Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 184/2007
Stuttgart,
07/03/2007



Änderung Nr. 034 des Flächennutzungsplans 2010
im Bereich Südrand Hausen in Stuttgart-Weilimdorf
- Feststellungsbeschluss mit Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
17.07.2007
19.07.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 034 im Bereich „Südrand Hausen“ in Stuttgart-Weilimdorf wird Kenntnis genommen. Die Anregungen der Beteiligten können nicht berücksichtigt werden (Anlage 3).

2. Die Änderung Nr. 034 des Flächennutzungsplans 2010 wird festgestellt. Maßgebend ist der Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15. August 2006 und die Begründung mit Umweltbericht vom 15. August 2006 /
21. Februar 2007/26. Juni 2007 (Anlage 2).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ziel des Planungsverfahrens ist es, die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen und damit die Nahversorgung von Hausen zu verbessern. Für den Bau des Lebensmittelmarktes ist die Anlage von 106 oberirdischen Stellplätzen erforderlich. Die dafür notwendige ca. 0,26 ha große Fläche soll als „Sonstige Grünfläche/Parkplatz“ (GR-Fläche/P, bisher: LE-Fläche) dargestellt werden.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats (UTA) hat am 28. November 2006 beschlossen, die Änderung Nr. 034 des Flächennutzungsplans 2010 vom 15. August 2006 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der Änderung Nr. 034 des Flächennutzungsplans 2010 erfolgte in der Zeit vom 15. Dezember 2006 bis 19. Januar 2007.

Das Ergebnis der Beteiligung der Bürger und der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange ist in Anlage 3 zusammengefasst.

Wie schon beim Auslegungsbeschluss dargestellt, bewertet das Amt für Umweltschutz den Standort für einen Lebensmittelmarkt aus stadtklimatologischen Gründen und aus Gründen der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft nach wie vor sehr kritisch.

Nach der Prüfung der Anregungen wird vorgeschlagen, den Planentwurf ohne Änderungen festzustellen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.


Beteiligte Stellen

Ref. RSO, T, WFB, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Änderung Nr. 034 des Flächennutzungsplans 2010, Begründung mit Umweltbericht vom 15. August 2006/21. Februar 2007/26. Juni 2007 und Übersichtsplan vom 15. August 2006
3. Ergebnis der Beteiligung der Bürger und der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange mit Liste der Beteiligten





File Attachment Icon
Vorlage1842007.pdf