Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 222/2001
Stuttgart,
03/12/2001



Sanierung Wangen 2 - Gaisburg -
Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB

GRDrs Nr. 251/1992 und Nr. 270/1994




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
27.03.2001
03.04.2001
04.04.2001
05.04.2001
25.04.2001
26.04.2001



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 S. 137), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), in seiner Sitzung am .........folgende Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebietes Wangen 2 - Gaisburg - beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das Sanierungsgebiet Wangen 2 - Gaisburg - wird um einen Bereich erweitert, welcher aus den Grundstücken Gemarkung Stuttgart Flst. 10613 mit den Gebäuden Schlachthofstraße 3 und 5 sowie Wangener Straße 37, 39 und 41, Flst. 10613/1 Schlachthofstraße 7 und einer Teilfläche der Viehhofstraße Flst. 10621 besteht.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 10. Januar 2001 im Maßstab 1 : 1500. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Schlachthofplätzles sollen insbesondere die mangelhaften Gebäude Schlachthofstraße 3, 5 und 7 modernisiert werden. Die Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigten sind mit der Einbeziehung in die Sanierung einverstanden. Insofern ist bei der unmaßgeblichen Erweiterung die Durchführung vorbereitender Untersuchungen entbehrlich.

Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahmen können im Rahmen des bestehenden Förderrahmens finanziert werden. Die Mittel hierfür stehen in der mittelfristigen Finanzplanung bereit.


Beteiligte Stellen






Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



1. Ausführliche Begründung
2. Lageplan
3. Übersichtsplan Erweiterung
Anlage 1 zur GRDrs. 222/2001

Ausführliche Begründung:

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wurde die Satzung Wangen 2 - Gaisburg - am 5. November 1992 rechtskräftig. Sanierungsziele sind insbesondere die Sicherung des Standortes für Kleingewerbe und Handwerksbetriebe, die Neuordnung von Gewerbeflächen, die Verbesserung der Gebietserschließung und der Verkehrsführung im Zuge der Ulmer Straße und die Erhöhung der Attraktivität des Gebiets durch Gestaltung von Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich.

Durch Veröffentlichung im Amtsblatt wurde eine erste Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets um das gesamte Areal des ehemaligen Schlachthofes am 10. November 1994 rechtskräftig. Sanierungsziel war und ist nach Aufgabe des Schlachtbetriebs der Abbruch der gewerblichen Schlachthofgebäude und Durchführung einer Neuerschließung. Diese Ziele sind weitgehend durch die Neuaufsiedelung zu einem attraktiven Gewerbegebiet abgeschlossen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung mit der Zielsetzung einer Umgestaltung und Aufwertung des Schlachthofplätzles ist es sinnvoll, die Gebäude Schlachthofstraße 3 - 7 einzubeziehen. Die Grundstückseigentümer bzw. die Erbbauberechtigte haben dieser Einbeziehung grundsätzlich zugestimmt.

1. Gründe für die Gebietserweiterung sind:

Städtebauliche Missstände und Mängel sind offensichtlich gegeben. Die Eigentümer/die Erbbauberechtigte sind bereit, diese Gebäude im Jahr 2001 durchgreifend zu modernisieren.


Aus diesen Gründen ist die Einbeziehung der genannten Grundstücke in das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet geboten. Vorbereitende Untersuchungen sind nicht erforderlich, da hinreichende Beurteilungsunterlagen und das Einverständnis der Eigentümer vorliegen.


2. Kosten- und Finanzierungsübersicht:

Der für die Modernisierung der Gebäude sowie die Umgestaltung des Blockinnenbereichs entstehende Mittelbedarf von geschätzt 1.300.000,00 DM (664.679,00 Euro) kann aus dem für das Sanierungsverfahren Wangen - 2 Gaisburg - bereits bewilligten Förderrahmen finanziert werden; zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich.