Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 362/2001
Stuttgart,
05/09/2001



Sanierung Untertürkheim 3 - Ortsmitte -
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
22.05.2001
20.06.2001
21.06.2001



Beschlußantrag:

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsverfahren Untertürkheim 3 - Ortsmitte - entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen.

Finanzielle Auswirkungen
Das Sanierungsverfahren wurde im Programmjahr 1998 in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit einem Förderrahmen von 6,2 Mio. DM (rd. 3,17 Mio. e) aufgenommen.


Beteiligte Stellen

Referat F hat der Vorlage zugestimmt.




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 3: Maßnahmenübersicht

Anlage 1 zur GRDrs. 362/2001


Ausführliche Begründung:


Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 26. März 1998 wurde die Satzung zur Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Untertürkheim 3 - Ortsmitte - rechtsverbindlich.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 25. Mai 2000 wurde die Satzung zur Förmlichen Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebietes Untertürkheim 3 - Ortsmitte - rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der Förmlichen Festlegung nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen.

Bei einem Gesamtaufwand von 8,05 Mio. DM verbleiben unter Berücksichtigung der gegenzurechnenden Einnahmen zuwendungsfähige Kosten von 6,2 Mio. DM. Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen zuwendungsfähigen Ausgaben erstrecken sich im wesentlichen auf folgende Positionen:

Für die Modernisierung städtischer und privater Gebäude werden in der Position Baumaßnahmen 4,3 Mio. DM bereitgestellt.

Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB (Bodenordnung, Umzug von Bewohnern und Betrieben, Beseitigung baulicher Anlagen, Gebäudeentschädigung sowie Erschließungsmaßnahmen, wozu neben der Anlegung von Grün- und Freiflächen auch die Schaffung von Stellplätzen gehören) betragen 3,375 Mio. DM.

Das Sanierungsverfahren wurde im Programmjahr 1998 in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit einem Förderrahmen von 6,2 Mio. DM aufgenommen, welcher zu 60 % vom Land getragen wird.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind die für das Sanierungsverfahren Untertürkheim 3 - Ortsmitte - benötigten Mittel bereitgestellt.



Amt für Stadterneuerung
Anlage 2 zur
GZ: 68-3
GRDrs. Nr. 362/2001


Sanierung Untertürkheim 3 - Ortsmitte -
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB

zuwendungs-
fähige Gesamt-
kosten
(geschätzt)
Bis Ende 2000
angefallene und geförderte Kosten
Kosten im Programm-
jahr 2001
Vorschau auf die Kosten der folgenden Jahre
Kosten bis zum Ende der Sanierung
TDM
TDM
TDM
TDM
1
2
3
4
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen

Weitere Vorbereitung der Sanierung

Grunderwerb

Ordnungs-
maßnahmen

Baumaßnahmen

Sonstige Maßnahmen

Vergütung für Sanie- rungsträger und
Beauftragte

36

114

0

3.375

4.300

225

36

6

0

42

1.110

77

-

50

0

150

1.800

100

-

58

0

3.183

1.390

48

Zwischensumme
8.050
1.271
2.100
4.679
Einnahmen

Ausgleichsbeträge/ Grundstückserlöse

1.850
0
0
1.850
Gesamtausgaben
6.200
1.271
2.100
2.829


Förderrahmen 6,2 Mio. DM


Anlage 3 zur GRDrs. 362/2001


Darstellung der im Gebiet Untertürkheim 3 - Ortsmitte -
vorgesehenen Maßnahmen


MaßnahmenGesamtkostenZuwendungsfähige Kosten in TDM
Vorbereitende Untersuchungen

Weitere Vorbereitung der Sanierung

Grunderwerb

Ordnungsmaßnahmen:
    • Umzüge
    • Abbrüche
    • Straßenumgestaltungen
    • Öffentliches Parkdeck am Bahnhof

Baumaßnahmen:
    • private Gebäudemodernisierungen
    • Modernisierung/Neubau Bezirksrathaus

Sonstige Maßnahmen

Vergütung
36

114





75
400
1.900
2.000



2.400

5.700


0

225
36

114





75
400
1.900
1.000



2.400

1.900


0

225
12.850
8.050
Sanierungsbedingte Einnahmen
1.850
1.850
Unrentierliche Kosten
11.000
6.200