Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 186/2006
Stuttgart,
09/25/2006



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Wohnbebauung Föhrichstraße / Stuttgarter Straße im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 244)

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
10.10.2006
12.10.2006



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Wohnbebauung Föhrichstraße/Stuttgarter Straße“ im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 244) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 29. Juli 2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 29. Juli 2005 / 03. März 2006 (Anlage 2).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet - die Baugenossenschaften N.N. eG (Namen wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) und die SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG - planen die nachhaltige Verbesserung und Qualitätssteigerung der Wohnsituation im Bereich des Plangebiets.

Bereits vollzogen oder geplant ist der Abriss der Gebäude Föhrichstraße 15 und 15a sowie Stuttgarter Straße 165 und 167. Vorgesehen ist in diesem Bereich eine zusammenhängende Eckbebauung mit Wohnungen. Für die Wohngebäude Föhrichstraße 17, 19 und 21 ist der Ausbau der Dachgeschosse mit Einrichtung weiterer Wohnungen geplant.

Für die gesamten Gebäude des Plangebiets soll im Quartiersinneren eine Tiefgarage mit Zufahrt von der Stuttgarter Straße errichtet werden. Durch die geplante Maßnahme wird die Innenentwicklung gestärkt und die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzt. Der Grünzug entlang der Stadtbahntrasse bleibt erhalten.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 18. Januar 2005 (GRDrs 893/2004) beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnbebauung Föhrichstraße/Stuttgarter Straße“ (Feu 244) aufzustellen.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 22. November 2005 (GRDrs 854/2005) beschlossen, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung jeweils in der Fassung vom 29. Juli 2005 öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 09. Dezember 2005 bis 13. Januar 2006 öffentlich aus; Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Eine Änderung der Begründung sowie der zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans war nicht erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

Die Vorhabenträger, die die Baugenossenschaften N.N. eG (Namen wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) und die SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG, haben sich zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. Im „Städtebaulichen Vertrag“ (siehe Anlage 7) wurden Regelungen zur Übernahme der Kosten sowie der Durchführung von Maßnahmen bei der Realisierung des Bebauungsplans getroffen. Zur Verlegung einer Abwasserleitung und der Übernahme der anfallenden Kosten wurden ein gesonderter Erschließungsvertrag zwischen den Vorhabenträgern und dem Tiefbauamt geschlossen.



Beteiligte Stellen

Referate TS, WFB, SJG

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung zum Bebauungsplan vom 29. Juli 2005 / 3. März 2006
3. Anregungen der Öffentlichkeit
4. Anregungen der Behörden
5. Bebauungsplan vom 29. Juli 2005 (Ausschnitt verkleinert)
6. Textteil des Bebauungsplans vom 29. Juli 2005
7. Städtebaulicher Vertrag