Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
12
2
VerhandlungDrucksache:
1096/2004
GZ:
St
Sitzungstermin: 03.02.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bau-
vorschriften Burgholzhof Teil 3.2 (Ca 245/3.2) in
Stuttgart-Bad Cannstatt
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und
§ 74 LBO mit Anregungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.01.2005, nichtöffentlich, Nr. 34

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 09.12.2004, GRDrs 1096/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Burgholzhof Teil 3.2 (Ca 245/ 3.2) im Stadtbezirk Bad Cannstatt in der Fassung vom 01.02.2002/01.09.2003 wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 01.02.2002/01.09.2003.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 10.000 auf der Titelseite der Begründung dargestellt.

2. Die Anregungen der Beteiligten und Träger öffentlicher Belange können über die in der Begründung erläuterten Änderungen hinaus nicht berücksichtigt werden.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.

StR J. Zeeb (FW) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung des im Betreff genannten Tagesordnungspunktes nicht teil.


BM Hahn berichtet, dass der Bebauungsplan zunächst nicht weiter behandelt werden konnte, bis die Grundstücksverhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium im Spätherbst abgeschlossen waren. Die bauliche Entwicklung sei davon aber nicht behindert worden, sodass die meisten Dinge, die im Bebauungsplan geregelt sind, bereits im Bau seien oder schon fertiggestellt sind. Mit dem Satzungsbeschluss werde die Angelegenheit abgeschlossen.

Bemängelt worden sei das Fehlen von Stellplätzen für die Gaststätte. Man habe daher ein Baufeld unbebaut gelassen und dort 40 Stellplätze hergestellt. Damit sei dem Anliegen Rechnung getragen.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.