Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
31
1
VerhandlungDrucksache:
72/2005
GZ:
T
Sitzungstermin: 03.03.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Außertarifliche Funktionszulagen beim Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft Stuttgart

Vorgang: Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 02.03.2005, nichtöffentlich, Nr. 2

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 16.02.2005, GRDrs 72/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Funktionszulagen der Ämter und Eigenbetriebe werden amts- bzw. eigenbetriebsbezogen budgetiert (GRDrs 1023/2004). Die Beschlüsse des Gemeinderats zur Kürzung bzw. zum Einfrieren der Leistungs- und Funktionszulagen (GRDrs 1404/2003 und GRDrs 1023/2004) werden im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart mit folgenden Maßgaben umgesetzt:

Das Budget 2005 für die Funktionszulagen des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart wird auf 785 000 €, inklusiv der Leistungszulagen auf 833 100 €, festgesetzt. Zur Einhaltung des Budgets sind die Prozentsätze der Funktionszulagen einheitlich ab dem Auszahlungsmonat März 2005 um 10 % zu kürzen und künftig regelmäßig entsprechend den aktuellen Budgetvorgaben fortzuschreiben.

Eine Übersicht über die gegenwärtig gewährten außertariflichen Funktionszulagen und deren Kürzungen beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart wird aus der Anlage 1 ersichtlich.

2. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart wird beauftragt, bis zur Sommerpause 2005 einen Vorschlag zur leistungsgerechten Vergabe der Leistungs- und Funktionszulagen vorzulegen.

3. Außertarifliche Funktionszulagen werden an Arbeiter und Arbeiterinnen, die nach dem 1. Januar 2004 neu eingestellt wurden bzw. werden, nicht mehr neu gewährt. Bereits vor dem 1. Januar 2004 befristet oder unbefristet bei der Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigte Arbeiter und Arbeiterinnen, welche nach dem 1. Januar 2004 eine neue Tätigkeit übernehmen, sind hiervon nicht betroffen.


StR Wölfle (90/GRÜNE) fragt nach, ob seine Interpretation der Vorlage richtig ist, dass es hier um die Umsetzung der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossenen Kürzungen um 10 % gehe. Es sei aber angesichts des nun schon seit längerem herrschenden strengen Winterwetters nachvollziehbar, dass die Beschäftigten beim AWS in diesem Jahr besonders belastet werden und mit zahlreichen Überstunden zu rechnen ist.

BM Thürnau bestätigt, dass die Vorlage dazu diene, das gekürzte Budget für das Jahr 2005 einhalten zu können. Aufgrund des dem AWS zur Verfügung stehenden Budgets wäre rechnerisch eine lineare Kürzung um 8,5 % pro Monat notwendig. Da die Kürzungen erst ab dem Monat März eingeführt werden, habe man ihre Höhe auf 10 % festgelegt, um sicherzustellen, dass am Ende des Jahres nicht mehr verausgabt worden ist, als dem AWS durch den Beschluss des Gemeinderates bewilligt worden war.

StR Kanzleiter (SPD) hält es für notwendig klarzustellen, dass wetterbedingte Mehrausgaben in Kombination mit einem festgelegten Budget nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen dürfen. Die Jahreskosten in der Abfallwirtschaft seien ja immer auch von jahreszeitlich bedingten Entwicklungen abhängig. In der Vergangenheit habe es nie ein hundertprozentig festgefügtes Budget gegeben. In den Haushaltsplanberatungen habe man das Budget sozusagen als Momentaufnahme genommen und die Mehrheit im Gemeinderat habe sich dafür ausgesprochen, 10 % zu streichen. Das könne aber nicht dazu führen, dass das Budget als nicht zu überschreitenden Topf betrachtet wird, selbst wenn das Wetter Mehrausgaben erfordert. Seiner Meinung nach sei dies am Tag zuvor im Verwaltungsausschuss auch so klargemacht worden; wenn nicht, müsse seiner Ansicht widersprochen werden.

Im Übrigen wolle er darauf hinweisen, dass es gegenwärtig ja eine Änderung im Tarifrecht gebe. Es wäre daher besser, man würde sich bereits jetzt mit der Systematik des neuen Tarifrechts beschäftigen und versuchen, sie hier mit zu berücksichtigen, damit man nicht in zwei Jahren erneut an der Systematik arbeiten müsse.

