgekosten im Netzbereich, Probleme mit der Stromversorgung, höherer Betreuungsaufwand), schlägt die Verwaltung vor, die abgeschriebenen Computer an interessierte SchülerInnen gegen einen geringen Preis zu verkaufen.



2 Anpassung an Leistungs- und Sicherheitsstandards
(Teil B 1.2 der Konzeption - höchste Priorität)


Erwartungsgemäß ist die Entwicklung rasant. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der bisherige Ausstattungsstandard vor allem im Netzwerk- und Serverbereich den rasch gestiegenen Anforderungen des multimedialen Unterrichts nicht mehr genügt.
Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
Aufgrund dieser Tatsachen muss bei den Servern und Netzwerkkomponenten (Netzwerkkarten, Switches) ein höherer Leistungsstandard zugrundegelegt werden. Der Schutz des internen Schulnetzes gegen Hackerangriffe aus dem Internet muss durch die Einrichtung von Firewalls (Kommunikationsserver) gewährleistet werden. Der Ausfall einiger Stuttgarter Schulserver in Prüfungszeiten hat gezeigt, dass in diesen Punkten dringender Handlungsbedarf besteht.

Um die zwingend notwendigen Anpassungen des technischen Standards im Serverbereich an heutige Anforderungen der Schul-IuK bei der Wiederbeschaffung zu berücksichtigen, ist ein zusätzlicher Kostenaufwand von rd. 0,85 Mio. DM / Jahr notwendig.


3 Von den Schulen geforderte Verbesserungen
(Teil B 1.3 der Konzeption - hohe Priorität)


Im multimedialen Unterricht ist der Beamer heutzutage der Ersatz für die Tafel: Arbeitsschritte am PC können so allen Schülern gezeigt werden. Ausserdem ermöglicht er die Präsentation von Projekten und die Projektion von Videofilmen. Nach Ansicht der Schulen ist der Einsatz von Beamern unbedingt notwendig.

Um die EDV-Fachräume im Zuge der Wiederbeschaffung mit Datenprojektoren (Beamern) auszustatten, ist ein zusätzlicher Kostenaufwand von rd. 0,8 Mio. DM / Jahr notwendig. Um die pädagogische Arbeit zu unterstützen, verwenden Lehrer im Unterricht zunehmend Lernprogramme und Wissensdatenbanken auf CD-Rom. Ein sog. CD-Rom-Server ermöglicht den Zugriff auf eine CD-Rom von jedem Schülerarbeitsplatz aus. Ohne diese Möglichkeit muss für jeden Arbeitsplatz eine gesonderte CD-Rom beschafft werden.

Die Verwaltung schlägt vor, jeder Schule bei der nächsten Neuausstattung einen CD-Rom-Server zu beschaffen. Um für alle 118 Schulen einen CD-Rom-Server zu beschaffen, ist ein zusätzlicher Kostenaufwand von rd 0,15 Mio. DM / Jahr notwendig.

4 Betreuung der Systeme
(Teil B 2 der Konzeption - höchste Priorität!)


Berufliche Schulen

Der Unterricht an den beruflichen Schulen - und vor allem die Prüfungen - erfordern eine hohes Maß an Zuverlässigkeit der Systeme. Dies kann nur mit einer optimalen Betreuung gewährleistet werden. Der Gemeinderat hat mit einem ersten Schritt im Rahmen der Vorlage Schule online 2 (GRDrs. 531/2000) beschlossen, dass für die Betreuung der Systeme an den beruflichen Schulen 650.000 DM pro Jahr in den Jahren 2000 bis 2005 zur Verfügung gestellt werden.

Das Land stellt jeder beruflichen Schule Deputatsstunden für die Betreuung zur Verfügung. Rechnet man diese Stunden für die 21 Schulen zusammen, so entspricht deren Summe umgerechnet 10,5 Personalstellen. Das Land unterstellt, dass ein Drittel des Betreuungsaufwandes durch den Einsatz von Lehrern abgedeckt wird. Die restlichen zwei Drittel sind vom Schulträger zu leisten. Der städtische Anteil am Betreuungsaufwand entspräche demnach 21 Personalstellen (entsprechend einem Verhältnis von einem Betreuer für rd. 80 Computerarbeitsplätze bei rd. 2500 PC-Arbeitsplätzen an den beruflichen Schulen).

