Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
7
7
Verhandlung
Drucksache:
1018/2000
GZ:
St 61-12 epp-jk
Sitzungstermin:
01/18/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
Betreff:
Bebauungsplan Sieben Morgen 1993/9
im Stadtbezirk Stammheim
- vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB im
Bereich Geisinger Weg Flurstücke 2271/1
bis /12 und 2273/1 (Sta 109)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
und § 74 LBO ohne Anregungen
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2000,
nichtöffentlich, Nr. 675
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.01.2001,
nichtöffentlich, Nr. 5
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 29.11.2000, GRDrs 1018/2000, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Bebauungsplan Sieben Morgen 1993/9 im Stadtbezirk Stammheim wird im Bereich Geisinger Weg Flurstücke 2271/1 bis /12 und 2273/1 geändert. Die Änderungen haben das Datum vom 4. September 2000.
2. Die Änderung nach Ziffer 1 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend sind der Lageplan des Stadtplanungsamts und die Begründung vom 4. September 2000 (Sta 109).
Der Bebauungsplan Sieben Morgen wird nach erfolgtem Satzungsbeschluss im zeichnerischen Teil entsprechend abgeändert. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans und die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 10. Februar 1992/1. Juli 1992 gelten unverändert weiter.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt.