Parallel wird die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 40 nach § 8 (3) BauGB im Bereich Epplestraße/Wurmlinger Straße durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen Der Stadt entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger hat sich vertraglich verpflichtet, die Verfahrens- und Planungskosten in Höhe von 15.850 € zu übernehmen. Die Kosten für interne Ausgleichsmaßnahmen und für erforderliche Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum in Folge des Vorhabens trägt ebenfalls der Vorhabenträger. Beteiligte Stellen Referate T,OB/82 Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Ausführliche Begründung 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2a. Schreiben zur Unterschriftenliste 2b. Schreiben Rechtsanwaltskanzlei N. N. (Namen wurden aus Datenschutzgründen gelöscht) 3. Namensliste der Beteiligten zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Anregungen der Beteiligten zur öffentlichen Auslegung 4a. Schreiben Rechtsanwaltskanzlei N. N. (Namen wurden aus Datenschutzgründen gelöscht) 5. Namensliste der Beteiligten zur öffentlichen Auslegung 6. Begründung mit Umweltbericht nach § 9 (8) BauGB vom 26. Januar 2007 mit Änderungen vom 15. Oktober 2007 6a. Klarstellende Änderung vom 15. Oktober 2007 7a. Bebauungsplan Festsetzungen vom 26. Januar 2007/10.Oktober 2007 7b. Bebauungsplan Planauschnitt vom 26. Januar 2007/10.Oktober 2007 8. Städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) 9. VEP Antragsunterlagen (Verkleinerungen) vom 18. Dezember 2006/10.Oktober 2007