Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 782/2004
Stuttgart,
10/06/2004



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Leonberger Straße/Nachtigallenweg (Stgt. 153)
im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.10.2004
28.10.2004



Beschlußantrag:

1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Leonberger Straße/ Nachtigallenweg im Stadtbezirk Stuttgart-Süd (Stgt 153) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 28.02.2003/17.05.2004 als Satzung beschlossen.

2. Als Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 1a BauGB verpflichtet sich die Landeshauptstadt Stuttgart, die Offenlegung eines Teilbereichs des Nesenbachs entlang der Burgstallstraße durchzuführen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Südlich der Leonberger Straße neben der Neuapostolischen Kirche (Böblinger Straße 252) soll auf der derzeitigen städtischen Grünfläche eine ergänzende Wohnbebauung (gebietsverträgliche Nachverdichtung) ermöglicht werden.

Durch den aufzustellenden Bebauungsplan sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die Beteiligung der Bürger erfolgte u. a. durch die öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplanentwurfs und Begründung jeweils in der Fassung vom 28.02.2003. Ebenso wurde den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme der vereinfachten Änderung mit Datum vom 28.02.2003/17.05.2004 gegeben. Hierzu wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden von der Auslegung unterrichtet und die betroffenen TöB erhielten Gelegenheit zur vereinfachten Änderung Stellung zu nehmen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von ca. 85.000 €, die durch die erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt anfallen, werden durch den Käufer getragen. Die Kostentragungspflicht für die Herstellungskosten der geplanten Gehwegverbreiterung entlang der Südseite der Leonberger Straße und des Nachtigallenwegs von ca. 36.000 € wird vom Käufer getragen.


Beteiligte Stellen

Referate WFB und TS

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung gem. § 9 (8) BauGB vom 28.02.2003/17.05.2004/30.08.2004
3. Bebauungsplanentwurf vom 28.02.2003/17.05.2004 (Verkleinerung)
4. Übersichtsplan zur Ausgleichsmaßnahme