Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
285
8
VerhandlungDrucksache:
1019/2006
GZ:
OB
Sitzungstermin: 21.12.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Stuttgarter Abfallwirtschaft und Vergleich der Dienstleistung mit privaten Entsorgern

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.12.2006, nicht öffentlich, Nr. 690

Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 20.12.2006, nicht öffentlich, Nr. 21

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 07.12.2006, GRDrs 1019/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung lässt durch einen unabhängigen Gutachter die Wirtschaftlichkeit des Sammelns und Transportierens von Restmüll, Bioabfall und Altpapier durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft untersuchen und mit den Leistungen privater Entsorger vergleichen.

2. Die Verwaltung lässt durch die Universität Stuttgart, Institut für Fördertechnik und Logistik, einen Vorschlag für eine sektorenweise Aufteilung der Leistung Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall und Altpapier als Grundlage eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zwischen AWS und privaten Entsorgern erarbeiten.


Mit der GRDrs 1019/2006, so StR Lieberwirth (REP), solle offensichtlich eine Tür aufgestoßen werden, um die Stuttgarter Abfallwirtschaft zu privatisieren. Da sich ein Gutachten aber immer nur auf einen bestimmen Zeitraum oder auf einen Stichtag beziehen könne, würde eine mögliche Aussage, dass die private Abfallentsorgung wirtschaftlicher wäre als die städtische, nichts über die künftige Leistungsfähigkeit und Qualität einer privatisierten Abfallwirtschaft aussagen. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die privaten Abfallentsorger in den meisten Fällen schlechtere Leistungen erbringen als die öffentlichen.

Im Übrigen werde nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Abfallgesetz ganz klar bestimmt, dass die Abfallentsorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Seine Gruppierung halte das geplante Gutachten daher für überflüssig und lehne die Vorlage ab.

StR Rockenbauch (SÖS) betont, dass laut Koalitionsvertrag die Kommunen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- entsorgung entscheiden können sollen. Da die Daseinsvorsorge keine Ware sei und man bei der Müllentsorgung nicht denselben Fehler machen sollte wie bei der Wasserversorgung, sei die Wirtschaftlichkeitsprüfung unnötig.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.