Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 788/2009
Stuttgart,
11/10/2009



Neubaugebiet Hohlgrabenäcker in Stuttgart-Zazenhausen
Fußgängerunterführung unter dem Bahndamm
(Bahnstrecke Kornwestheim/Stuttgart-Untertürkheim)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.12.2009
02.12.2009
03.12.2009



Beschlußantrag:

1. Der Beteiligung der Stadt an der Herstellung der Fußgängerunterführung unter dem Bahndamm mit einem Aufwand von 1,5 Mio. € gemäß dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und des Erschließungsvertrags wird zugestimmt.

2. Die Ausgaben in Höhe von 1,5 Mio. € werden im Vermögenshaushalt/ Finanzhaushalt 2010 und 2011 bei der AHSt. 2.6300.9870.000 VKZ 0190 – Fußgängerunterführung Hohlgrabenäcker wie folgt gedeckt:

3. Die Tiefbauverwaltung wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2009 zu Lasten der Haushaltsjahre 2010 und 2011 eine außerplanmäßige Verpflichtung in Höhe von 1,5 Mio. € einzugehen. Die Deckung erfolgt durch die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen innerhalb des Tiefbauamts.

Die Mittel werden von der AHSt. 2.6100.9499.000 VKZ 0100 – Infrastrukturmaßnahmen in Neubaugebieten –umgesetzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 29.6.2006 wurde vom Gemeinderat der Bebauungsplan „Hohlgrabenäcker“ (Zaz 10) als Satzung beschlossen (GRDrs 259/2006). Teil des Bebauungsplans ist eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer, die insbesondere die Infrastruktureinrichtungen wie Grundschule, Sportanlagen, Bolzplatz und Kindertagesstätte auf beiden Seiten des Bahndamms direkt verbinden soll.

Die Fußgängerunterführung dient nicht ausschließlich dem Neubaugebiet Hohlgrabenäcker, sondern ist auch eine wichtige Verbindung für das vorhandene, östlich des Bahndamms liegende Quartier. Deshalb wurde im Satzungsbeschluss festgelegt, dass von den Grundstückseigentümern des Neubaugebiets nur 70 % der Kosten für die Unterführung übernommen werden. Diese Mittel stehen für den Bau der Unterführung vom Erschließungsträger zur Verfügung. Die restlichen 30% trägt die Stadt und wurden mit einem Betrag von 1,5 Mio. € im Doppelhaushalt 2008/2009 bereitgestellt.

Die Erschließungsanlagen des Gebiets sind inzwischen durch den Erschließungsträger (STEG) hergestellt und in Betrieb. Die ersten Wohneinheiten sind fertig gestellt und bezogen. In Abstimmung mit der Stadt und der Bahn wurden vom Erschließungsträger die Planungen für die Unterführung fortgesetzt. Die Bauleistungen werden derzeit ausgeschrieben und sollen im Januar 2010 vergeben werden. Es ist vorgesehen die Unterführung Anfang 2011 in Betrieb zu nehmen.

Nach dem derzeitigen Planungsstand liegen die Kosten bei insgesamt rund 4,4 Mio. € brutto und der städtische Anteil damit bei 1,32 Mio. €. Der endgültige Anteil ergibt sich entsprechend dem Abrechnungsergebnis.


Finanzielle Auswirkungen

Fipo 2.6300.9870.000 VKZ 0190
PS: E/66.0190.0001
SAP-Auftrag: 66181683227R



Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat StU




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Bebauungsplan und Übersichtslageplan (Anlage 1)
Entwurf Tunnel (Anlage 2)
Kostenschätzung (Anlage 3)





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Vorlage7882009.pdf