Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz:
St 6122-3
GRDrs
413/2001
Stuttgart,
06/20/2001
Anpassung der Verwaltungsgebühren des Amts für Stadterneuerung
- Einführung des EURO -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
03.07.2001
11.07.2001
12.07.2001
Beschlußantrag:
Die mit Gemeinderatsdrucksache Nr. 368/1996 vom 15.07.1996 festgesetzten Gebührensätze für Amtshandlungen des Amts für Stadterneuerung werden wie in Anlage 1 dargestellt geändert.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Mit dem 3. Euro-Einführungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung des EURO fertiggestellt. Damit wird die DM zum Stichtag 01.01.2002 durch den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt.
Für die Rechtsvorschriften, Satzungen, Entgeltregelungen, Förderrichtlinien etc. der Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies, dass anstatt der darin enthaltenen DM-Beträge kraft Gesetzes ab dem Stichtag ungerade Euro- bzw. Centbeträge gelten. Insofern entsteht in keinem Fall ein zwingender Regelungsbetrag. In einzelnen Bestimmungen kommunaler Rechtsvorschriften und Entgeltregelungen gibt es jedoch aus Gründen der Praktikabilität oder aus technischen Aspekten heraus die Notwendigkeit Glättungen vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Glättung der Beträge hat keine finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt.
Beteiligte Stellen
Referat F
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1 Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs. Nr. 413/2001
Ausführliche Begründung
Verwaltungsgebührensätze des Amts für Stadterneuerung vom 15.07.1996
(GRDrs. Nr. 368/1996)
Für die speziellen Verwaltungsgebühren des Amts für Stadterneuerung wird der DM-Wert durch den EURO-Wert (Spalte Neufestsetzung in EURO) wie folgt ersetzt:
Gebührenart
bisher
Neufestsetzung
in EURO
Exakte Umrechnung
in EURO
Abweichung
von der
exakten
Umrechnung in Euro
Genehmigung nach
§ 144 BauGB
60,00 DM
30 Euro
30,68 Euro
- 0,68
= - 2,22 %
Bescheinigung, dass eine Genehmigung nach
§ 144 BauGB nicht erforderlich ist
60,00 DM
30 Euro
30,68 Euro
- 0,68
= - 2,22 %
Bescheinigung, dass das Grundstück nicht im Sanierungsgebiet liegt
120,00 DM
60 Euro
61,36 Euro
- 1,36
= - 2,22 %
Rangrücktrittserklärung
120,00 DM
60 Euro
61,36 Euro
- 1,36
= - 2,22 %
Bescheinigung zur Vorlage bei den Finanzbehörden
(§ 7 h EStG)
min. 120,00 DM
max. 1.000,00 DM
min. 60 Euro
max. 500 Euro
61,36 Euro
511,29 Euro
- 1,36
= - 2,22 %
- 11,29
= - 2,21 %
Die Änderung der Gebührensätze tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Begründung und Glättungsregel:
Die Gebührensätze werden geglättet um praktikable und bürgerfreundliche Beträge zu erhalten. Die Glättung erfolgt durch Rundung der Umrechungsbeträge nach unten auf volle Euro.