Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 2041-02
GRDrs 799/2001
Stuttgart,
09/10/2001



Turn- und Versammlungshalle Münster, Moselstraße 25

- Raumprogramm für den Ersatzneubau mit ballspielgerechter Sporthalle, Bürgersaal, Bibiothek und Kindertreff

- Beschluss über die Durchführung eines beschränkten Realisierungswettbewerbs




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.09.2001
09.10.2001
10.10.2001
11.10.2001



Beschlußantrag:

1. Von dem Bericht über die verschiedenen Raumprogramm-Varianten mit groben Kostenschätzungen wird Kenntnis genommen.

2. Dem Raumprogramm auf der Basis der Variante 7 mit einer groben Kostenschätzung von 15,97 Mio. DM, ohne Indexsteigerung, wird zugestimmt.

3. Der Auslobung eines Realisierungswettbewerbs (auf der Grundlage der Variante 7) mit einem voraussichtlichen Aufwand i. H. v. ca. 250.000 DM (127.823 €), wird zugestimmt.

4. Die Ausgabe wird im Vermögenshaushalt 2002 bei der Ausgabefinanzposition 2.2100.9420.000-0416 - TVH Münster - gedeckt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden von der Pauschale für die 5 TVH´s über GD-Vermerk umgesetzt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2000/2001 beschlossen, die Hallensituation durch Sanierungsmaßnahmen bzw. durch Neubauten der Turn- und Versammlungshallen in Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Sillenbuch und Wangen zu verbessern. Hierfür wurde eine Pauschale von 20 Millionen DM in den Doppelhaushalt 2000/2001 aufgenommen. Für die Turn- und Versammlungshalle Münster sollte ein Ersatzneubau vorgesehen werden. Umfang und Ausgestaltung des Raumprogramms waren jedoch nicht definiert.

Als Zwischenbericht wurde im Gemeinderat am 26. Juli 2000 die Mitteilungsvorlage 682/2000 vorgestellt. Zuvor wurde im Bezirksbeirat am 15. Mai 2000 berichtet.

In der interfraktionellen AK-Sitzung am 30. März 2001 wurden von der Verwaltung sechs Varianten vorgestellt. Der Arbeitskreis hat sich auf keine Variante festgelegt, sondern sich dafür ausgesprochen, die in der Anlage 1 beschriebenen Alternativen 3 und 6 sowie eine von den Vertretern der SPD-Gemeinderatsfraktion modifizierte Variante 6a dem Gemeinderat für den noch zu treffenden Grundsatzbeschluss vorzulegen. Des Weiteren soll der Bedarf für eine ballspielgerechte Halle und für den Kindertreff, der optional um einen Jugendtreff zulasten der Hallenwartwohnung erweitert werden soll, dargelegt werden. Die Hallenwartwohnung wäre dann in einem benachbarten Gebäude anzumieten.

Nach dieser Sitzung wurde von der CDU-Gemeinderatsfaktion beantragt (Antrag 190 vom
26.04.2001), eine weitere Variante 7 zusätzlich vorzustellen, die ebenfalls in der Anlage 1 beschrieben ist.

Die grob geschätzten Kosten für die verschiedenen Varianten umfassen auch die Einrichtung sowie die Sportgeräte. In der Anlage 1 sind folgende Varianten in einer Übersicht dargestellt:

Variante 3 (1,5 Übungseinheiten, 13,87 Mio. DM)

Dieses Raumprogramm spiegelt im Wesentlichen den heutigen Bestand wider. Der Hallenraum ist von derzeit 16 x 32 m auf das Normhallenmaß 15 x 27 m (eine Übungseinheit) reduziert. Der großzügige Gymnastiksaal soll mit 15 x 15 m (0,5 Übungseinheiten) zugleich als Bühne und Bürgersaal genutzt werden können. Die Versammlungsstättenkapazität liegt bei 468 Personen mit entsprechender Küche. Der Kindertreff ist mit 150 m² etwa gleich groß wie bisher angesetzt. Hinzu kommt 1 Sängersaal mit Nebenraum (100+36 m²) und 1 Hausmeisterwohnung (90 m²).

Variante 6 (2 Übungseinheiten, 15,37 Mio. DM)

Diese Variante sieht im Unterschied dazu eine zweiteilbare ballspielgerechte Halle mit ca. 22x44 m (zwei Übungseinheiten) vor, verzichtet aber auf einen gesonderten Gymnastiksaal. Die Versammlungsstätteneinrichtungen wäre auf 600 Personen auszulegen.

Variante 6a (2,5 Übungseinheiten,16,99 Mio. DM)

Neben der zweiteilbaren ballspielgerechten Halle mit ca. 22 x 44 m (zwei Übungseinheiten) umfasst diese Variante noch einen Gymnastiksaal mit 15 x 15 m (0,5 Übungseinheiten), der gleichzeitig als Bürgersaal genutzt werden soll. Der Kinder- und Jugendtreff soll auf 200 m² erweitert werden und die Hausmeisterwohnung entfallen.

