4. |
Aufwendungen für das Grundstück, einschließlich Erschließungs- und Kanalbeiträge sowie Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die auf die Anteile für das Willy-Körner-Haus, den Stadtteilraum und die Kindertageseinrichtung entfallen, werden nicht über den Vermögensplan des Eigenbetriebs Leben & Wohnen finanziert. Zur Finanzierung der Erschließungsbeiträge und der Ausgleichsmaßnahmen werden im Vermögenshaushalt 2003 folgende außerplanmäßige Ausgaben zugelassen:
Pflegeeinrichtung, inkl. Stadtteilraum |
AHSt. 2.4320.9320.000-0050 |
180.000 EUR |
Kindertageseinrichtung |
AHSt. 2.4640.9320.000-0104
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53.000 EUR |
Die Deckung erfolgt bei |
AHSt. 2.4700.9870.000-0050 (Baukostenzuschuss für Altenpflegeeinrichtungen) |
233.000 EUR |
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