StR Hill (CDU) betont, dass das Thema Funktionszulagen und Leistungszulagen in einem größeren Kontext gesehen werden müsse. Der AWS erhalte wie andere Ämter auch aus einem Gesamttopf einen Teil der Funktionszulagen. Was im vergangenen Dezember als Zulagentopf beschlossen wurde, sei erheblich mehr, als in den Haushaltsberatungen 2004/2005 festgelegt wurde. Mit dieser Erhöhung sollte etwas von der positiven Entwicklung bei den Steuereinnahmen für personalpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Es sei dabei aber auch gesagt worden, dass eine Einhaltung der Budgets erwartet werde; andernfalls könnte jedes Amt für sich Sondersituationen oder Sonderrechte reklamieren. Man müsse überdies zur Kenntnis nehmen, dass das errechnete Budget des AWS im Jahr 2004 693.000 € betragen habe. Mit dem jetzigen Beschluss werde es um 140.000 € auf 833.100 € erhöht. Seine Fraktion sei daher nicht bereit, diesen Budgetrahmen wegen des anhaltenden Winterwetters zu erweitern. Herr Dr. Krieck habe im Verwaltungsausschuss ausführlich dargelegt, dass es die Überschreitungen bereits gegeben habe, als noch keine verschlechterte Wettersituation geherrscht hatte. Seine Fraktion bleibe daher bei ihrer Position. Der Budgetrahmen sei mit 833.100 € großzügig gesteckt. In diesem Rahmen müsse der AWS in der Lage sein, seinen Mitarbeitern die Leistungs- und Funktionszulagen in einer gerechten und gerechtfertigten Art und Weise zukommen zu lassen.

StR J. Zeeb (FW) bezeichnet die vorgesehene Kürzung in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage als sehr human. Es sei dringend notwendig, so vorzugehen. Wenn langfristig etwas geändert werden soll, dann müsste man nach Ansicht seiner Fraktion von den oft eher fragwürdigen Funktionszulagen wegkommen und zu Leistungszulagen übergehen.

BM Thürnau ergänzt, dass bei den Ausgaben immer ein gewisser Mittelwert als Grundlage genommen werde. Wenn mehr Zulagen ausgezahlt werden, müssten die Gründe hierfür deutlich gemacht werden. Er habe kein Problem damit, am Ende des Jahres gegebenenfalls dem Gemeinderat mitzuteilen, dass das zur Verfügung gestellte Budget überschritten wurde, aber dies müsse begründet werden, z. B. durch höheren Winterdiensteinsatz. Über die Jahre hinweg werde man einen Mittelwert hinbekommen.

Gleichwohl stimme er den Ausführungen von StR J. Zeeb zu und er wolle StR Kanzleiter widersprechen. Erstens gehe es hier um freiwillige Leistungen, die außerhalb des Tarifes gezahlt werden. Daher sei es nicht sinnvoll, auf die Tarifverhandlungen für den Tarif in den Jahren 2005 oder 2006 abzuheben. Wie in Ziffer 2 des Beschlussantrags dargestellt, sei geplant, das bisherige System, das eine gewisse Ungerechtigkeit beinhalte, in ein System zu überführen, das auch der Leistungsförderung und dem Leistungsanreiz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient.

Wenn es in diesem Jahr wegen der höheren Winterdiensttätigkeit einen Ausreißer in Bezug auf die Funktions- und Leistungszulagen gibt, wolle er aus dem Betrieb zunächst einmal belegbare Zahlen in der Hand haben. Dann werde man sehen, wie man damit umgeht. Im Moment aber habe er das Ziel, das Budget von 833.100 € für dieses Jahr auch einzuhalten.

OB Dr. Schuster versichert, man werde versuchen, die Überstunden durch Freizeitausgleich abzubauen. Es könne jedoch sein, dass das nicht möglich ist. Keinesfalls werde man aber den Winterdienst einstellen oder kein Salz mehr einkaufen, nur um das Budget einzuhalten. Er gehe davon aus, dass insoweit Einigkeit besteht. Der Zielbeschluss sei klar; er bedeute aber nicht, dass unvermeidbare und nicht abzufeiernde Überstunden nicht ausgeglichen werden. Es sei logisch, dass Leistung bezahlt wird.


Mit dieser Maßgabe stellt OB Dr. Schuster den Beschlussantrag der GRDrs 72/2005 zu Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich wie beantragt.