Protokoll:

Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
140
2
VerhandlungDrucksache:
486/2004
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 08.07.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sowie Gesellschafterversammlung der Hafen Stuttgart GmbH (HSG) und der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (SVV)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 28.06.2004, GRDrs 486/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Hauptversammlung der SSB sowie in den Gesellschafterversammlungen der HSG und der SVV den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

Für die SSB

1. den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 zu entlasten,

2. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart, zu wählen,

3. den Satzungsänderungen ( Anlage 3) zuzustimmen.


Für die HSG

1. den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen,

2. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 zu entlasten,

3. den nach der Gewinnabführung ( 2,2 Mio. EUR) verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 300.000 EUR der Gewinnrücklage zuzuführen,

4. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die WIBERA Wirtschaftsberatungs AG zu wählen,

5. der Satzungsänderung ( Anlage 4) zuzustimmen.


Für die SVV

1. den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen,

2. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 zu entlasten,

3. den ausgewiesenen Bilanzgewinn 2003 in Höhe von 655,1 Mio. EUR in die Gewinnrücklage einzustellen,

4. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach, Schübel, Brösztl & Partner zu wählen,

5. die in der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats am 16.09.2004 zu benennenden Mitglieder des SVV-Aufsichtsrats für die nächste Amtsperiode zu wählen.


Auf Fragen von StRin Küstler (PDS) eingehend führt EBM Föll aus, dass es für Unternehmen wie die SSB, die HSG oder die SVV keine Regelungen gebe, wie lange Wirtschaftsprüfungsfirmen für sie tätig sein dürfen. Lediglich bei börsennotierten Aktiengesellschaften bestehe die Vorgabe, dass nach sieben Jahren ein Prüferwechsel stattfinden soll, wobei als Prüferwechsel auch verstanden werde, das ein anderes Prüfungsteam derselben Firma die Prüfung vornimmt. Die Firma Ernst & Young sei länger als fünf Jahre mit der Prüfung für die SSB betraut, er könne aber aus dem Stand nicht sagen, seit wie vielen Jahren. Es gebe aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass, irgendwelche Mängel oder die von StRin Küstler zitierte Nähe zum Vorstand kritisch aufzugreifen. Im Übrigen habe der Verwaltungsausschuss beschlossen, bei der SSB einen Prüferteamwechsel vorzunehmen.

Ob die Firma Ernst & Young zum Thema Cross-Border-Leasing-Geschäfte beratend tätig gewesen ist, wisse er nicht; falls sie das war, dann nur in untergeordneter Bedeutung, weil die Berater bei den CBL-Geschäften andere Partner gewesen seien. Lediglich bei der Frage, wie CBL-Geschäfte bilanziell dargestellt werden, könnte die Firma Ernst & Young beraten haben.

StRin Küstler (PDS) bittet um eine getrennte Abstimmung über die Ziffer 2 des Beschlussantragsabschnitts, der die SSB betrifft, und beantragt, in der geänderten Satzung der HSG in § 9 Absatz 7 das Wort "ausnahmsweise" einzufügen, da nur jemand abstimmen sollte, der an der Sitzung auch teilgenommen hat.


OB Dr. Schuster hält diese Ergänzung nicht für sinnvoll und stellt zur Abstimmung
"(7) Verhinderte Aufsichtratsmitglieder können ausnahmsweise dadurch ..."

bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt