Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
937/2006
GZ:
AK 0501-04
Sitzungstermin: 21.12.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Schaffungen von 60,9377 Stellen, 3,80 Verlängerungen
von Stellenplanvermerken, 5,0 Hebungen von Beamtenstellen und 31,7736 Streichungen von Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2008

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.12.2006, nicht öffentlich, Nr. 486

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 29.11.2006, GRDrs 937/2006, mit folgendem laut Mitteilung dieses Referats an die Mitglieder des Gemeinderats vom 20.12.2006 (der Niederschrift angeheftet) geänderten bzw. ergänzten (Änderung bzw. Ergänzung fett)

Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2008 werden geschaffen:
2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2008 werden Stellenplanvermerke verlängert: 4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2008 werden gehoben:
5. Im Vorgriff auf den Stellenplan werden 31,7736 Stellen gestrichen sowie notwendige Stellenplanvermerke angebracht und geändert (Anlage 14).

StR Barg (CDU) gibt den Rat, auf die in der Anlage 10 der GRDrs 937/2006 aufgeführte Stelle zur Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans, deren Schaffung laut der oben genannten Mitteilung des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vorerst zurückgestellt worden ist, auch künftig zu verzichten. Statt diese Tätigkeit zu "verbeamten", sollte man vielmehr neue Wege gehen und
z. B. Zeitarbeitskräfte oder auch studentische Hilfskräfte einsetzen.

StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) bittet, über die Ziffer 5 getrennt abzustimmen, da einige der dort aufgeführten Stellen ihrer Meinung nach nicht gestrichen werden sollten. Sie sei generell der Ansicht, dass die Umrechnung der Arbeitszeitverlängerung nicht sinnvoll ist.

OB Dr. Schuster stellt fest:

Ziffern 1 bis 4: bei 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen
Ziffer 5: bei 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen