Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 0601
GRDrs 70/2004
Stuttgart,
01/29/2004



Vorbereitung der Europawahl, der Gemeinderatswahl und der Wahl der Regionalversammlung am 13. Juni 2004



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
11.02.2004
12.02.2004



Beschlußantrag:

1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 69 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 540 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer sieht in § 6 Abs. 2 eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer vor.

Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten vier Wochen vor der Wahl werden bis zu 69 Aushilfsangestellte für bis zu 540 Wochen benötigt.


Finanzielle Auswirkungen


Einmalige Kosten
Laufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
1.542.000.00 €
Laufende
Aufwendungen
Objektbezogene Einnahmen
400.000.00 €
Laufende Erträge
Von der Stadt zu tragen
1.142.000.00 €
Folgelasten
Mittel im Haushaltsplan/Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu
veranschlagen



Beteiligte Stellen








Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 70/2004


Ausführliche Begründung:

1. § 6 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 9,20 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 € pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist für Kommunalwahlen bindend. Für ca. 2800 Wahlhelfer am Wahlsonntag und für ca. 1500 Wahlhelfer am Montag/Dienstag nach der Wahl wären insgesamt ca. 261 000 € aufzuwenden.

2. Bei den Wahlen am 13. Juni 2004 ist mit bis zu 60 000 Wahlscheinanträgen für jede der drei Wahlen zu rechnen. Daneben müssen u.a. die Wahlhelfer geworben und verpflichtet, 349 Wahllokale eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, über 250 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten vier Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es sind vorgesehen