Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 1035/2001
Stuttgart,
10/29/2001



Vorranggebiet für Stadterneuerung Nordbahnhof-/Rosensteinstraße
Abrechnung der Stadterneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Programms Einfache Stadterneuerung (PES)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
27.11.2001
28.11.2001
29.11.2001



Beschlußantrag:

Von der Abrechnung der wohnumfeldverbessernden Maßnahme im Vorranggebiet für Stadterneuerung Nordbahnhof-/Rosensteinstraße, die mit Mitteln des Programms Einfache Stadterneuerung (PES) des Landes Baden-Württemberg und Komplementärmitteln der Landeshauptstadt Stuttgart finananziert wurden, wird zustimmend Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Abrechnungsbescheid vom 26. September 2001 die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel für das Verfahren Nordbahnhof-/Rosensteinstraße bestätigt und die Mittel in Höhe von 10.208.411,00 DM (2/3) (5.219.477,66 e) zum Zuschuss erklärt.
Dem Antrag auf Umschichtung der für die PES-Maßnahme nicht mehr benötigten Landesfinanzhilfe in Höhe von 548.255,00 DM (280.318,33 e) auf die LSP-Maßnahme Stuttgart 9 - Leonhardsviertel - wird befürwortend dem Wirtschaftsministerium vorgelegt.
Hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen im Vorranggebiet für Stadterneuerung Nordbahnhof-/Rosensteinstraße wird auf ADrs AfB 38/1998 verwiesen.

Beteiligte Stellen

Referat F





Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung


Anlage 1 zur GRDrs 1035/2001

Ausführliche Begründung:

Mit Bewilligungsbescheid vom 24. April 1986 wurde der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen des Programms Einfache Stadterneuerung (PES) des Landes Baden-Württemberg eine Finanzhilfe in Höhe von 2 Mio. DM (2/3), dies entspricht einem Förderrahmen von 3 Mio. DM, zur Realisierung von PES-Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Der Förderrahmen wurde mehrfach bis auf 16.135.000,00 DM aufgestockt. Über den Abschluss der Stadterneuerungsmaßnahmen wurde in der Mitteilungsvorlage vom 14. April 1998 mit ADrs AfB 38/1998 ausführlich berichtet. Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26. September 2001 (AZ: 22-253-2240 Nordbahnhof-/Rosensteinstraße) wurde die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Fördermittel aus dem Programm Einfache Stadterneuerung (PES) bestätigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gem. Abrechnungsbescheid 15.331.640,32 DM (3/3).
Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Demgegenüber stehen gegenzurechnende erneuerungsbedingte Einnahmen von insgesamt 15.331.640,82 DM (3/3).
Diese setzten sich zusammen aus:

Somit gleichen sich Ausgaben und Einnahmen (gerundet auf volle DM) aus. Nach Abschnitt D, Nr. 22.3 Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) wurden danach Fördermittel in Höhe von 10.208.411,00 DM zum Zuschuss erklärt. Die mit Zuwendungsbescheiden des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligten Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 10.756.666,00 DM wurden um 548.255,00 DM auf 10.208.411,00 DM gekürzt.

Das Regierungspräsidium hat dem Antrag auf Umschichtung (ADrs AfB 167/1997) der nicht mehr benötigten Landesfinanzhilfen in Höhe von 548.255,00 DM auf die LSP-Maßnahme Sanierung Stuttgart 9 - Leonhardsviertel - befürwortend dem Wirtschaftsministerium vorgelegt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus.

Das Maßnahmenbündel im Erneuerungsgebiet Nordbahnhof-/Rosensteinstraße konnte erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Durch das Projekt Stuttgart 21 und die im Programmjahr 2001 neu aufgenommene Sanierung Stuttgart 21 - Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete - wird die Stadterneuerung und -entwicklung fortgesetzt.