Auf der Grundlage der Vergütung nach BAT Verg.Gr. IVa (= 119.715 DM) errechnen sich daraus jährliche Personalkosten für die Betreuung von rd. 2,5 Mio. DM. Die Verwaltung sieht in Ihrem Konzept Schule Online 3 vor, diese zusätzlichen Mittel zum Aufbau eines umfassenden Betreuungssystems zu verwenden (Wartungsverträge mit definierten Reaktionszeiten und Service-Levels, zentrale Disposition und Steuerung, Budget für notwendige Zusatzleistungen wie z.B. der Instandsetzung von Systemen und der Implementation neuer Schul- und Branchensoftware).

Es wird vorgeschlagen, die Mittel für die Betreuung der Computer an den beruflichen Schulen von gegenwärtig 0,65 Mio. DM um 1,85 Mio. DM auf 2,5 Mio. DM zu erhöhen. Diese Mittel sollen für die Umsetzung des Betreuungskonzeptes (s. Konzeption, beiliegende Anlage) verwandt werden.

Allgemeinbildende Schulen (einschliesslich Sonder- und Förderschulen)

Seit 1999 ist bei der Stadtbildstelle eine Abteilung "Technische Administration Stuttgarter Schulnetze (T@SS)" für die Betreuung der allgemeinbildenden Schulen eingerichtet. Hierfür stehen 305.000 DM zur Verfügung mit denen 2,5 Stellen finanziert werden können. Sie sind für 1400 (von der Stadt beschafften) PC-Arbeitsplätze an 97 Standorten zuständig (entspr. 1 MA für 560 PC-Arbeitsplätze). Eine Umfrage ergab, dass tatsächlich rd. 2500 Computer an den allgemeinbildenden Schulen stehen. Dies führt dazu, dass "T@SS" fast nur in Notfällen gerufen werden kann und lange Wartezeiten entstehen.

Ein Stillstand der Systeme ist nicht ganz so kritisch wie bei den beruflichen Schulen. Jedoch ist es unwirtschaftlich und stört den Unterrichtsablauf erheblich, wenn teuer beschaffte Systeme auf Grund von nicht behobenen Störungen längere Zeit nicht genutzt werden können. Eine regelmässige Wartung könnte Systemabstürzen und teuren Instandsetzungen vorbeugen.

Die Leistungen seitens des Landes in Form von Deputatsstunden für Netzwerkberater entsprechen ca. 5,4 Personalstellen. Geht man hier ebenfalls von der Vorgabe des Ministeriums aus (1/3 zu 2/3), so errechnet sich für die Stadt eine zu erbringende Betreuungsleistung im Umfang von rund 10,8 Stellen bzw. rd. 1,3 Mio. DM Aufwand. Der bisherige städtische Aufwand durch Finanzierung der Betreuungsstelle "T@SS" bei der Stadtbildstelle beträgt 305.000 DM. Die zusätzlichen Mittel sollen zum einen für den Ausbau der Betreuungsstelle "T@SS" und zum anderen für zusätzliche Leistungen, die durch externe Firmen abgedeckt werden müssen, verwendet werden.

Es wird vorgeschlagen, die Mittel für die Betreuung der Computer an den allgemeinbildenden Schulen von gegenwärtig 0,305 Mio. DM um 0,995 Mio. DM auf 1,3 Mio. DM zu erhöhen. Diese Mittel sollen für die Umsetzung des Betreuungskonzeptes verwandt werden.

Disposition der Betreuung

Externe Partner sind teuer und müssen gezielt und effektiv eingesetzt werden. Ihre Leistungen müssen kontrollierbar sein und am Auftrag gemessen werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass die Schulen hiermit überfordert sind. Deshalb sieht das Konzept der Verwaltung die Schaffung einer zentralen Dispositionstelle vor, die diese und weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betreuungssystem wahrnimmt.

Aus der Sicht der Fachverwaltung sollten zur Umsetzung des Betreuungskonzepts zwei Stellen für die Disposition geschaffen werden. Die Kosten hierfür sollen aus den vorgenannten erweiterten Budgets für die Betreuung abgezweigt werden.
Referat F hält hier eine Stelle für ausreichend. Mit nur einer Stelle wäre die Disposition für die Vielzahl der Schulen nicht im gewünschten Maße erreichbar und es könnte in diesem fachspezifischen Bereich noch nicht einmal eine Stellvertretung gewährleistet werden.


