Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-11.1 Ja-cle
GRDrs 579/2001
Stuttgart,
06/13/2001



Bebauungsplan Sophien-/Heusteigstraße (Stgt 117) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB u. § 74 LBO




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
03.07.2001
12.07.2001



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan Sophien-/Heusteigstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 10. Januar 2001 gem. § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 10. Januar 2001. Der Geltungsbereich ist auf der Titelseite der Begründung dargestellt.


Begründung:


Um die an der Ecke Heusteig-/Sophienstraße gelegenen Flurstücke 4280/2 und 4293/1 von der Bebauung freizuhalten, ist es erforderlich, das geltende Planungsrecht zu ändern.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 20. März 2001 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Auf die Begründung gem. § 9 (8) BauGB wird Bezug genommen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden gehört. Planungsrelevante Wünsche wurden berücksichtigt.

Während der öffentlichen Auslegung, die in der Zeit vom 6. April bis zum 7. Mai 2001 stattgefunden hat, wurden keine Anregungen vorgebracht.

Finanzielle Auswirkungen
keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



Begründung zum Bebauungsplan (Deckblatt siehe Dateianhang)



Begründung gem. § 9 (8) BauGB zum Bebauungsplan Sophien-/Heusteigstraße


1. Grund für die Änderung des Bebauungsplans

2. Bisher geltendes Planungsrecht, Entwicklungsplanung

3. Planerische Konzeption

4. Baugebiete

- Art und Maß der baulichen Nutzung -
5. Verkehr

6. Sozialverträglichkeit

7. Ver- und Entsorgung

8. Umweltbelange

— Eingriffe in Natur und Landschaft

— Klima


— Lärm

9. Erforderliche Maßnahmen, Kosten und Finanzierung