Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
72/2006
GZ:
St
Sitzungstermin: 06.04.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kindertagesstätte für N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) im Stadtbezirk Möhringen (Mö 194)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.04.2006, nichtöffentlich, Nr. 159

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 08.03.2006, GRDrs 72/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kindertagesstätte für N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) im Stadtbezirk Möhringen (Mö 194) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30.08.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Dem öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kindertagesstätte für N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (Mö 194) wird zugestimmt (Anlage 4).


Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt (Anlage 3).

Es gilt die Begründung vom 30.08.2005.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Lieberwirth (REP) begrüßt grundsätzlich die Errichtung des Betriebskindergartens. Es stelle sich jedoch die Frage, welche Pläne für diesen Kindergarten bestehen, wenn - falls man der Presse glauben dürfe - die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) von Möhringen wegzieht.

Nach seinen Informationen, so OB Dr. Schuster, werde nur die Zentrale nach Untertürkheim umziehen. Falls N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) die Kindertagesstätte nicht mehr benötigen würde, wäre sie sicherlich auch für andere Firmen von Nutzen.

Der Vorsitzende stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.