Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
116/2006
GZ:
St
Sitzungstermin: 06.04.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Änderung Nr. 16 des Flächennutzungsplans 2010 in Stuttgart-Süd, Bereich Lehenstraße/Mühlrain
- Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zum Bebauungsplan "Lehenstraße/Mühlrain (Stgt 165)"
- Feststellungsbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.04.2006, nichtöffentlich, Nr. 156

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 20.03.2006, GRDrs 116/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung wird Kenntnis genommen.

2. Die Änderung Nr. 16 des Flächennutzungsplans 2010 in Stuttgart-Süd, Bereich Lehenstraße/Mühlrain wird festgestellt.

Maßgebend ist der Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 22.10.2005 (Anlage 1).


Zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ein Plan ausgehängt.

StR Dr. Schlierer (REP) hält das Anliegen der vorgesehenen Flächennutzungsplan-änderung für durchaus nachvollziehbar. Dennoch sei es nicht gut, auf der einen Seite immer wieder zu betonen, dass man im Blick auf die klimatologische Situation des Stadtkessels keine weitere Hanglagenverbauung will, andererseits hier aber eine Nutzungsplanänderung beschließt, die erneut eine Hanglage zubaut. In Abwägung der unterschiedlichen Interessen und unter besonderer Berücksichtigung der dortigen Situation sei seine Gruppe der Ansicht, dass man dieser Flächennutzungsplanänderung nicht zustimmen darf, wenn man das Gebot, mit den Hanglagen sorgfältig umzugehen, ernst nimmt.

StR Rockenbauch (SÖS) sieht in der geplanten Bebauung negative Folgen nicht nur für die direkte Umgebung, sondern auch für die Frischluftzufuhr in die Innenstadt. Die Begründung der Flächennutzungsplanänderung sei fragwürdig, da von einem angenommenen Wohnungsbedarf ausgegangen werde, in Wirklichkeit Stuttgart aber schrumpfe. Es könne auch nicht als Rechtfertigung gelten, dass an dieser Stelle schon früher hätte gebaut werden dürfen, denn das habe für eine Schule - also das Allgemeinwohl - gegolten. Jetzt scheine es eher um den finanziellen Nutzen zu gehen. Er halte die Planungsänderung für ökologisch schädlich und lehne sie deshalb ab.

Bei der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik, so StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD), sei deutlich geworden, dass die Bebauung unschädlich ist. Die Abteilung Stadtklimatologie des Amtes für Umweltschutz habe keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet. Die fachlichen Hinweise der Stadtklimatologie bezüglich der Ausgestaltung der geplanten Bebauung und Freiflächen würden im Bebauungsplan berücksichtigt. Seine Fraktion stimme deshalb der Vorlage zu.

StR Pätzold (90/GRÜNE) betont, dass seine Fraktion sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. In die Planungen seien nun Änderungen aufgenommen worden, die die klimatischen Belange berücksichtigen, sodass jede Seite damit leben könne.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 3 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.