Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 61/2001
Stuttgart,



Sanierung Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt -"
Modernisierung und Instandsetzung des Jugendhauses Makrelenweg 9 in Stuttgart-Freiberg
- Grundsatzbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
13.03.2001
19.03.2001
26.03.2001
27.03.2001
28.03.2001
29.03.2001



Beschlußantrag:
  1. Dem in der Anlage 2 beigefügten Planungskonzept für die durchgreifende Modernisierung des Jugendhauses Makrelenweg 9 in Stuttgart-Freiberg wird zugestimmt.
  2. Die Vorplanung (Anlage 3) des Architekturbüros Stempfle, Schwabstraße 12a, 70197 Stuttgart mit Gesamtkosten von 4.153.700 DM (brutto) (2.123.753,09 EURO) wird als Grundlage für die Weiterplanung akzeptiert.
  3. Das Amt für Stadterneuerung wird ermächtigt, das Architekturbüro bis Leistungsphase 5 und Teilen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI und die Fachingenieure gemäß HOAI zu beauftragen. Um ein hohes Maß an Kostensicherheit zu erhalten, wird der Einholung von Angeboten für ca. 50 % der Bauleistung (vor Baubeschluss) zugestimmt.
  4. Der Beauftragung der Wüstenrot Städtebau (WSE) Ludwigsburg als Modernisierungsbeauftragter mit einem Honorar von 51.650 DM (brutto) (26.408,23 EURO) wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das rund 30 Jahre alte Jugendhaus Freiberg zeigt neben einer Reihe von Bauschäden auch verschiedene zeittypische bauphysikalische Mängel. Im Rahmen der Offenen Bürgerbeteiligung wurde von den Jugendlichen bei mehreren Workshops eine Umgestaltung der Räumlichkeiten und eine Änderung der Nutzungsstruktur vorgeschlagen. Hierbei inbegriffen sind auch die rund 10.000 m² Außenanlagen, welche nicht mehr den Wünschen der Jugendlichen bezüglich des Sportangebotes entspricht.

Die zwischenzeitlich vom Jugendamt vorgesehenen Instandhaltungsarbeiten am Dach- und im Küchenbereich wurden zurückgestellt und sollen im Rahmen der durchgreifenden Modernisierung mit erledigt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Von den Gesamtkosten in Höhe von 4.153.700 DM (2.123.753,09 EURO) sind im Rahmen des Programms Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt - nach Abzug von 10 % für unterlassene Instandsetzung von den berücksichtigungsfähigen Baukosten 70 % förderfähig, wovon 60 % von Bund und Land und 40 % von der Stadt getragen werden.


Beteiligte Stellen

Referate F, USO




Matthias Hahn Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeister Bürgermeisterin
  1. Ausführliche Begründung
  2. Pläne und Flächen
  3. Baubeschreibung
  4. Kostenermittlung
Anlage 1 zur GRDrs. Nr. 61/2001

Ausführliche Begründung:

Das 1969 errichtete Jugendhaus hat über zwei Geschosse eine Nutzfläche von rund 1.700 m². Darüberhinaus wurden in den folgenden Jahren zwei Garagen, ein Kleintierschuppen, welcher mittlerweile als Boots- und Geräteschuppen genutzt wird und ein Lagercontainer errichtet. Der Zustand/Abnutzungsgrad der Innenwände, Decken, Fenster, Böden und Haustechnik entspricht der 30jährigen Benutzung und zeigt sich teilweise erheblich sanierungsbedürftig. Die gesamten technischen Anlagen sind zu erneuern (Heizung, Sanitär, Elektro und Lüftung). Sie entsprechen in großen Teilen nicht mehr zeitüblichen Ansprüchen bzw. Vorschriften und Richtlinien.

Bei der Errichtung des Gebäudes 1969/1970 wurde dem Belangen des Wärme- und Schallschutzes wenig Rechnung getragen. Weder die tragende Betonkonstruktionen, noch die restlichen Außenwandflächen wurden wärmegedämmt. Durch eine vollständige wärmeschutztechnische Überarbeitung könnte der derzeitige Transmissionswärmeverlust um bis zu 70 % reduziert und bauphysikalische Wärmebrücken weitgehend ausgeschaltet werden.

Nach der Sanierung werden folgende k-Werte mindestens erreicht:

    Fenster (Rahmen + Glas)
      k = 1,4 W/m²k
    Dach oder Decken gegen Außenluft
      k = 0,2 W/m²k
    Außenwände
      k = 0,3 W/m²k

Die neu angebrachten Heizkörper werden auf eine Vorlauftemperatur von 60°C und eine Rücklauftemperatur von 40°C ausgelegt und zur Beleuchtung werden Leuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten eingebaut. Die übrigen Wand- und Deckenleuchten werden mit Kompaktleuchtstofflampen ausgestattet. Die Außenbeleuchtung wird über Schaltuhr und Dämmerungsschalter angesteuert.

Eine durchgreifende Modernisierung setzt voraus, dass das Gebäude zurückgebaut wird, bis zur konstruktiven Substanz (Rohbau), wobei in diesem Bereich nur mit kleineren Sanierungsarbeiten zu rechnen sein wird. Anschließend wird das Gebäude entsprechend den neuesten technischen Vorschriften wieder hergerichtet.

Im Rahmen der Modernisierung sollen auch die Außenanlagen, welche mit einer Fläche von 10.000 m² äußerst großzügig bemessen sind, umgestaltet und den heutigen Wünschen und Anforderungen an Außen- und Freianlagen entsprechend gestaltet werden. So soll insbesondere der Bolzplatz, mit einem entsprechenden Belag versehen werden, welcher neben Fußball auch Basketballspiele zulässt. Desweiteren ist ein Street-Ballfeld vorgesehen und im Bereich hinter dem Jugendhaus für die kleineren Besucher des Jugendhauses eine ruhigere Spielfläche und ein Minigolfplatz. Als Ersatz für den untergehenden Kleintierschuppen ist dort ein Bootsgerätehaus und eine Grillstelle vorgesehen. Ferner besteht die Möglichkeit vorgehalten im vorhanden Baumbestand, ein Baumhaus selbst zu errichten.

Investitionskosten

1. Gesamtbaukosten 2. Sanierungsförderung
3. Termine 4. Personalkosten