Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1176/2003
Stuttgart,
01/09/2004



Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger
Verfahren zur Vergabe
- Städtischer Anteil an der Zentralen Schuldnerberatungsstelle in Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozialausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
26.01.2004
28.01.2004
29.01.2004



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis der Markterkundung nach der Verdingungsordnung für Leistungen/Teil A (VOL/A), wie in der Begründung zu Ziff. 1 dargestellt, wird Kenntnis genommen.

2. Die Leistung wird im freihändigen Vergabeverfahren vergeben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit denjenigen, die sich im Markterkundungsverfahren für die Übernahme interessiert haben (s. Begründung zu Ziff. 3), Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, mit einem Leistungserbringer oder mit Leistungserbringern einen abschlussfähigen Leistungsvertrag zu erstellen.



Begründung:


Mit der GRDrs 750/2003 “Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger – Verfahren” vom 01.09.2003 haben die zuständigen Fachausschüsse des Gemeinderats das Verfahren zur Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger beschlossen; zuletzt der Verwaltungsausschuss am 08.10.2003 (Niederschrift-Nr. 434). Danach sollte die Verwaltung zunächst ein Markterkundungsverfahren durchführen.


Zu 1: Auf die Markterkundung (§ 4 Ziff. 1 VOL/A) vom 13.11.2003 haben sich innerhalb der Bewerbungsfrist bis 28.11.2003 die folgenden Interessenten gemeldet (in der Reihenfolge des Eingangs):

· Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
· Bewährungshilfe Stuttgart e. V.
· Caritasverband für Stuttgart e. V.
· Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V.


Zu 2: Die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe sind nach § 3 Ziff. 4h VOL/A gegeben, weil die Leistung nach Art und Umfang nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden konnte, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können. Mit der GRDrs 796/2003 “Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger, Festlegung der qualitativen und quantitaven Rahmenbedingungen – Städtischer Anteil an der Zentralen Schuldnerberatungsstelle in Stuttgart –“(Sozialausschuss 27.10.2003; Verwaltungsausschuss 12.11.2003) wurden die qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen in Form einer Leistungsbeschreibung festgelegt. Diese konnten noch nicht in allen Punkten so eindeutig beschrieben werden, sodass Verhandlungen mit Interessenten darüber notwendig sind, um dem Gemeinderat einen abschlussreifen Leistungsvertrag vorlegen zu können.


Zu 3: Nach Beschluss des Gemeinderats über die Art der Vergabe und im Falle der freihändigen Vergabe (s. o. Beschlussantrag Nr. 2) schlägt die Verwaltung vor, mit diesen Interessenten Gespräche über einen Leistungsvertrag zu führen.

Über die endgültige Vergabe der Leistung beschließt der Gemeinderat nach Abschluss der Gespräche auf Grund eines abschlussreifen Leistungsvertrags mit dem Leistungserbringer oder mit Leistungserbringern (GRDrs 750/2003; Beschluss u. a. Sozialausschuss 22.09.2003 und Verwaltungsausschuss 08.10.2003).


Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen können erst mit der Gemeinderatsvorlage zur Entscheidung über den Abschluss eines Leistungsvertrags mit einem Leistungserbringer benannt werden.


Beteiligte Stellen

Das Rechtsreferat und das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

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