5 Ausbau der Koordinationsstelle Schul-IuK beim Schulverwaltungsamt
(Teil B 3 der Konzeption - höchste Priorität bis wünschenswert)


Die Koordinationsstelle ist für 162 Schulen mit derzeit 5301 Computern zuständig. Über diese Stelle soll die Multimedia-Ausstattung der Schulen gesteuert werden. Hierfür stehen drei Stellen zur Verfügung, von denen die letzte erst zum April 2001 besetzt werden konnte.

Insbesondere die Anfragen auf Grund der noch mangelhaften Betreuung der installierten Systeme in den Schulen blockieren die vielfältigen Aufgaben dieser Stelle. Ständig ist die Schul-IuK in Gefahr aus dem Ruder zu laufen. Die rasch zunehmende Aufgabenfülle mit immer komplexer werdenden Systemen ist mit dem bestehenden Personal nicht zu bewältigen. Folgende Aufgaben, die bislang wegen der knappen Personalausstattung nicht in Angriff genommen werden können, sollten für einen funktionierenden und wirtschaftlich sinnvollen Ausbau der Systeme zwingend umgesetzt werden:
Die Netzwerke gewinnen immer mehr an Bedeutung. Um kostenintensive Fehlinvestitionen zu vermeiden und um Fördermaßnahmen wie die "Zukunftsinvestitionen Berufliche Schulen" oder "T@School" der Deutschen Telekom sinnvoll in unser System einbinden zu können, ist dringend weitere Kapazität mit besonderen fachlichen Kenntnissen notwendig.
Es wird vorgeschlagen eine weitere Stelle für einen Netzwerkingenieur zu schaffen.
Sowohl die Beschaffung als auch der Aufbau einer strukturierten Betreuung der Systeme setzt verlässliche Bestandsdaten voraus, um kostenintensive Recherchen zu vermeiden. Die Daten hierfür liegen bislang nur teilweise in elektronischer Form und auf verschiedenen Systemen vor. Um wirtschaftlich planen und handeln zu können, ist ein zentrales elektronisches Bestandsmanagement notwendig
Es wird deshalb vorgeschlagen, für den Aufbau und die laufende Weiterentwicklung eines Bestandsmanagements eine auf die Dauer von fünf Jahren befristete Stelle zu schaffen.
Mit der Übernahme der Mittelbewirtschaftung für das Schulweite Intranet Stuttgart (SWIS) vom Hauptamt, und mit der vorgesehenen Steuerung der Betreuung, fallen umfangreiche Tätigkeiten in der Rechnungsbearbeitung an. Weiter sind die Bestandsdatenbank zu pflegen und ein Telefondienst zu gewährleisten.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Stelle für eine Assistenzkraft zu schaffen.
An den Grundschulen sind heute schon über 330 selbst beschaffte bzw. gespendete PC vorhanden. Die Grundschulen wenden sich vermehrt an die Koordinationstelle mit technischen Fragen und dem Wunsch nach einer Beratung und Betreuung. Da in diesen Schulen insgesamt das technische EDV-Wissen nur sehr begrenzt vorhanden ist, sind ohne weitere Hilfen die Eigeninitiativen dieser Schulen stark gefährdet.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Stelle eines EDV-Beraters und -betreuers für alle Grundschulen zu schaffen.
Nach Auffassung von Referat F kann auf diese Stelle verzichtet werden. Die Stelle sei nicht vordringlich, da von Seiten des Landes noch kein Konzept für die Grundschulen vorliegt und die AG Schulfinanzierung (unter Federführung des Kultusministeriums) bei der Berechnung des notwendigen Kostenaufwandes für die Medienausstattung die Grundschulen nicht berücksichtigt.


