Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
253
6
VerhandlungDrucksache:
671/2005
GZ:
St
Sitzungstermin: 27.10.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: A. Änderung Nr. 28 des FNP 2010 Poststr./
Am Mühlkanal
- Feststellungsbeschluss -
B. Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvor-
schriften "Poststr. (ehem. Baur-Gelände)" ...
(vollst. Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff:

A. Änderung Nr. 28 des FNP 2010 Poststr./Am Mühlkanal
- Feststellungsbeschluss -

B. Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften "Poststr. (ehem. Baur-Gelände)" (Stgt 187)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und § 74 LBO mit Anregungen -


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 05.10.2005, GRDrs 671/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

A. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. 28 des Flächennutzungsplans 2010 wird Kenntnis genommen (Anlage 3).

Die Änderung Nr. 28 des Flächennutzungsplans 2010 wird festgestellt. Maßgebend sind die Unterlagen (Übersichtsplan und Erläuterungsbericht) des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20.12.2004 (Anlage 2).

B. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Poststraße (ehem. Baur-Gelände)" wird in der Fassung des Entwurfs vom 15.06.2005 als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 15.06.2005 (redaktionell ergänzt am 05.09.2005).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 6) dargestellt.

Die in Anlage 4 dargestellten Anregungen können nicht berücksichtigt werden.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Hahn teilt mit, dass es zum Bebauungsplan Anregungen eines Nachbarn gegeben habe, der Mehrverkehr durch die geplanten Wohnungen befürchtet. Die künftige Situation dürfe jedoch nicht mit der gegenwärtigen verglichen werden, denn die auf dem Grundstück früher ansässige Firma sei in Konkurs gegangen. Es werde mit der Neunutzung nicht mehr Verkehr anfallen als bei einem funktionierenden Gewerbebetrieb. Im zuständigen Bezirksbeirat und im Ausschuss für Umwelt und Technik werde allerdings die Frage nach einer sinnvollen Ordnung des Verkehrs in Stuttgart-Berg erörtert.


EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.