Variante 7 (2,5 Übungseinheiten, 15,97 Mio. DM)

Diese Variante sieht ebenfalls die ballspielgerechte Halle mit ca. 22 x 44 m (zwei Übungseinheiten) vor, die durch eine Zuschauertribüne für 100 Personen ergänzt wird. Daneben soll ein Bürgersaal entstehen für 200 bis 250 Personen (ca. 250 m²) mit Bühne (ca. 50 m²), kleiner Küche zur Selbstbewirtschaftung, Künstlerzimmer und Lager – multifunktional nutzbar als Sängersaal, Gymnastiksaal für Sportunterricht und Übungsbetrieb der Vereine (0,5 Übungseinheiten) und für Veranstaltungen aller Art. Auch hier ist ein vergrößerter Kinder- und Jugendtreff mit 200 m² anstelle einer Hallenwartwohnung vorgesehen (Dieser Bedarf ist präzisiert in den Ausführungen zum Kinder- und Jugendtreff). Die Versammlungsstätte ist jedoch nur auf rd. 250 Personen auszulegen.

Alle Varianten sehen außerdem eine auf rd. 200 m² vergrößerte Bibliothek (Betriebsausstattung voraussichtlich ca. 150.000 DM) und einen Krafttrainingsraum mit 40 m² vor. Details sind der Übersicht in Anlage 1 zu entnehmen.

Sportstättenbedarf in Münster

Die Turn- und Sportvereinigung Münster hat eine Handballabteilung, die ihre 24 Übungszeiteinheiten pro Woche in den Sporthallen der Jörg-Ratgeb-Schule in Neugereut und des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Bad Cannstatt absolvieren muss. Aber auch dort kann wegen Kapazitätsengpässen nicht immer die ungeteilte Halle, sondern nur ein Hallendrittel, genutzt werden. Punktespiele werden regelmäßig in Neugereut ausgetragen, im Jahr 2000 waren es insgesamt 14 Wochenendtermine mit jeweils drei Nutzungsstunden.
Das Sportamt gibt auch zu bedenken, dass bei dem Neubau einer zweiteilbaren ballspielgerechten Halle in Münster sich dort der Spiel- und Übungsbetrieb konzentrieren wird. Deshalb kann das Sportangebot des Vereins nur dann aufrechterhalten bzw. verbessert werden, wenn neben dieser zweiteilbaren Halle auch noch ein gesonderter Gymnastikraum zur Verfügung steht. Es wird eingeräumt, dass für Gymnastik, Turnen, Gesundheitssport und ähnliche Nutzungen auch ein Versammlungsraum in Frage kommt.

Kinder- und Jugendtreff

Der jetzige Kindertreff wird vom Stuttgarter Jugendhaus e.V. betrieben. Der Raumbedarf liegt bei 140 bis 150 m². Aus der Sicht der Jugendhilfeplanung ist in Absprache mit dem Jugendhaus e.V. nicht beabsichtigt, in Münster in naher Zukunft einen Jugendtreff einzurichten. Daher würden hierfür momentan keine Räume benötigt. Wünschenswert wäre jedoch, als Vorsorge für die Zukunft, einen Raum mit ca. 50 m² vorzusehen, der eine Mehrfachnutzung ermöglicht. Dieser sollte im räumlichen Zusammenhang mit dem jetzigen Kindertreff geplant werden.

Hallenwartwohnung

Angesichts der Größe der Räumlichkeiten und der Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten vor allem auch bis in die Nacht hinein und an Wochenenden ist es sinnvoll und wichtig, den Hallenwart ganz in der Nähe unterzubringen. Da bereits mit dem Abriss des jetzigen Gebäudes eine Wohnung als Ersatz gefunden werden muss, spricht nichts dagegen, diese auch längerfristig nach Erstellung des Neubaus beizubehalten. Es kann jedoch derzeit noch nichts darüber gesagt werden, ob es möglich sein wird, rechtzeitig in der Nähe eine geeignete Wohnung anzumieten.

Raumprogrammbeschluss

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Variante 7 nach langem Ringen der Fraktionen im Stadtbezirk ein Kompromiss für das Raumprogramm erzielt werden konnte, der auf eine breite Zustimmung stößt. Es wird daher vorgeschlagen, das Raumprogramm der Variante 7 zu beschließen und auf dieser Grundlage die weitere Planung fortzuführen.

Realisierungswettbewerb

Aufgrund des Antrags der CDU-Fraktion Nr.190/2001 vom 26.04.2001 und der Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 18.06.2001 soll für den Neubau der Turn- und Versammlungshalle ein beschränkter Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.

Es ist ein beschränkter Realisierungswettbewerb nach GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens) mit einem Vorauswahlverfahren nach VOF vorgesehen. Die Gesamtkosten des Wettbewerbs werden auf der Grundlage einer groben Kostenschätzung mit ca. 250.000,-- DM angesetzt.

Wird auf die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs verzichtet, muss die weitere Planung nach dem Hochbauerlass, aufgrund der Höhe der Projektkosten, europaweit nach VOF ausgeschrieben werden.

Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Variante 7 werden grob auf 15,97 Mio. DM, einschließlich Einrichtung und Sportgeräte, geschätzt. Bei einem Ausführungsbeginn im Sommer 2003 ist mit einer Preisindexsteigerung um ca. 9 % zu rechnen.

