Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1363/2009
Stuttgart,
12/03/2009


1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2010/2011 und Entwicklung des Finanzstatus



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
07.12.2009
18.12.2009

Bericht:


Im Rahmen der 1. Lesung wurde zugesagt, dem Gemeinderat zur 2. Lesung einen Finanzstatus vorzulegen:
2010
2011
2012
2013
Ergebnishaushalt
Ergebnis Stand Einbringung
Unterdeckung (-)
-75,2
-61,9
17,8
25,1
Haushaltssicherungskonzept (GRDrs 849/2009)
71,4
74,2
77,3
77,3
Ausgangsbasis Haushaltseinbringung
-3,8
12,3
95,1
102,4
Änderungen und offene Punkte
Haushaltssicherungskonzept
(Anlage 2)
Verbesserungen
2,5
3,0
3,2
3,2
Verschlechterungen
-13,5
-12,7
-12,1
-12,1
Änderungen aus HSK-Umsetzung
-11,0
-9,7
-8,9
-8,9
Änderungen Haushalt
Verschlechterungen 1. ÄLI lt. Anlage 1
(1. Lesung, Sonstiges)
-18,8
-12,3
-12,2
-15,4
darin enthalten
Ausw. Steuerschätzung, Wachstumsbeschl.gesetz
-7,8
-6,6
-6,6
-6,6
Mehraufwand Jobcenter KdU
-9,3
-4,0
-5,5
-8,2
Zwischenstand einschl. HSK
-33,6
-9,6
74,0
78,1
Offene Punkte Haushalt (Anlage 3)
-23,4
-30,6
-39,4
-42,3
Neuer Stand Ergebnishaushalt
-57,0
-40,2
34,6
35,8
Verschlechterung gegenüber Ausgangsbasis
Haushaltseinbringung
53,2
52,6
60,5
66,6
Finanzhaushalt
2010
2011
2012
2013
Finanzmittelbedarf Stand Einbringung
(einschl. Tilgung)
-285,5
-286,6
-78,5
-56,7
Haushaltssicherungskonzept (GRDrs 849/2009)
71,4
74,2
77,3
77,3
Grüne Liste (einschl. Verschiebung Rosensteintunnel
und Streichung Tunnel Konrad-Adenauer-Straße
4,6
19,9
4,5
7,6
Ausgangsbasis Finanzmittelbedarf Haushaltseinbringung (einschl. HSK und Grüne Liste)
-209,6
-192,4
3,4
28,2
Verschlechterungen ErgebnisHH (beschlossene Änderungen einschl. HSK und offene Punkte)
-53,2
-52,6
-60,5
-66,6
Beschlossene Änderungen Investitionstätigkeit
(ohne Grüne Liste)
-0,2
-5,3
-3,4
-1,7
Finanzmittelbedarf Stand 1. Lesung
(einschl. HSK)
-262,9
-250,3
-60,5
-40,0
Offene Punkte
Investitionstätigkeit (Anlage 4)
-63,7
-56,7
-40,8
-32,3
Möglicher Finanzmittelbedarf
-326,6
-307,0
-101,3
-72,4
Verschlechterung gegenüber Ausgangsbasis
Haushaltseinbringung
117,0
114,6
104,7
100,6


In der 1. Änderungsliste sind die zum Entwurf des Haushaltsplans 2010/2011 und zur mehrjährigen Finanzplanung bis 2013 vom Gemeinderat in den Sitzungen vom 9.11. bis 23.11.2009 (1. Lesung) beschlossenen sowie weitere von der Verwaltung vorgeschlagene Änderungen (insbesondere Auswirkungen der November-Steuerschätzung, des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sowie die Mehraufwendungen des Jobcenters bei den Kosten der Unterkunft) zusammengestellt. Im Finanzhaushalt sind insbesondere die Maßnahmen der Grünen Liste einschl. der Entlastungen aus der Verschiebung des Rosensteintunnels und der Streichung des Tunnels Konrad-Adenauer-Straße berücksichtigt.

Änderungen aufgrund des Haushaltssicherungskonzepts 2009 (GRDrs 849/2009), d.h. Abweichungen vom Konsoldierungsbetrag von 71,4 Mio. € in 2010 und 74,2 Mio. € in 2011, sind nicht enthalten.

Die Zusammenstellung der offenen Punkte im Ergebnishaushalt (54 Mio. €) und im Investitionshaushalt (120,4 Mio. € - insbesondere im Bereich der Schulen und Kindertageseinrichtungen) umfasst alle wesentlichen offenen Themen. Diese sind nicht in die 1. Änderungsliste eingeflossen, da noch keine Entscheidung des Gemeinderats vorliegt. Gleichwohl wurden sie in die vorstehende Darstellung des Finanzstatus aufgenommen. Dies führt bei vollständiger Berücksichtigung im Haushalt 2010/11 zu einer Verschlechterung von 231,6 Mio. € gegenüber der Basis bei Einbringung des Stadthaushalts.

