Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
59
2
Verhandlung
Drucksache:
914/2005
GZ:
St
Sitzungstermin:
06.04.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Rosenstein-/Rümelinstr. im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 170.1)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.04.2006, nichtöffentlich, Nr. 155
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 21.03.2006, GRDrs 914/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Rosenstein-/Rümelin-straße" im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 170.1) wird in der Fassung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 07.06.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 3) dargestellt.
Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 07.06.2005/16.02.2006.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
StR
Rockenbauch
(SÖS) erklärt, er könne dem Beschlussantrag nicht zustimmen, da ihm in der Argumentation einiges nicht nachvollziehbar sei. Es sei sträflich, ein Gebiet, das schon zu 70 % überbaut ist, noch weiter zu versiegeln. Dies sei auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass auf dem Gebäudekomplex eine Kindertagesstätte errichtet wird.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich
wie beantragt.