6 Teilnahme an der Medienoffensive des Landes
(Teil C der Konzeption - wünschenswert)


Viele Schulen nehmen an der Medienoffensive teil, indem sie entsprechende Anträge für Projekte stellen.
Durchschnittlich wurden in diesem Rahmen 60 bis 80 PC pro Jahr aus Landesmitteln beschafft. Um die Geräte in Schulräumen betreiben zu können, müssen geltende Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Dadurch fallen Folgekosten für bauliche Maßnahmen an (z.B. Kabelkanäle, Stromversorgung, Netzwerkanschlüsse usw.). Diese Folgekosten sind vom Schulträger zu übernehmen. Das geht aber nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Angesichts der großen finanziellen Probleme im Bereich der Bauunterhaltung ist dies jeweils nur bedingt möglich. Notfalls müssen Spenden abgewiesen werden.

Hierfür ist pro PC-Arbeitsplatz mit einem Betrag in Höhe von mindestens 4.000 DM zu rechnen.

Damit die Stuttgarter Schulen weiter an der Medienoffensive teilhaben können, schlägt die Verwaltung vor, ein Budget von 0,24 Mio. DM / Jahr für bauliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.


7 Umgang mit anderweitig beschafften bzw. gespendeten PC
(Teil D der Konzeption)


An Stuttgarts Schulen stehen rund 1720 PC, die nicht von oder über das Schulverwaltungsamt beschafft bzw. als Spende angenommen wurden. Die Qualität dieser PC dürfte sehr unterschiedlich sein.

Eine Wiederbeschaffung dieser PC im Rahmen des Stuttgarter Programms wird nicht vorgeschlagen. Auch eine Vernetzung dieser PC mit dem bestehenden Schulnetz wird nicht unterstützt, da dadurch ein unkalkulierbarer zusätzlicher Betreuungsaufwand entsteht. Darüber hinaus stellt der unsachgemässe Betrieb dieser PC ein Sicherheitsrisiko dar (Überlastung des Stromnetzes: Brandgefahr; lose verlegte Kabel: Unfallgefahr).

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Probleme nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und noch mehr Personal beseitigt werden könnten. Zunächst ist jedoch vorrangiges Ziel, den gesicherten Betrieb und eine ausreichende Betreuung der planmässig beschafften Computerausstattungen zu erreichen.

8 Weitere Entwicklungen/"Medieneckenkonzept" des Landes
(Teil E der Konzeption)


Leitvorstellung des Landes für anstehende Ausstattungsmaßnahmen ist eine PC-Schülerrelation von 1 zu 7, wie sie in anderen führenden westeuropäischen Ländern in den weiterführenden Schulen Standard ist.

Um diese Relation zu erreichen wird vorgeschlagen, dass die weiterführenden Schulen in den Klassenräumen mit durchschnittlich 2,02 PC (ca. 40 PC pro Schule) und jede der Schulen zusätzlich im Schnitt 1,4 ITG-Räume mit 22,4 PC erhalten. Die Umsetzung dieser Vorgaben setzt eine Vollvernetzung der Schulgebäude voraus. (Im Vergleich dazu: Das vorliegende Konzept Schule online 3 geht "nur" von einem ITG-Raum pro weiterführende Schule mit 16 PC-Arbeitsplätzen aus.)

Hierzu wurde von der AG Schulfinanzierung ein Konzept mit einer Kostenberechnung vorgelegt. Es wird von einem modularen Ausstattungskonzept ausgegangen. Die konkrete Ausstattung soll durch die jeweilige Schule in Abstimmung mit dem Schulträger erfolgen. Die Ausstattung soll schrittweise erfolgen. Die ITG-Räume werden beibehalten. Da die mit der Vorlage vorgeschlagene Wiederbeschaffung der PC, die nur ein Teil dieses umfassenden Konzepts darstellt, in einem Zeitraum von 2002 bis 2006 erfolgen soll, kann - sofern die Finanzierung des Medieneckenkonzeptes des Landes gesichert werden kann - flexibel reagiert werden.

Wie der Presse entnommen werden konnte, befinden sich die Kommunalen Spitzenverbände mit dem Land in Verhandlungen zu der Finanzierung. Angesichts der absehbar enorm hohen Kosten verlangen die kommunalen Schulträger eine finanzielle Beteiligung des Landes. Dies wird von dort bislang abgelehnt. Die Verhandlungen gehen aber im Oktober 2001 weiter.

Die vorliegende Konzeption beschränkt sich daher auf die Sicherung und Standardverbesserung der bestehenden Ausstattungsstruktur.