In den Finanzstatus nicht aufgenommen wurde eine weitere Grundsteuererhöhung über 470 Punkte hinaus. Hierzu liegen Anträge aus dem Gemeinderat vor. Eine Erhöhung um weitere 30 Punkte (auf 500 Punkte) führt zu jährlichen Mehreinnahmen von rd. 8,2 Mio. €, um weitere 50 Punkte (auf 520 Punkte) zu jährlichen Mehreinnahmen von 13,7 Mio. €. Ebenfalls nicht im Finanzstatus berücksichtigt sind Anträge zur Gewerbesteuererhöhung.




Kreditbedarf
2010
2011
2012
2013
Möglicher Finanzmittelbedarf
-326,6
-307,0
-101,3
-72,47
Verfügbare liquide Mittel
Stand Einbringung
58,5
71,1
5,7
5,5
Zusätzliche Entnahmen Parkierungsrücklage
3,0
0,6
1,3
0,9
Liquide Mittel aus Streichung
Tunnel Konrad-Adenauer-Straße
1,7
Tilgung (Umschuldung) SES-Darlehen
23,3
23,3
Summe verfügbare liquide Mittel
86,5
94,9
6,9
6,4
Zu finanzieren = Kreditaufnahme
240,1
212,1
94,4
66,0
Kreditaufnahme lt. HH-Entwurf unter Berücksichtigung
Umsetzung HSK
155,6
141,3
Veränderung
84,5
70,8
94,4
66,0

Gegenüber den im Entwurf des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Haushaltssicherungskonzepts vorgesehenen Kreditaufnahmen 2010/2011 von 296,9 Mio. EUR würde sich der Kreditbedarf somit um 155,3 Mio. EUR erhöhen. Ausgehend von einem Schuldenstand zum 31.12.2009 in Höhe von 79,2 Mio. EUR würde sich dieser um die in den Jahren 2010/2011 erforderliche Kreditaufnahme von 452,2 Mio. EUR auf 531,4 Mio. EUR zum 31.12.2011 erhöhen. Eine Kreditaufnahme in dieser Größenordnung war bisher in keinem Stadthaushalt erforderlich. Sie ist auch nicht vertretbar, da die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Stuttgart damit auf Dauer in erheblicher Weise beeinträchtigt sein wird.


Kreditobergrenze

Nach § 87 Abs. 1 GemO dürfen Kredite nur für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen sowie zur Umschuldung aufgenommen werden. Vom Gesamtbetrag der veranschlagten Investitionsauszahlungen sind nach der gesetzlichen Deckungsreihen­folge des § 78 Abs. 2 GemO vorrangig die zur Investitionsfinanzierung eingesetzten objektbezogenen Investitionszuwendungen abzusetzen. Im Hinblick darauf, dass bei der Veranschlagung von Mitteln für Sanierungsmaßnahmen im Finanzhaushalt keine Unterscheidung hinsichtlich Erhaltungsaufwand und investiver Maßnahme vorgenommen werden konnte, ist davon auszugehen, dass bei Haushaltsvollzug ca. 30% der für Sanierungsmaßnahmen veranschlagten Ausgaben in den Ergebnishaushalt umzusetzen sind. Dasselbe gilt auch für das noch zu beschließende Sonderprogramm „Sanierungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen“.

Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Kreditobergrenze im Haushaltsvollzug überschritten würde, was nach geltendem Haushaltsrecht unzulässig ist. Es muss daher damit gerechnet werden, dass das Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplans diesen Aspekt überprüft und eine Reduzierung der vorgesehenen Kreditaufnahmen (wie bei der Stadt Karlsruhe) verlangt.



Schlussfolgerung

Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verabschieden, der die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt erhält, muss

1.
das Haushaltssicherungssicherungskonzept in vollem Umfang beschlossen werden, um die Verbesserungen im Stadthaushalt in der geplanten Höhe (71,4 Mio. € 2010, 74,2 Mio. € 2011) zu erreichen.

2.
die Erhöhung des Kreditbedarfs um rd. 155 Mio. € in 2010/2011 vollständig vermieden werden. Dies kann nur durch weitere Einnahmenverbesserungen bei der Grundsteuer und eine äusserst restriktive Handhabung bei der Entscheidung über die offenen Punkte mit einem Gesamtvolumen von 174,4 Mio. € (54 Mio. € im Ergebnishaushalt, 120,4 Mio. € bei den Investitionen) gelingen. Im übrigen sind die in der 1. Lesung getroffenen Entscheidungen zu überprüfen, ob sie im Lichte des vorgelegten Finanzstatus weiterhin Bestand haben können.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
1. 1. Änderungsliste
2. Veränderungen und offene Punkte Haushaltssicherungskonzept
3. Offene Punkte Ergebnishaushalt
4. Offene Punkte Investitionstätigkeit



Beteiligte Stellen













<Anlagen>


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Offene Punkte FinanzHH.pdf
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1. Änderungsliste.pdf
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Offene Punkte ErgebnisHH.pdf
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HSK Übersicht Stand 1.Lsg.pdf
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Vorlage13632009.pdf