Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK (10-3.205)
GRDrs 496/2007
Stuttgart,
10/10/2007



Stellenausstattung der städtischen Transportkolonne
hier: Haushaltssicherungskonzept 2002 – GRDrs 999/2002
Maßnahme Nr. II 9 b: Kleinwerkstätten




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
24.10.2007
07.11.2007
08.11.2007



Beschlußantrag:

1. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und zur Aufrechterhaltung des Leistungsstandards der städtischen Transportkolonne wird einer Ausstattung mit 6 Stellen für Transportarbeiter/-innen zugestimmt.

2. Dem Wegfall der Kw-Vermerke an 2 Stellen zum Stellenplan 2008 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

I. Ausgangssituation

Der Gemeinderat hat am 10. Februar 2000 den Vorschlägen der Verwaltung im Abschlussbericht zur Untersuchung der Werkstätten (vgl. GRDrs 278/1999, Anlage 1, Seiten 26 bis 28) zugestimmt. Eine Handlungsempfehlung davon war, dass aus den bei Haupt- und Personalamt und Schulverwaltungsamt bestehenden Transportkolonnen künftig eine zentrale Transportkolonne bei der Stadtverwaltung gebildet wird.

Am 27.3.2003 hat der Gemeinderat dann im Rahmen der Fortführung der v.g. Werkstättenuntersuchung als ämterübergreifende Maßnahme des HSK 2002 (Nr. II 9b) festgelegt, dass die Transportkolonnen des Haupt- und Personalamtes und des Schulverwaltungsamtes zum 1. April 2003 zusammen zuführen und insgesamt 8 Stellen bei den bestehenden Transportkolonnen abzubauen sind (vgl. GRDrs 182/2003). Bei der vorgeschlagenen Zahl der abzubauenden Stellen ging man irrtümlicherweise von einer Stellenausstattung von insgesamt 14 Stellen aus. Mit einbezogen waren 2 Stellen für einen Fahrer und einen Lagerverwalter, denen überwiegend Aufgaben in Zusammenhang mit Reinigungsmitteln sowie Dienst- und Schutzkleidung übertragen waren und auch noch übertragen sind. Im Endeffekt standen nur 12 Stellen für reine Transportarbeiten zur Verfügung. Die Untersuchungsbeteiligten gingen davon aus, dass eine Transportkolonne nur dann funktionsfähig ist, wenn wenigstens 6 Transportarbeiter zur Verfügung stehen. D.h., korrekterweise hätte die Verwaltung dem Gemeinderat lediglich den Abbau von 6 Stellen vorschlagen dürfen.

Nachdem zum Stellenplan 2004 2 Stellen beim Haupt- und Personalamt und 3 Stellen beim Schulverwaltungsamt gestrichen wurden und die 6. Stelle (Nr. 100.0102.535) zum Stellenplan 2008 zur Streichung vorgemerkt ist, hätte das Haupt- und Personalamt bei korrekter Konsolidierungsmaßnahme sein Einsparpotential erbracht.


II. Erwartungen bei Umsetzung des bestehenden Gemeinderatsbeschlusses

Die bisherigen Erfahrungen mit der städtischen Transportkolonne mit 6 Transportarbeitern haben gezeigt, dass diese „Truppe“ kurzfristig, flexibel und zuverlässig einsetzbar ist. Der Gesamtwert der insgesamt erbrachten Transportleistungen 2006 beläuft sich auf ca. 480.000 €. Dem stehen Personalaufwendungen von ca. 240.000 € gegenüber.

Würde man noch weitere 2 Stellen abbauen, müssten weitere Dienstleistungen fremd vergeben werden. Vieles spricht dafür, dass der Einkauf weiterer Dienstleistungen mit Sicherheit nicht günstiger wäre als wenn diese von der städt. Transportkolonne erbracht würden.


III. Vorschlag des Referats AK

Es soll weiterhin eine gut funktionierende Transportkolonne geben. Diese kann mit ihren „Stärken“ aber nur reagieren, wenn die vorhandene Personalstärke (6 Transportmitarbeiter/-innen) erhalten bleibt.

Dies hat aber zur Konsequenz, dass die Kw-Vermerke an 2 Stellen zum Stellenplan 2008 entfallen müssen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Verwaltung ist bei der kompletten Umsetzung der dem Gemeinderat vorgeschlagenen Maßnahme von einem Einsparpotential von 320.000 € ausgegangen. Unter Einbeziehung des Haushalts 2008 ist eine Einsparsumme von 240.000 € erbracht, so dass auf die Erbringung des noch ausstehenden Potentials von 80.000 € verzichtet werden müsste. Eine Kompensation dieses Betrages bei anderen Finanzpositionen des Haupt- und Personalamtes ist nicht möglich.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage nicht mitgezeichnet. Es ist der Auffassung, dass die Rücknahme der Streichungsvorgabe für die beiden Stellen trotz der sachlich nachvollziehbaren Begründung durch alternative Einsparungen in anderen Bereichen (Sachkosten oder Stellenanteile) ausgeglichen werden müsste, da an der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts konsequent festgehalten werden sollte.

Zu dieser Stellungnahme von Referat WFB wird angemerkt, dass die geforderten Einsparpotenziale ohne Leistungseinschränkung nicht erbracht werden können. Das Haupt- und Personalamt hatte von 1993 bis heute 261 Stellen = 38 % seines Stellenbestandes reduziert, wovon bis auf einen Rest von 15,85 Stellen sämtliche Abbauverpflichtungen erfüllt wurden. Dieser Rest wird bis spätestens Ende 2009 abgebaut sein. Dem überwiegenden Teil dieser Reduzierung liegt keine Aufgabenverlagerung zugrunde. Mit dieser Abbauverpflichtung nimmt das Haupt- und Personalamt zusammen mit dem Stadtmessungsamt innerhalb der Stadtverwaltung eine Spitzenstellung ein. Außerdem sind neue Aufgaben ohne ausgleichende Personalvermehrung hinzugekommen.

Um einen weiteren Stellenabbau von 4 Stellen aus der Erhöhung der Arbeitszeit zu kompensieren, hat das Amt 160.000 Euro seines Sachkostenbudgets reduziert. Ein weiterer Eingriff bei den Sachkosten hätte erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsablauf und ist deshalb nicht möglich.





Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

keine




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Vorlage4962007.pdf