Finanzielle Auswirkungen:

Referat F bat, die Maßnahmen zu priorisieren, um die Einhaltung eines Rahmens von 3 Mio. DM für alle über das bisherige Budget hinausgehenden Kosten sicherzustellen. Da sich die Konzeption angesichts der laufenden Diskussionen bereits auf die dringendsten Maßnahmen beschränkt, ist dies wie die nachfolgende Tabelle zeigt, nicht im gewünschten Umfang möglich:

      Konzept-Bereich
2002 ff.
DM
    Unabdingbar u
    Erforderlich erf wünschenswert wü
      Wiederbeschaffung von Unterrichtscomputern und Netzwerkservern einschließlich Zubehör entsprechend Programm Schule online 1
5,175 Mio. DM (2,65 Mio. €) *
u*
      Wiederbeschaffung von Geräten, die aufgrund von
      a) Gemeinderatsbeschlüssen bzw.
      b) aus angenommenen Spenden zusätzlich beschafft wurden
ca. 0,404 DM
ca. 0,300 DM
(ges: 0,704 DM/0,36 €)
a) u
b) erf
      Anpassung der Server und Netzwerke an aktuelle Leistungsstandards
0,855 Mio. DM (0,44 Mio. €)
u
      Beschaffung von Beamern
0,794 Mio. DM
(0,4 Mio. €)
      Beschaffung von CD-Rom-Servern
0,15 Mio. DM
(0,076 Mio. €)
      Ausbau der Betreuung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (0,995 Mio. DM und 1,850 Mio. DM) einschließlich der Schaffung von zwei Stellen (BAT Verg. II) für die Disposition der Betreuung
2,845 Mio. DM
(1,45 Mio. €)
u
      Mittel für die Schaffung der Infrastruktur für Geräte aus der Medienoffensive des Landes
0,24 Mio. DM
(0,123 Mio. €)
erf
      Schaffung einer Stelle
      (BAT Verg. II) für einen Netzwerkingenieur
0,146 Mio. DM
(0,075 Mio. €)
u
      Schaffung einer Koordinationsstelle (BAT Verg. II) für die Grundschulen
0,146 Mio. DM
(0,075 Mio. €)
      Schaffung einer Stelle
      (BAT Verg. Vc) für eine Assistenzkraft für das Haushaltsmanagement, einschließlich Rechnungswesen
0,097 Mio. DM
(0,05 Mio. €)
u
      Schaffung einer auf 5 Jahre befristeten Stelle (BAT Verg. IVa) für den Aufbau eines Bestandsmanagement
0,127 Mio. DM
(0,065 Mio. €)
u
      Schaffung einer Stelle (BAT Verg. Gr. IVa) für eine Einkäuferin / einen Einkäufer für die (Wieder-)Beschaffung von Hardware
0,127 Mio. DM
(0,065 Mio. €)
erf**
      Summe
11,406 Mio. DM
(5,831 Mio.
)
u: 9,599 Mio DM
erf: 0,717 Mio DM
wü:1,090 Mio DM
*) bereits im Budget des Schulverwaltungsamts enthalten
**) nach Auffassung von Referat A notwendig, sofern durch Gemeinderatsbeschluss alle Komponenten der Konzeption umgesetzt werden
Die Umsetzung des gesamten Konzepts erfordert demnach jährlich rd. 11,4 Mio. DM (5,8 Mio. ). Davon sind 5,175 Mio. DM (2,65 Mio. ) bereits im Budget des Schulverwaltungsamts enthalten. Die fehlenden rd. 6,2 Mio. (3,2 Mio. ) sollten ab 2002 zusätzlich in das Budget aufgenommen werden.
Wird die o.g. Priorisierung zu Grunde gelegt müssten zusätzlich in das Budget folgende Mittel aufgenommen werden:

Priorität
    Notwendige Mittel
Finanziert
    Zusätzl.
    Finanzierung ab 2002
unabdingbar
9,599 Mio DM
5,175 DM
    4,424 Mio DM
erforderlich
0,717 Mio DM
0
    0,717 Mio DM
wünschenswert
1,090 Mio DM
0
    1,090 Mio DM
Gesamt
11,406 Mio DM
5,175 DM
    6,231 Mio DM


Beteiligte Stellen

Referate A und F.






Dr. Iris Jana Magdowski

Federführendes Referat/Erstellendes Amt: KBS/Schulverwaltungsamt