Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister
Gz: OB 7511-00
GRDrs 957/2000
Stuttgart,
03/20/2001



Bürgerzentrum West



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
27.03.2001
28.03.2001
29.03.2001



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ziel der Schaffung eines Bürgerzentrums im Stuttgarter Westen mit dem Standort Moltke-Areal weiterzuverfolgen und einen Architektenwettbewerb auf der Grundlage des in Anlage 2 dargestellten städtischen Raumprogramms und der in Anlage 1 dargelegten mittleren Lösung (alternativ große Lösung) vorzubereiten.

2. Der Ersatzraumbedarf der Kaufmännischen Schule I für den abzubrechenden Schulpavillon Bebelstraße 20 wird nach Umbau im städtischen Gebäude Reuchlinstraße 4 B erfüllt.

3. Dem Bau einer Kleinschwimmhalle im Rahmen des Bürgerzentrums zur Gewährleistung des Schulschwimmsports und ergänzender Vereinsnutzung im Stuttgarter Westen wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, nochmals mit den in der Anlage 1 genannten Investoren / Bauträgern auf der Grundlage des vorliegenden Raumprogramms zu verhandeln. Das Ergebnis ist den gemeinderätlichen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Gesamtkonzeption Bürgerhäuser/Gemeinwesenzentren und Bürgerservice in Stuttgart, GRDrs 322/1999, wurde am 21. Juli 1999 bzw. am 22. Februar 2000 (1.Ergänzung) im VA eingebracht. Auf Grund der darauf folgenden Beratungen und Beschlüsse während der Haushaltsberatungen für die Jahre 2000/2001 wurde eine 2. Ergänzung der GRDrs 322/1999 zur Beschlussfassung dem Gemeinderat am 24.März 2000 vorgelegt.
Ergebnis: Die Verwaltung stellt mit Hilfe von Massenmodellen dar, wie sich die drei möglichen Raumprogramme (große, mittlere oder kleine Lösung) eines Bürgerzentrums in Stuttgart-West auf dem Standort Moltke-Areal verwirklichen lassen. Danach soll ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden, um die beste Lösung, auch unter Berücksichtigung der Grünflächenproblematik, zu finden. Bis Ende 2001 soll im Gemeinderat die Entscheidung zum Bau des Bürgerzentrums gefällt werden. Für die drei größten Bürgerhausprojekte West, Vaihingen und Feuerbach wurden Haushaltsmittel (20 Mio. DM) und Planungsmittel (2 Mio. DM) bereitgestellt.

Die Verwaltung hat am 7. November 2000 im UTA und am 8. November 2000 im VA ihren Vorschlag zur Bebauung des Moltke-Areals mit einem Bürgerzentrum anhand von verschiedenen Massenmodellen vorgestellt. Der VA beauftragte daraufhin die Verwaltung, eine verwaltungsintern abgestimmte Beschlussvorlage über das städtische Raumprogramm und eine Grundsatzempfehlung für einen Lösungsvorschlag vorzulegen, auf deren Grundlage ein Architektenwettbewerb vorbereitet werden kann.

In Erfüllung des dort erteilten Auftrags wurde nun die vorliegende Beschlussvorlage erstellt.

Finanzielle Auswirkungen
siehe Anlage 3


Beteiligte Stellen

Referat KBS, SJG, St, T, USO, WK

Referat F hat die Vorlage in zwei Punkten nicht mitgezeichnet:

1. Das Finanz- und Beteiligungsreferat spricht sich abweichend von Ziffer 1 des Beschlussantrags für die Große Lösung aus. Ausschlaggebend dafür sind die um ca. 2 bis 3 Mio. DM höheren Grundstückserlöse für das Baugrundstück. Auf diesen Vorteil sollte nicht verzichtet werden. (vgl. dazu Anlage 1, Seite 6, betr. Grundstücksbewertung)

2. Das Raumprogramm für den ASD und die Sozialhilfe sollte um 224 m² reduziert werden, weil es die städtischen Standards für Büroflächen um diesen Wert überschreitet und Mehrkosten von 2 Mio. DM bzw. jährliche Mietkosten von über 80.000 DM verursacht.

Die Begründung des Mehrbedarfs -Einführung des Hilfeplanverfahrens und die Weiterentwicklung des ASD zu einem Beratungszentrum- ist aus Sicht des Finanz- und Beteiligungsreferats nicht stichhaltig. Weder in den GR-Vorlagen zum Hilfeplanverfahren (GRDrs 809/2000 und 311/1999) noch zum Umbau der Erziehungshilfen (GRDrs 1025/2000) waren irgend welche Aussagen über einen diesbezüglichen erhöhten Flächenbedarf enthalten.

Die Reduzierung ist auch deshalb erforderlich, weil nur durch eine Raumprogrammkürzung um 224 m² der Standard wieder vergleichbar mit dem neuen Bürgerservice Ost wird.

Die Ausweitung des Raumprogramms um die 224 m² ist eine Grundsatzfrage. Die Anerkennung dieses Raumbedarfs würde stadtweit im gesamten Bereich ASD und der Sozialhilfe einschließlich der Bezirksämter einen finanziell nicht vertretbaren, um ein Vielfaches höheren Flächenbedarf präjudizieren. (vgl. dazu Anlage 1, Seite 4, lit. f)


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 646/2000 der CDU und F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktionen




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen