Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1179/2001
Stuttgart,
11/15/2001



Einführung des EURO
Glättung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und in Zonen mit Parkscheinautomaten und der privatrechtlichen Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze der Stadt sowie auf den bewirtschafteten P+R-Anlagen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
27.11.2001
28.11.2001
29.11.2001



Beschlußantrag:

1. Die in der Anlage 1 beigefügte Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und in Zonen mit Parkscheinautomaten wird erlassen.

2. Ab dem 01.01.2002 werden die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze der Stadt sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen gemäß Anlage 2 festgesetzt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat am 25.07.2001 (GRDrs Nr. 693/2001), Niederschrift Nr. 182, von der Absicht der Neufestsetzung

- der Gebühren an Parkuhren und in Zonen mit Parkscheinautomaten
- der Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze der Stadt und für die bewirtschafteten P+R-Anlagen

ab 01.01.2002 zustimmend Kenntnis genommen.

Mit dem Dritten Euro-Einführungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung des Euro fertiggestellt. Damit wird die D-Mark zum Stichtag am 01.01.2002 durch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt.

Da die nach der Euro-Einführungsverordnung umgerechneten Beträge ungerade Euro- bzw. Centbeträge ergeben würden, die für die praktische Anwendung ungeeignet sind, muss eine Glättung auf automatengerechte Beträge (Münzen) erfolgen (s. GRDrs Nr. 693/2001). Hierfür ist eine formelle Änderung der Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und in Zonen mit Parkscheinautomaten (Stadtrecht 1/18) erforderlich. Die Absicht, zunächst versuchsweise das Parken in der Zone 1 in der ersten halben Stunde von Gebühren zu befreien (siehe gesonderte Berichtsvorlage) bleibt hiervon unberührt.

Da auch für die Benutzungsentgelte von städtischen Parkhäusern und Parkplätzen (Stadtrecht 7/13) sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen die Notwendigkeit einer Glättung auf automatengerechte Beträge besteht, ist hier ebenfalls eine formale Anpassung erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen
Durch die Glättung der Parkgebühren ergeben sich jährlich Mindereinnahmen von ca. 120.000 DM (61.355 Euro).

Bei den Benutzungsentgelten für P+R-Anlagen ergeben sich minimale Verluste, die durch die geringfügigen Veränderungen bei den Parkhäusern ausgeglichen werden.


Beteiligte Stellen

Referate A, F, USO und WK





Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen