Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0322-05
GRDrs 1413/2009
Stuttgart,
12/15/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 18.12.2009



Jugendräte und Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen

Beantwortung / Stellungnahme

Ausgangssituation ist die GRDrs 187/2009, die am 14. Mai 2009 vom Gemeinderat beschlossen wurde mit der Option, dass über die endgültige Höhe der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden sei.

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist gibt es in folgenden 17 Stadtbezirken ausreichend Kandidat/innen für eine Jugendratswahl: Bad Cannstatt, Botnang, Degerloch, Feuerbach, Mitte, Möhringen, Mühlhausen, Nord, Obere Neckarvororte, Ost, Plieningen/Birkach, Stammheim, Süd, Weilimdorf, West, Vaihingen, Zuffenhausen.

In den Bezirken Münster und Sillenbuch kann nicht gewählt werden, da die Mindestbewerberzahl nicht erreicht ist. Wie in § 3 – Projektgruppen - der vom Gemeinderat am 14.05.2009 beschlossenen Rahmenbedingungen formuliert, sind auch Projektgruppen, die z. B. dadurch zustande kommen, dass sich bei Wahlen nicht ausreichend Bewerber finden, als Beteiligungsform anzuerkennen.

Der finanzielle Aufwand pro Gremium/Jahr beträgt 3.300 Euro. Für 17 zu wählende Gremien also insgesamt 56.100 Euro. Eingestellt im Haushaltsplanentwurf im Teilhaushalt Bezirksämter sind 52.800 Euro/Jahr (für 16 Gremien).
Damit muss dieser Betrag um 3.300 Euro/Jahr auf 56.100 Euro/Jahr erhöht werden.


Im Jahr 2011 kommt für das Jugendhearing ein einmaliger Aufwand von 12.000 Euro hinzu.





















Klaus-Peter Murawski



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