Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 926/2007
Stuttgart,
11/12/2007



1. Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei für das Haushaltsjahr 2006
2. Schlussbericht 2006 des Rechnungsprüfungsamts
3. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
21.11.2007
22.11.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei zum Abschluss der Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart für das Haushaltsjahr 2006 wird Kenntnis genommen (§ 95 Abs. 1 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung der Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart für das Haushaltsjahr 2006 wird Kenntnis genommen (§ 110 Abs. 2 GemO).

3. Die Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart für das Haushaltsjahr 2006 wird wie folgt festgestellt (§ 95 Abs. 2 GemO):

3.1 Kassenmäßiger Abschluss

Soll
Euro
    Verwaltungshaushalt Einnahmen
2.117.061.340,83
    Vermögenshaushalt Einnahmen
474.760.608,02
    Summe Haushaltsrechnung Einnahmen
2.591.821.948,85
    Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
    - Einnahmen -
4.457.598.290,67
    Summe Einnahmen
7.049.420.239,52

Verwaltungshaushalt
Ausgaben 2.128.306.136,77
    Vermögenshaushalt Ausgaben
458.639.265,52
    Summe Haushaltsrechnung Ausgaben
2.586.945.402,29
    Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
    - Ausgaben -
4.457.598.290,67
    Summe Ausgaben
7.044.543.692,96

3.2 Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung.

Wie auf Seite 5 des Rechenschaftsberichts der Stadtkämmerei dargestellt.

3.3 Vermögensrechnung und Vermögensübersicht

Geldvermögensrechnung
2.748.542.509,43 €
Restbuchwert des Anlagevermögens der
kostenrechnenden Einrichtungen
663.037.801,56 €
Restbuchwert des Abzugskapitals der
kostenrechnenden Einrichtungen
57.261.605,05 €

Details sind auf den Seiten 55 bis 61 des Rechenschaftsberichts der Stadtkämmerei dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei für das Haushaltsjahr 2006 und der Schlussbericht 2006 des RPA liegen vor. Auf dieser Grundlage kann die Jahresrechnung 2006 festgestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet


Erledigte Anträge/Anfragen

keine


Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Ausführliche Begründung
Rechenschaftsbericht 2006 der Stadtkämmerei (bereits an den GR ausgegeben)
Schlussbericht 2006 des RPA (bereits an den GR ausgegeben)

Anlage 1 zur GRDrs 926/2007



Ausführliche Begründung:


In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei zu erläutern (§ 95 Abs. 1 Gemeindeordnung – GemO –). Zu den im Beschlussantrag unter Nr. 3.1 und 3.2 aufgeführten Positionen wird auf die im Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei enthaltenen detaillierten Darstellungen verwiesen. Der Rechenschaftsbericht enthält auch eine Vermögensübersicht und den Schuldenstand.

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95 Abs. 2 GemO).

Die Jahresrechnung 2006 wurde am 28. Juni 2007 aufgestellt. Der Abschluss der Jahresrechnung 2006 (GRDrs 480/2007) wurde am 5. Juli 2007 vom Gemeinderat beschlossen. Der Rechenschaftsbericht, der die Jahresrechnung 2006 erläutert, liegt nunmehr vor.

Das RPA hat die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen (§ 110 Abs. 1 GemO) und fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen. Der Schlussbericht ist dem Gemeinderat vorzulegen (§ 110 Abs. 2 GemO) und aufgrund eines Beschlusses des Ältestenrats vom Leiter des RPA zu erläutern.

Der abschließende Prüfungsvermerk des RPA im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart lautet:

„5. Abschließendes Ergebnis der Prüfung

5.1 Die Jahresrechnung 2006 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

5.2 Der VwH erwirtschaftete 2006 eine Zuführung an den VmH von 182,6 Mio. €. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführungsrate betrug 32,3 Mio. €, so dass sich eine Nettoinvestitionsrate von 150,3 Mio. € ergab.
5.3 Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis der Haushaltsrechnung (§ 41 Abs. 3 GemHVO) und auf die VmR (§ 43 GemHVO) nicht so aus, dass sie der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstünden.

5.4 Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt – unbeschadet der Inhalte dieses Schlussberichts – dem Gemeinderat empfehlen, die Jahresrechnung der Stadt für das Haushaltsjahr 2006 nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.“

Schlussbericht 2006.pdf


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Vorlage9262007.pdf