Einen gesonderten Landeszuschuss gibt es für die Sportstätten nicht mehr. Hier erhält die Stadt jährlich eine Zuweisung als Sportstättenpauschale von rd. 1,5 Mio. DM nach § 16 FAG.

Da zum Doppelhaushalt für die Sanierung und den Neubau von fünf Turn- und Versammlungshallen insgesamt ein Betrag von 20 Mio. DM bereitgestellt wurde, müssen ab dem Haushalt 2003 die Mittel für das Neubauvorhaben in Münster entsprechend aufgestockt werden.

Die Kosten für die Auslobung des Architektenrealisierungswettbewerbs werden auf 250.000 DM geschätzt. Die Mittel werden im Haushalt 2002 zur Verfügung gestellt.

Folgelastenberechnung

Für das Vorhaben (Variante 7) muss mit nachstehenden, anhand vergleichbarer Objekte ermittelter Folgelasten gerechnet werden:

    Folgeausgaben:
    Personalausgaben
*)
    Betriebs- und Sachausgaben
443.000 DM
    Abschreibungen
479.000 DM
    Verzinsung des Anlagekapitals
1.038.000 DM
    Summe Folgeausgaben
1.967.000 DM
    Folgeeinnahmen:
    (Gebühren, Entgelte)
109.000 DM
    Folgelasten jährlich:
1.858.000 DM
*) Die künftigen Personalkosten sind abhängig von den Entscheidungen im Projekt “Neustrukturierung des Schulhausbetreuungssystems”. Gegenüber der jetzigen Turn- und Versammlungshalle ist dabei durch den Neubau nicht mit stark erhöhten Kosten zu rechnen.

Dies sind ca. 11,6 % der Gesamtkosten.
Termine

Für Vorbereitung, Duchführung und Entscheidung des beschränkten Realisierungswettbewerbs ist ein Zeitraum von ca. 6 bis 7 Monaten ab Raumprogrammbeschluss erforderlich. Nach Ergebnis des Wettbewerbs wird die Planung auf dieser Grundlage weitergeführt. Die Planungszeit bis zum Baubeschluss beträgt 18 Monate. Danach ist mit einer Bauzeit von ca. 2 Jahren zu rechnen.

Bürgerversammlung vom 13. November 2000 im Stadtbezirk Münster

In dieser Bürgerversammlung wurde der in der Anlage 2 zitierte Vorschlag bzw. Anregung vorgebracht und zur Abstimmung gebracht. Entsprechend § 6 der Ordnung für Bürgerversammlungen wird er im Rahmen dieser Beschlussvorlage hiermit behandelt.


Beteiligte Stellen

Die beteiligten Referate A, F, T und USO haben die Vorlage mitgezeichnet.

Referat F geht davon aus, dass die Fläche für den Kinder-/Jugendtreff auf 150qm reduziert werden könnte und sich dadurch die Gesamtkosten senken ließen.

Referat A sieht den Bedarf an Vereinsräumen in Stuttgart-Münster auch bei Realisierung der Variante 7 nicht gedeckt. Dieser müsste gegebenenfalls gesondert nachgewiesen werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Vorschlag bzw. Anregung aus der Bürgerversammlung Münster vom 13.11.2000

Anträge des Bezirksbeirats vom 30.01.2001 und vom 24.04.2001

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion 190/2001 vom 26.04.2001





Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen



Darstellung der möglichen Varianten (Anlage 1)
Protokollauszug Bürgerversammlung (Anlage 2)

Anlage 2 zur GRDrs 799/2001




Vorschlag bzw. Anregung aus der Bürgerversammlung Münster
vom 13. November 2000:


Die Bürgerschaft Münsters dankt Gemeinderat und Bürgermeisteramt für die Bereitschaft die bestehende Turn- und Versammlungshalle abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen.

Sie appelliert an alle Beteiligten,

1.
      Die Planung des Neubaus spätestens bis Spätsommer 2001 abzuschließen und unverzüglich das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten.
2.
      Aus der im Doppelhaushalt 2000/2001 für mehrere Vorhaben eingestellten Anfinanzierungssumme von 20 Mio. DM für Münster einen angemessenen Betrag als Anfinanzierungsrate bereitzustellen, damit noch vor Genehmigung des Doppelhaushalts 2002/2003 im Frühjahr 2002 der Bau begonnen werden kann.
3.
      Der Neubau soll für Schul- und Vereinssport eine zweiteilbare Sportfläche mit Zuschauertribüne beinhalten, Räume für Kulturarbeit, Bürgerarbeit, Kindertreff und Stadtteilbücherei bieten und soll die Bedürfnisse der älteren Jugendlichen abdecken, soll im Sinne eines modernen, zukunftsfähigen Kommunikations- und Begegnungszentrums für alle Altersgruppen konzipiert werden. Alles notwendige Einrichtungen, für die im Stadtbezirk geeignete andere Standorte fehlen und deshalb im Neubau zu schaffen sind.

Die Versammlung stimmt dem Abstimmungsbegehren zu und beschließt einstimmig wie beantragt.